tl;dr
- Der Staat und seine Organe sind zur Gleichbehandlung aller Geschlechter verpflichtet, auch sprachlich. Das ist seit Mitte der 1980er klar und vielfach auch in Verordnungen erklärt.
- Das BVerfG hat entschieden, dass auch nichtbinäre Menschen explizit rechtlich anerkannt werden müssen. Das betrifft auch sprachliche Inklusion. Auch wenn dieses Gebot vielfach ignoriert wird. Der Staat muss also entsprechende Sprache "bereitstellen", sonst würde er implizit seine Organe zur Verletzung von Grundrechten zwingen.
- Ein Verbot bestimmter Sprachformen würde darüber hinaus tief in verfassungmässige Rechte eingreifen. Bspw. von Medien, (Hoch)schulen.
- Bonus: Der Rechtschreibrat hat "die Notwendigkeit geschlechtergerechter Sprache als (allein) gesellschaftliche und gesellschaftspolitische, nicht aber auch rechtliche Aufgabe fehlverstanden und wiederum konstruktive Hinweise zur Verwendung nicht-diskriminierender Amts- und Rechtsprache unterlassen". Sich staatlicherseits darauf abzustützen ist also nicht hinreichend.
Falls also irgendwer nicht "gendern" bzw es anderen verbieten will, ist die Gegenfrage zwingend: Wie denn dann, oder willst du aktiv gegen verfassungsmässige Rechte von Menschen verstossen?"Es ist wohl Zeit für die Einsicht, dass der [Rechtschreibrat] konzeptionell ungeeignet sein könnte, zu nicht-diskriminierender Amts- und Rechtssprache beizutragen. In keinem anderen Bereich würde eine Beobachtung dahingehend, dass staatliches Handeln (noch) nicht mehrheitlich verfassungskonform ist, zu der Schlussfolgerung führen können, dass dann wohl die Verfassung nicht gilt. Im demokratischen Rechtsstaat steht der Minderheiten- und Diskriminierungsschutz gerade nicht unter dem Vorbehalt, das Wohlgefallen der Mehrheit zu finden. Dies ist auch das grundlegende Missverständnis, welches den Volksbegehren gegen geschlechtergerechtes hoheitliches Sprachhandeln zugrunde liegt und von einigen politischen Parteien nach Kräften gefördert wird."
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"Das geplante Sprachverbot in Hessen zielt auf eine der aktuell am stärksten von Diskriminierung und Gewalt betroffenen Minderheiten in Deutschland ab. Die Botschaft ist deutlich: Die Versagung des ihnen von der Verfassung garantierten Schutzes könnte Regierungsprogramm werden. Dieses Vorgehen trifft den Rechtsstaat im Kern. Die Absichtserklärung zum Erlass eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes mag primär der Abfischung des Volksbegehrens oder der Ablenkung von anderweitigen politischen Grundentscheidungen bzw. deren Unterlassen dienen, es bleibt dabei: Angekündigter Verfassungsbruch darf nicht zur politischen Normalität werden."