Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende | Bundestag
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Anne-Mette
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Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende | Bundestag
Gesundheit/Gesetzentwurf
Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf wollen Abgeordnete die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. Aktuell stünden rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13804) der Abgeordneten.
Mit Einführung der Widerspruchsregelung soll die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, verbessert werden, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe zu erhalten.
Um das Ziel zu erreichen, müsse die Zahl der Organspenden erhöht werden. Daher solle als Organ- und Gewebespender künftig nicht nur die Person infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt hat, sondern auch die Person, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Mit einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in einem ersten Schritt in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.
Ergebe die Auskunft aus dem Register, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt auch kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig.
Entscheidend sei der Wille der möglichen Organ- oder Gewebespender. Dem nächsten Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. Zur Klärung der Spendenbereitschaft soll der nächste Angehörige jedoch darüber befragt werden, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist.
War der mögliche Organ- oder Gewebespender in einem erheblichen Zeitraum vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Willenserklärung zu treffen und habe keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben, sei die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen dem Entwurf zufolge vorher mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten oder nicht erklärten Widerspruchs verbunden sein.
Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf wollen Abgeordnete die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen. Aktuell stünden rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13804) der Abgeordneten.
Mit Einführung der Widerspruchsregelung soll die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, verbessert werden, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe zu erhalten.
Um das Ziel zu erreichen, müsse die Zahl der Organspenden erhöht werden. Daher solle als Organ- und Gewebespender künftig nicht nur die Person infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt hat, sondern auch die Person, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Mit einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in einem ersten Schritt in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.
Ergebe die Auskunft aus dem Register, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt auch kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig.
Entscheidend sei der Wille der möglichen Organ- oder Gewebespender. Dem nächsten Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. Zur Klärung der Spendenbereitschaft soll der nächste Angehörige jedoch darüber befragt werden, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist.
War der mögliche Organ- oder Gewebespender in einem erheblichen Zeitraum vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Willenserklärung zu treffen und habe keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben, sei die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen dem Entwurf zufolge vorher mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten oder nicht erklärten Widerspruchs verbunden sein.
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Jaddy
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Re: Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende | Bundestag
223 Namen, quer durch alle demokratischen Fraktionen, wie mir scheint. Etliche CxU-Leute. Hätte ich nicht gedacht. Hoffentlich klappt es.
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Anne-Mette
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Re: Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende | Bundestag
In den letzten Tagen gab es einige Initiativen und Zusammenschlüsse, die ich vorher nicht für möglich gehalten habe
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Lana
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Re: Vorstoß zur Widerspruchsregelung bei der Organspende | Bundestag
Oh, wie großzügig, ich muss nichtmal einen Grund angeben, wenn mir meine körperliche Unversehrtheit wichtig ist.Anne-Mette hat geschrieben: Mo 18. Nov 2024, 12:08 Mit einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
Da es (angeblich?) darum geht, die Menschen dazu zu bringen, sich überhaupt mit dieser Frage auseinander zu setzen, wäre bei einem positiven Menschenbild eigentlich ein anderer Ansatz zwingend:
Die Entscheidung pro oder contra Organspende könnte man ebenso gut flächendeckend erreichen, ohne dass "ausdrücklich widersprochen" werden müsste. Denkbar wäre die Einwilligung verpflichtend über die Krankenkasse, die Rentenversicherung, Versorgungswerke, Finanzbehörden, Meldeämter etc. abzufragen. Sollte vom Aufwand her genauso machbar sein wie im umgekehrten Fall.
Also eine Beteiligung der Menschen im positiven Sinne, als aktive Entscheidung für etwas. Man muss ausdrücklich einwilligen, und nicht umgekehrt. Sonst ist es eine unzulässige Übergriffigkeit des Staates.
Der Unterschied zur bisherigen Regelung wäre, dass alle verpflichtend eine Entscheidung treffen müssten, und nicht nur diejenigen, die sich ohnehin mit dem Thema beschäftigen.
Ethisch ist das m.E. der einzig vertretbare Weg, wenn man schon der Meinung ist, die Spenderzahlen erhöhen zu müssen. Weil nur so sichergestellt werden kann, dass niemandem gegen seinen Willen Organe entnommen werden, nur weil der Widerspruch nicht rechtzeitig auffindbar ist, aus welchen Gründen auch immer.
Auch verfassungsrechtlich dürfte es schwierig werden, der Erhöhung der Spenderzahlen eine höhere Priorität einzuräumen als dem Artikel 2 GG.
Zieht man dann noch die kürzlichen Bestrebungen der FDP in Betracht, die versucht hat, die Todesfalldefinition speziell im Hinblick auf die Entnahme von Organen noch weiter aufzuweichen, müssten eigentlich alle Alarmglocken schrillen.
LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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