Ist es erlaubt Pfefferspray zu benutzen ...
Erstens ist es als nicht-Anwalt kaum erlaubt, diese Frage zu beantworten, weil es dann eine juristische Beratung ist.
Es ist aber natürlich erlaubt zu zitieren, was die Rechtsprechung sagt: Sie sagt Sinngemäß, dass eine Notwehrhandlung straffrei ist, wenn sie notwendig und geeignet ist einen gegenwärtigen oder überhängenden rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Das würde also auch bedeuten, dass man geeignete Gegenstände zur Abwehr benutzen würde. In dem Zusammenhang: Tränengas ist konkret als Selbstverteidungungsspray zugelassen. Pfefferspray nicht. Pfefferspray ist ein Tierabwehrmittel. Wenn das aber das einzige war, dass du zur Verfügung hattest, dann war es halt so. Das hätte auch ein Hammer oder ein Regenschirm sein können.
Da es ja tatsächlich zu einer Körperverletzung kam, gilt es wohl auch als gesichert, dass es ein rechtswidriger Angriff war.
Also ohne eine Rechtsberatung zu machen, werde ich beschreiben, was ich evtl. in so einer Notsituation tun würde.
Angenommen der Angreifer versucht mich in irgend einer Form zu greifen, ich wehre das mit der Hand ab, und er weicht zurück, ohne den Angriff fortzusetzen, würde ich den Pfefferspray nicht benutzen. Sein Angriff ist nicht mehr gegenwärtig.
Angenommen ich habe seine Hand mit einem kräftigen Klatsch abgewehrt, ich trete zurück und er folgt nach, würde ich seinen Angriff immer noch als gegenwärtig sehen und vorausgesetzt, dass er von einer körperlichen Statur ist, dass ich nicht erwarte ihn einfach mit leeren Händen abzuwehren - und ich zeit habe, den Pfefferspray raus zu holen - würde ich ihn benutzen. Meine Argumentation dafür wäre, Angriff gegenwärtig, ich habe den Eindruck gehabt, dass er meinen Hals greifen würde, die Gefahr überhängend und deshalb habe ich eine Waffe eingesetzt. Oder dass ich vermutet habe, dass er versucht mich fest zu halten und schon did Faust in Position hatte, um auf mich einzuschlagen.
Das muss und sollte man der Polizei nicht sagen - außer wenn man in der Sache routiniert ist - sondern nur via den Anwalt sagen. Ich bin erfahrener Türsteher / Secu. Selbst ich würde heute vermeiden, eine Aussage zu machen ohne Anwalt. Man riskiert eine Aussage zu machen, die mit irgend einer Videoaufnahme nicht überein stimmt. War früher anders. Der Anwalt - und nur der Anwalt, wird als Allererstes Akteneinsicht beantragen und solche Dinge im Vorfeld klären.
Zur Polizei sagt man: - Ich habe in Notwehr gehandelt. Ich bin zu schockiert jetzt mehr dazu zu sagen. (Man hat keine Aussagepflicht).
Zum Pfefferspray - ich würde nur in Ausnahmen und situationsbedingt mit dem Einsatz von Pfefferspray drohen. Pfeffer ist unangenehm, aber man muss damit rechnen, dass es nicht zwingend die Konfrontation beendet, auch wenn er die weitere Arbeit leichter macht.
Pfefferspray ist in Deutschland ein Tieabwehrspray - fällt also nicht unter dem Waffengesetz. Ich hätte keine Bedenken, ein Pfefferspray in der Tasche zu haben, wenn ich in einem Kino wäre. Wenn es ein Tränengasspray wäre, würde ich gegen das Waffengesetz verstoßen, weil Waffen bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen verboten ist. Der Kinobesitzer könnte ein Problem damit haben, wenn er es feststellen würde, aber das ist nur seine Hausordnung, die da greift.
In den meisten Städten würde ich heute Erwarten, dass ich u.a. Pfefferspray in öffentlichen Verkehrsmitteln und in sogenannten "Waffenverbotszonen" nicht führen darf. FÜHREN heißt, in wenigen Handgriffen bereit machen. Transportieren ist nicht führen. Für Dinge, die ich nicht führen darf, habe ich immer eine kleine Tasche, die ich mit einem kleinen Gepäck-Schloss verschließen kann. Sollte ich es vergessen haben, erwarte ich auch keine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, sondern wegen einer städtischen Verordnung und eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Wenn du aus irgend einem Grund eine waffenrechtliche Erlaubnis für was anderes als Führen einer Schreckschusspistole, oder einen Sprengstoffschein hast, bist du zu meinem Wissen von der Einhaltung der Waffenverbotszonen befreit. Z.B. als Jagdscheininhaberin oder Sportschützin. Oder wenn du es austricksen willst beantragst du eine Waffenbesitzkarte für eine 4mm Waffe - die hat man bei der Gesetzgebung irgendwie vergessen. 4 mm Waffen werden heute kaum benutzt aber die WBK gibt es ohne Sachkundeprüfung und ohne Nachweis, dass man einen Waffenschrank hat.
In der Schweiz musst du allerdings aufpassen. Lass dich da nicht weder mit Tränengas noch Pfefferspray erwischen.
Ich würde davon abraten einen billigen Pfefferspray von Drogerie, Baumark, o.ä. zu kaufen. Da gibt es meistens nur die, die eine Sprühwolke raussprühen. Dann musst du immer auf die Windrichtung achten. Strahl oder Schaum hat mehr Reichweite. Die gibt es im Waffenladen, Spezialläden für Security und z.B. im Internet von Kotte und Zeller
https://www.kotte-zeller.de/selbstverte ... efferspray