Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
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Anne-Mette
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Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Recht/Gesetzentwurf
Die AfD-Fraktion fordert mit einem Gesetzentwurf (20/1321) eine "geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Exhibitionismustatbestands" im Strafgesetzbuch (StGB). Aus Sicht der Fraktion handelt es sich um eine "offensichtliche Strafbarkeitslücke" und eine "ungerechtfertigte Privilegierung" von Personen weiblichen und diversen Geschlechts, für die es keine tragende Begründung gebe. Sowohl Personen weiblichen sowie auch diversen Geschlechts könnten "auf die gleiche Art wie ein Mann auch durch eine sexuell motivierte Entblößungshandlung ihr Geschlechtsteil zur Schau stellen, um auf diesem Wege eine andere Person gegen ihren Willen auf schockierende Art und Weise zu konfrontieren." Genau dies sei aber der Schutzzweck des Paragrafen im Strafgesetzbuch, führt die Fraktion aus.
Aktuell heißt es in Paragraf 183 Absatz StGB: "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Nach Willen der AfD soll der Begriff "Mann" durch "Person" ersetzt werden. In Absatz 3 des Paragrafen, der exhibitionistische Handlungen unter anderem im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beziehungsweise sexuellen Missbrauchs von Kindern betrifft, solle die Formulierung "ein Mann oder eine Frau" durch "eine Person" ersetzt werden.
Recht/Gesetzentwurf
Die AfD-Fraktion fordert mit einem Gesetzentwurf (20/1321) eine "geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Exhibitionismustatbestands" im Strafgesetzbuch (StGB). Aus Sicht der Fraktion handelt es sich um eine "offensichtliche Strafbarkeitslücke" und eine "ungerechtfertigte Privilegierung" von Personen weiblichen und diversen Geschlechts, für die es keine tragende Begründung gebe. Sowohl Personen weiblichen sowie auch diversen Geschlechts könnten "auf die gleiche Art wie ein Mann auch durch eine sexuell motivierte Entblößungshandlung ihr Geschlechtsteil zur Schau stellen, um auf diesem Wege eine andere Person gegen ihren Willen auf schockierende Art und Weise zu konfrontieren." Genau dies sei aber der Schutzzweck des Paragrafen im Strafgesetzbuch, führt die Fraktion aus.
Aktuell heißt es in Paragraf 183 Absatz StGB: "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Nach Willen der AfD soll der Begriff "Mann" durch "Person" ersetzt werden. In Absatz 3 des Paragrafen, der exhibitionistische Handlungen unter anderem im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beziehungsweise sexuellen Missbrauchs von Kindern betrifft, solle die Formulierung "ein Mann oder eine Frau" durch "eine Person" ersetzt werden.
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Anne-Mette
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Sie bestätigen also die Existenz eines diversen Geschlechtes.Anne-Mette hat geschrieben: Do 7. Apr 2022, 17:29 "ungerechtfertigte Privilegierung" von Personen weiblichen und diversen Geschlechts
Habe ich das aus der Richtung nicht auch schon anders vernommen?
JA, habe ich; werde ich aber jetzt nicht verlinken.
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Jasmine
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Was kommt als nächstes? Minirockpolizei und darf ich dann noch meine Halterlosen und Overknee-Strumpfhosen noch tragen? Auch beim Bikini müßte ich dann auf eine etwas konservativere Modelle ausweichen.
Was sagen die AFDler dann zu diesen Beiträgen viewtopic.php?t=19535
Liebe Grüße Jasmine
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Blossom
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Dir ist aber schon bewusst, dass dergleichen nicht gemeint ist - zumal es sich hier ja nicht um Entblößen im o.a. Sinne handelt.Jasmine hat geschrieben: Do 7. Apr 2022, 20:02 as kommt als nächstes? Minirockpolizei und darf ich dann noch meine Halterlosen und Overknee-Strumpfhosen noch tragen? Auch beim Bikini müßte ich dann auf eine etwas konservativere Modelle ausweichen.
Spannender ist da Anne-Mettes Hinweis, der mir auch direkt in den Kopf kam: Die klare Anerkennung der AfD, dass es eine Bandbreite zwischen Mann und Frau gibt.
Die Kürze meines Rockes und die Frage, wieviel Einblick ich gewähre, ist eher eine Frage des guten Geschmacks, oder etwa nicht?
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
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Jasmine
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Ja es tut mir leid, aber ich kann und will die AfD nunmal nicht ernstnehmen.
Anne Mettes Hinweis ist sehr richtig.
Liebe Grüße Jasmine
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Karla
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
von einer noch so nackten Vulva wird sich wahrscheinlich weder frau noch man bedroht fühlen!
Eine non-konsensuelle Begengung mit einem Menschen mit Penis kann bei einer Person mit Vulva zu einer nicht gewünschten Schwangerschaft führen...
