Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen | Bundestag
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Anne-Mette
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Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen | Bundestag

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Klimaschutz und Energie/Gesetzentwurf

Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung" (20/14246) vorgelegt.

In den Jahren 2004 bis 2011 habe es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung gegeben, heißt es in dem Entwurf. Für viele dieser Anlagen ende aber schrittweise die 20-jährige Erstförderung und viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgten sich um ihre Zukunft. Die Anlagen müssten zukünftig im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie optimal ergänzen zu können. Mit neuen Regelungen sollen einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Anlagen gesetzt werden und andererseits Biogasbestandsanlagen, insbesondere für solchen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen seien, eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.

Dem Entwurf zufolge soll, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen, künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen.Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem solche Anlagen bevorzugt bezuschlagt werden sollen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind.

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens heißt es im Entwurfstext: "Die Regelungen sind hinsichtlich der EEG-Förderkosten im Gesamtpaket teurer gegenüber dem Status quo." Durch die Systemumstellung auf förderfähige Betriebsstunden, das Aussetzen der Förderung bei niedrigen Strompreisen sowie den Anreiz für Anlagenbetreibende, früher aus der alten kostenintensiveren Förderung in das neue Förderdesign zu wechseln, könnten jedoch trotz der Verlängerung der Förderdauer von zehn Jahre auf zwölf Jahre als Kompensation insgesamt im Vergleich zum Status quo Kosten für das EEG-Konto gespart werden.
Sabrina Verena
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Re: Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen | Bundestag

Post 2 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Welchen Sinn macht es Biogasanlagen zu fördern, wenn Gasheizungen abgeschafft werden sollen?
Es wurde wegen des Ukraine Krieges ein Ausstieg aus der Gasnutzung beschlossen.
Ich hatte den Mangel hier zu differenzieren beanstandet, leider ohne Erfolg.

Auch sollte man die Biodiversität und die Gefahr von Monokulturen dabei im Auge behalten, und der Baubranche keine Persilscheine ausstellen.
Hier ist leider Einiges durch die unsägliche Verleumdungs- und Hetzkultur in die falsche Richtung gelaufen.
LG Verena
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Re: Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen | Bundestag

Post 3 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Sabrina Verena hat geschrieben: Fr 20. Dez 2024, 15:02 Welchen Sinn macht es Biogasanlagen zu fördern, wenn Gasheizungen abgeschafft werden sollen?
Es wurde wegen des Ukraine Krieges ein Ausstieg aus der Gasnutzung beschlossen.
Da geht glaube ich einiges durcheinander. Wegen Putins Krieg gegen die Ukraine (und seinem knapp vereitelten Blackoutplan) war 2022 kurzfristig sparen angesagt. Inzwischen ist die Versorgung ja gesichert. Ich sag mal: Danke, Habeck ;)

Biogas ist nicht zum direkten verheizen gedacht. Normalerweise wird es nicht ins Netz gespeist, weil es dazu nicht rein und qualitativ einheitlich genug ist(1), sondern am Ort der Erzeugung gespeichert und (über Gasmotoren) verstromt. Der Strom geht als Regelenergie ins Netz. Die Anlagen können nämlich sehr schnell gestartet und geregelt werden. Die Abwärme nutzen die - zumeist - landwirtschaftlichen Betriebe für Stall, tw Temperaturregelung der Biogas-Meiler usw. Und_oder wie oben erwähnt für (Nah)Wärmenetze.

Der Ausstieg aus fossil betriebenen Gasheizungen (und Öl) bis 2045 ist Teil des Klimaschutzes - Decarbonisierung - und festgeschrieben im (2020 von der GroKo beschlossenen...) Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz"), das wiederum auf EU-Verträgen beruht. 2023 wurde es turnusmässig überarbeitet und dabei - wieder Habeck - soweit entschärft, dass Fossilheizungen solange weiterbetrieben werden dürfen, bis sie nicht mehr reparabel sind. (Das Gesetz der Merkel-Jahre sah noch vor, tatsächlich funktionierende Heizungen zwangsweise raus zu reissen...)

Gasheizungen selbst werden überhaupt nicht abgeschafft. Auch mit dem "Heizungsgesetz" nicht. Aber sie müssen zu mindestens 65% mit fossilfreiem Gas betrieben werden. Also zB Biogas; 100% fossilfrei.

Technisch und wirtschaftlich ist es jedoch viel effizienter, den aus Biogas erzeugten Strom in Wärmepumpen zu nutzen. Sicherer und versorgungsstabiler auch.

Deshalb wird heizen mit Gas aus dem Netz innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte finanziell sehr unattraktiv werden. Erdgas wird sukzessiv teurer, die Netzentgelte werden steigen und in vielen Gegenden werden die Gasnetze abgestellt werden, weil kein Mensch das mehr zahlen will.


(1) Es gibt entsprechende (Klein)anlagen, die Biogas für das Gasnetz aufbereiten und einspeisen. Die sind jedoch vergleichsweise teuer. Ebenso die Einspeise-Leitungen. Die Verstromung ist technisch einfacher, sicherer und besser abzurechnen.
Moni-Ka
schau
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Re: Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen | Bundestag

Post 4 im Thema

Beitrag von Moni-Ka »

Jaddy hat geschrieben: Fr 20. Dez 2024, 19:09 in vielen Gegenden werden die Gasnetze abgestellt werden
Der Mannheimer Versorger MVV hat das ja für bereits 2035 angekündigt.

Liebe Grüße

Monika (mit Gasheizung, aber nicht im MVV-Gebiet)
"A little bit of Monica in my life" (Lou Bega, Mambo No. 5)
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