Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

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Joe95
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Re: Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Post 1 im Thema

Beitrag von Joe95 »

na, das is ja auch logisch...
man kann nicht hingehen, jemanden zu einer - mehr oder weniger gerechten - strafe verurteilen und dann später sagen "ätschi bätschi - du bleibst im knast!"

sowas muss vorher klar sein.

ich finde das müsste genau umgekehrt laufen:
bei sexualstraftaten sollte erst mal grundsätzlich sicherungsverwahrung vorgeschrieben sein. dann kann man in der verhandlung vllt argumente finden die sicherungsverwahrung auszusetzen oder einzuschränken.
aber grundsätzlich gehört sicherungsverwahrung einfach dazu weil der staat verpflichtet ist seine bürger zu schützen und nur wenn der täter nachweisen kann das er keine gefahr darstellt darf diese verwahrung eingegrenzt werden!
Sei vorsichtig mit deinen Wünschen, sie könnten in Erfüllung gehen.
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Cybill
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Re: Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Post 2 im Thema

Beitrag von Cybill »

Das mit nachträglicher Sicherungsverwahrung ist ein zweischneidiges Schwert:

Oft werden psycho- oder soziopathische Straftäter wegen eines einzelnen Verbrechens verurteilt, haben jedoch mehrere begangen, die ihnen nicht nachgewiesen wurden. Unter den Bedingungen des Freiheitsentzuges gelingt es den betreuenden Psychologen oft, Hinweise auf weitere Verbrechen zu bekommen, die jedoch meist aufgrund der vergangenen Zeit nicht mehr eindeutig nachweisbar sind.
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Bianca D.
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Re: Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Post 3 im Thema

Beitrag von Bianca D. »

Hallöchen,

Der Vorschlag von Joe hat schon was,aber da die Gesetzeslage im Moment nun mal eine Andere ist,sollte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich sein.Jedes potenzielle neue Opfer ist
es wert,die Grundrechte von solchen Subjekten einzuschränken.Ist ja schon oft genug dagewesen.

LG Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
Joe95
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Re: Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Post 4 im Thema

Beitrag von Joe95 »

ja, sollte...
es muss irgendwie möglich gemacht werden...

aber wie?
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Natürlich ist das wahr, es steht doch im Internet!

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exuser-23-02-2013

Re: Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Post 5 im Thema

Beitrag von exuser-23-02-2013 »

Eigentlich ist es eine heftige Ohrfeige für die Politik, die Warnzeichen waren spätestens seit den Urteilen des EGMR nicht zu übersehen.

Natürlich muss es möglich sein, Menschen dauerhaft zu sichern, um die übrige Menschheit vor absehbaren weiteren schweren Straftaten zu schützen. Dies bedarf aber eine klaren und unangreifbaren gesetzlichen Grundlage, einer klaren und deutlichen Trennung zwischen Strafe und anschließender Sicherungsverwahrung - räumlich wie inhaltlich -, einer zweifelsfreien Feststellung der Gefährlichkeit mit regelmäßiger Überprüfung, ob diese noch vorliegt usw.

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein Unding und könnte nur die ganz große Ausnahme sein, etwa wenn sich während des Strafvollzuges unerwartet herausstellt, dass ein Täter weit gefährlicher ist als vordem festgestellt werden konnte. In den meisten Fällen dürfte dies aber nicht der Fall sein, da liegen wohl eher Probleme in Unzulänglichkeiten während des eigentlichen Prozesses vor.

Zu guter letzt befinden wir uns hier in einem Spannungsfeld zwischen den Rechten des Einzelnen und dem berechtigten Schutzbedürfnis der Allgemeinheit. Hier gibt es aber keine einfache Antwort, denn sonst könnte/müsste man auch den Seriendieb/-einbrecher sicherungsverwahren, schließlich ist auch hier zu erwarten, dass er erneute Straftaten begeht. Von daher bleibt zu hoffen, dass man im Bundestag jetzt die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Hausaufgaben dieses mal mit der gebotenen Sorgfalt erledigt. Für politisches Tauziehen oder die Lufthoheit über den Stammtischen taugt das Thema jedenfalls nicht.
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