Moin,
der Deutschladnfunk dazu:
Seit 10 Jahren gibt es ein Gesetz, das besagt: Nach der Geburt darf in der Geburtsurkunde das Feld für das Geschlecht offenbleiben. Psychologin Lena Balk berät transsexuelle und nicht binäre Menschen und hat darüber gesprochen, wie die aktuelle Lage für ihre Patient*innen in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz ist.
und
Vor zehn Jahren wurde per Gesetz eine rechtliche Verbesserung für nichtbinäre und transsexuelle Menschen verabschiedet: Das Gesetz zur verpflichtenden Offenlassung der Geschlechtszugehörigkeit. Es muss seitdem in der Geburtsurkunde kein Geschlecht mehr angegeben werden.
Ich wundere mich immer wieder über Ungenauigkeiten und Fehler, selbst wenn "Fachmenschen" beteiligt sind.
In dem Gesetz ging es "eigentlich" um (festgestellte) intergeschlechtliche Menschen und nicht um nonbinäre oder transsexuelle, "die sich identifizieren". Die Feststellung "einer Variante der Geschlechtsentwicklung" musste durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Auch war ersatuzweise eine "eidesstattliche Versicherung" vorgesehen. Wie erfolgreich die in Verfahren war, wenn ein Wechsel des Geschlechtes erfolgen sollte, kann ich nicht sagen.
https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... ffenlassen