Anlässlich der aktuellen Debatte um das sogenannte "Genderverbot" in Sachsen und einer befürchteten Annäherung einiger Teile der CDU/CSU an die AfD veröffentlicht die Jury "Unwort des Jahres" gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft "Sprache in der Politik e.V." eine Stellungnahme(PDF) mit dem Titel "Diskursbrandmauern verteidigen!". Weitere 36 Linguistinnen und Linguisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich als Unterzeichnende dieser Stellungnahme an.
Eine in meinen Augen sehr gute Darlegung der Sachlage und Gefahren im PDF.
Aus linguistischer Sicht sind das Sprechen und die aus ihm abgeleitete Sprache bereits in sich zutiefst demokratische Phänomene: Grundsätzlich bestimmen Sprecherinnen und Sprecher durch ihren Sprachgebrauch die Regeln der Sprache. Sie verfolgen ihre Ziele, sie geben ihre Intentionen zu erkennen, sie drücken Identitäten und Einstellungen aus. Daraus entstehen Muster, in deren Gebrauch sich Individuen und Gruppen zwar unterscheiden, die sie als kompetente Sprecherinnen und Sprecher aber alle erkennen und verstehen. Nicht nur in ihrer wörtlichen Bedeutung, sondern auch in ihrer sozialen Symbolik. Genau dies ist im Falle des "Genderns" inzwischen geschehen: Sternchen und Doppelpunkt haben sich verbreitet und sowohl Befürworter als auch Gegnerinnen wissen, was sie bedeuten und welchen Anspruch ihr Gebrauch verfolgt. Damit gehören sie aus Sicht einer deskriptiven Sprachwissenschaft faktisch zur deutschen Sprache. Ein Zwang, sie zu nutzen, ergibt sich daraus aber für niemanden und darf sich auch nicht ergeben. Die Verantwortung für ihren Sprachgebrauch soll am Ende immer bei den sprechenden Personen selbst liegen.
Wir erkennen in diesem Vorgang [Verbot gendergerechter Sprache in Sachsen auch für zuliefernde Firmen] den überaus gefährlichen Sieg einer im Kern rechtspopulistischen Strategie, der sich nicht wiederholen und an den sich die demokratische Mehrheitsgesellschaft nicht gewöhnen darf. Die Strategie lässt sich in diesem Fall in ihren einzelnen Schritten gut rekonstruieren und basiert auf typischen populistischen Handlungsmustern: Die AfD und ideologisch Verbündete haben in den letzten Jahren systematisch einen Sprachkampf heraufbeschworen, indem sie einen Zwang zum Gendern durch linke gesellschaftliche Kräfte behauptet haben, der so nicht existiert. Angebliche Nachteile für Studierende an deutschen Universitäten, die nicht gendern wollen, konnte die AfD etwa nie belegen. Der gegenteilige Fall, Nachteile für Studentinnen und Studenten also, die in ihren Arbeiten gegendert haben, ist dagegen durchaus dokumentiert.
Diese Stellungnahme ist kein Plädoyer für das Gendern — weder für das schriftsprachliche mit Hilfe von Sternchen- oder Doppelpunktschreibung noch für die Realisierung des sogenannten "Gendergaps" durch den Glottisschlag in der gesprochenen Sprache. Ganz grundsätzlich gilt, dass dieses Thema aus linguistischer Sicht eher marginal ist und seine überzogene Bedeutung im medialen und politischen Diskurs selbst ein Erfolg rechtspopulistischer Nebelkerzen.
Wir fordern an dieser Stelle auch nicht die Aufnahme von Sonderzeichen in die kodifizierten Sprachnormen, und auch die jüngste Empfehlung des Rats für Rechtschreibung steht hier nicht zur Debatte — sofern sie nicht zur ideologischen Legitimation für Sprachgebrauchsverbote instrumentalisiert wird, zu der sie aus unserer Sicht nicht geeignet ist.
Dies ist ausschließlich ein Plädoyer dafür, die Diskursbrandmauern zu antidemokratischen Kräften nicht durch die Kopie und Stützung ihrer Diskursstrategien brüchig werden zu lassen. Wir fordern die sächsische Landesregierung aus CDU, Bündnis 90/Grüne und SPD dazu auf, ihre Regelung auf eine Empfehlung für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schule und Verwaltung zu beschränken und ansonsten auf das antidemokratische Verbot abweichender Sprachgebräuche von anderen, zum Beispiel potenziellen Kooperationspartnern zu verzichten.
Sprachverbote sind Instrumente von Diktaturen und in Deutschland Erinnerung an finsterste Zeiten. Finstere Zeiten beginnen mit dem Dimmen des Lichts.