Paragraf 219a: Bundestag schafft „Werbeverbot" für Abtreibungen ab
Paragraf 219a: Bundestag schafft „Werbeverbot" für Abtreibungen ab

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Olivia
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Paragraf 219a: Bundestag schafft "Werbeverbot“ für Abtreibungen ab

Post 1 im Thema

Beitrag von Olivia »

Jasmine
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Re: Paragraf 219a: Bundestag schafft "Werbeverbot“ für Abtreibungen ab

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Beitrag von Jasmine »

Zitat aus dem Artikel:
...........Daher streichen wir -§ 219a StGB", heißt es darin. SPD, Grüne und FDP bekennen sich außerdem dazu, Schwangerschaftsabbruch zum Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und zum Teil einer "verlässlichen Gesundheitsversorgung zu machen"........

Endlich ein großer Schritt für Deutschland.

Und was passiert in den USA?

https://www.tagesschau.de/ausland/ameri ... t-101.html

https://web.de/magazine/politik/biden-n ... g-37050008

Zitat aus dem Artikel:
US-Präsident Joe Biden hat die historische Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen das liberale Abtreibungsrecht in den Vereinigten Staaten als "tragischen Fehler" bezeichnet. "Es ist meiner Ansicht nach die Verwirklichung einer extremen Ideologie und ein tragischer Fehler des Obersten Gerichtshofs", sagte Biden am Freitag in Washington. "Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um diesen zutiefst unamerikanischen Angriff zu bekämpfen." Der US-Kongress müsse jetzt handeln, um in der Sache das letzte Wort zu haben. "Es ist nicht vorbei", so Biden................

Liebe Grüße Jasmine
PollyGalore
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Re: Paragraf 219a: Bundestag schafft "Werbeverbot“ für Abtreibungen ab

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Beitrag von PollyGalore »

Ja ein guter Schritt in der deutschen Gesetzgebung und ich hoffe dass Ärzte und Ärztinnen die aufgrund öffentlicher Aufklärung die als Werbung gedeutet wurde auch rückwirkend entlastet werden. Aber das wird wohl zu viel des guten sein.
Das Hirn schrumpft nicht wenn man Lippenstift trägt!
Olivia
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Re: Paragraf 219a: Bundestag schafft "Werbeverbot“ für Abtreibungen ab

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Beitrag von Olivia »

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-§ 219a StGB ist Geschichte!

Der Deutsche Bundestag hat heute den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Damit haben die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre Unterstützer*innen einen wichtigen Erfolg errungen. Doch der Kampf um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geht weiter.

"Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz." — Die außergewöhnlichen Worte des Richters, der sie gerade zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt hatte, bestärkten Kristina Hänel in ihrem Kampf gegen den umstrittenen -§ 219a StGB, der ausgerechnet Fachleuten verbot, sachgerechte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu verbreiten. Mit Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung und des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) ging die Gießener Ärztin den Weg durch die Instanzen, bis ihr Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Parallel zu dem Verfahren stieg der gesellschaftliche Druck so sehr, dass sich die neu gewählte Bundesregierung schnell darauf einigen konnte, das Verbot der sogenannten "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

"Mit der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag hat Kristina Hänel erreicht, was sie erreichen wollte: -§ 219a StGB ist Geschichte!", sagt gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. "Wir gratulieren Kristina und allen, die sich für die Abschaffung dieses Zensurparagrafen engagiert haben! Dies ist ein bemerkenswerter Erfolg, der zeigt, dass die Ampelkoalition das Motto ihres Koalitionsvertrages "šMehr Fortschritt wagen!"˜ umsetzen möchte. Nun sind wir gespannt, ob sie auch den Mut aufbringen wird, den nächsten Schritt zu gehen und den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln."

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der gbs-Website...

***

Mit freundlichen Grüßen

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Re: Paragraf 219a: Bundestag schafft "Werbeverbot“ für Abtreibungen ab

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Beitrag von Anne-Mette »

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