Zehn Jahre nach Einführung Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt
Zehn Jahre nach Einführung Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt

Crossdresser, Transgender DWT... Plauderecke - was sonst nirgendwo passt
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Kerstin
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Zehn Jahre nach Einführung Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt

Post 1 im Thema

Beitrag von Kerstin »

Im Jahr 2013 hält der Gesetzgeber mit einer Änderung des Personenstandsrechts Eltern dazu an, den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde offenzulassen, wenn Kinder nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Zehn Jahre später passiert das immer noch erstaunlich selten.
........
https://www.n-tv.de/panorama/Warum-der- ... 00299.html

Für alle die es interessiert.
Ich brauche Informationen - eine Meinung bilde ich mir selbst.
ExUserIn-2026-04-08
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Re: Zehn Jahre nach Einführung Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt

Post 2 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

"An der binären Welt, in der die Kinder aufwachsen sollen, hat sich nichts geändert."
Das trifft es wohl ... Traurig, vor allem für die betroffenen Kinder.
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
Anne-Mette
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Re: Zehn Jahre nach Einführung Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

der Deutschladnfunk dazu:

Seit 10 Jahren gibt es ein Gesetz, das besagt: Nach der Geburt darf in der Geburtsurkunde das Feld für das Geschlecht offenbleiben. Psychologin Lena Balk berät transsexuelle und nicht binäre Menschen und hat darüber gesprochen, wie die aktuelle Lage für ihre Patient*innen in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz ist.

und

Vor zehn Jahren wurde per Gesetz eine rechtliche Verbesserung für nichtbinäre und transsexuelle Menschen verabschiedet: Das Gesetz zur verpflichtenden Offenlassung der Geschlechtszugehörigkeit. Es muss seitdem in der Geburtsurkunde kein Geschlecht mehr angegeben werden.

Ich wundere mich immer wieder über Ungenauigkeiten und Fehler, selbst wenn "Fachmenschen" beteiligt sind.
In dem Gesetz ging es "eigentlich" um (festgestellte) intergeschlechtliche Menschen und nicht um nonbinäre oder transsexuelle, "die sich identifizieren". Die Feststellung "einer Variante der Geschlechtsentwicklung" musste durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Auch war ersatuzweise eine "eidesstattliche Versicherung" vorgesehen. Wie erfolgreich die in Verfahren war, wenn ein Wechsel des Geschlechtes erfolgen sollte, kann ich nicht sagen.

https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... ffenlassen
Aria
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Re: Zehn Jahre nach Einführung Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt

Post 4 im Thema

Beitrag von Aria »

Ohne mich jetzt da eingelesen zu haben, ging es doch darum, dass augenscheinlich nicht komplett binär identifizierbare Neugeborene keine Eintragung als männlich oder weiblich haben müssen. Man wollte damit den Umstand verbessern, dass Hermaphroditen bei Geburt einem bestimmten Label (m oder w) zugewiesen werden, bis sie zu gegebener Zeit selbst in der Lage sind sich zum dem eigenen Geschlechtsempfinden zu äussern und sich dann ggf. m, w, d oder frei eintragen zu lassen.
¡no lamento nada!
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