(ist das political correct genug?)
...und auch die Angst davor sollte keine frau haben müssen!
Die latente Drohung ist bei einem aufgerichteten Penis halt leider gegeben!
Man(n) kann "oben ohne" rumlaufen, ohne daß ein Hahn danach kräht!
... und die Femen haben "oben ohne" die Aufmerksamkeit auf Mißstände gelenkt!
...kann bei prüden Menschen Irritationen hervorrufen, ist aber deren Problem!
Bislang ist es leider keiner Frau gelungen mich zu schwängern!!!
Diese AfD-Aktion braucht es (mal wieder!!!) nicht!!!
..."Mann" ist allerdings u.U. durch "Mensch mit Penis" zu ersetzen, ...
(auch von "diversen" Menschen erwarte ich, daß sie nicht vergewaltigen oder auch nur damit drohen!!!)
auch die lieben Trans-Männer, die ich kennenlernen durfte, respektieren m.E. Frauen - ob cis oder trans!
LG Karla
Eine non-konsensuelle Begengung mit einem Menschen mit Penis kann bei einer Person mit Vulva zu einer nicht gewünschten Schwangerschaft führen...
(ist das political correct genug?)
...und auch die Angst davor sollte keine frau haben müssen!
Die latente Drohung ist bei einem aufgerichteten Penis halt leider gegeben!
Man(n) kann "oben ohne" rumlaufen, ohne daß ein Hahn danach kräht!
... und die Femen haben "oben ohne" die Aufmerksamkeit auf Mißstände gelenkt!
...kann bei prüden Menschen Irritationen hervorrufen, ist aber deren Problem!
Bislang ist es leider keiner Frau gelungen mich zu schwängern!!!
Diese AfD-Aktion braucht es (mal wieder!!!) nicht!!!
..."Mann" ist allerdings u.U. durch "Mensch mit Penis" zu ersetzen, ...
(auch von "diversen" Menschen erwarte ich, daß sie nicht vergewaltigen oder auch nur damit drohen!!!)
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Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
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Yasmine
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Ich traue der AfD nicht über den Weg! Die haben doch etwas ganz anderes vor. Nachher ist dann das Tragen eines Minirocks schon eine exhibitionistische Handlung - natürlich nur, solange man nöch männlich definierte Merkmale hat.
Daher: Nein, nein, nein!!!
LG
Yasmine
Daher: Nein, nein, nein!!!
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Blossom
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Vielleicht sollte man an dieser Stelle ergänzen, dass es sich gemäß Absatz 2 des -§183 um ein Antragsdelikt handelt, sofern nicht ein "besonderes Interesse" an der Strafverfolgung besteht, das im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden, dass die Norm der Ausgestaltung — geschlechterspezifische Differenzierung — unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sei. Allerdings kann Exhibitionismus einer Frau auch jetzt bereits den Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" im Sinne des -§183 a StGB erfüllen.
Was auch nicht sofort klar wird: Der Straftatsbestand ist nur erfüllt, wenn auch tatsächlich jemand belästigt wurde. Man spricht im Strafrecht daher von einem sogenannten "Erfolgsdelikt" — bedeutet: Es muss sich tatsächlich jemand beeinträchtigt fühlen. Auch gehört eine "subjektive Komponente" hinzu, ach der sich der Täter durch die Handlung oder durch die Beobachtung des oder der anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder aber sich befriedigen will. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Täter es auch tatsächlich schafft, einen Lustgewinn zu erreichen. Allerdings muss sich eben seine "Motivation" darauf erstrecken.
Unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit können Handlungen, die mit Nacktheit verbunden sind und eben nicht unter einen der zuvor genannten Straftatbestände fallen, als eine Ordnungswidrigkeit gemäß -§ 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten qualifiziert werden. Um Exhibitionismus nach dem StGB handelt es sich dabei jedoch nicht.
Damit können wir an dieser Stelle sämtliche Hinweise auf Miniröcke oder Tragen von etwas freizügigerer Kleidung wohl endgültig ausklammern. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden, dass die Norm der Ausgestaltung — geschlechterspezifische Differenzierung — unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sei. Allerdings kann Exhibitionismus einer Frau auch jetzt bereits den Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" im Sinne des -§183 a StGB erfüllen.
Was auch nicht sofort klar wird: Der Straftatsbestand ist nur erfüllt, wenn auch tatsächlich jemand belästigt wurde. Man spricht im Strafrecht daher von einem sogenannten "Erfolgsdelikt" — bedeutet: Es muss sich tatsächlich jemand beeinträchtigt fühlen. Auch gehört eine "subjektive Komponente" hinzu, ach der sich der Täter durch die Handlung oder durch die Beobachtung des oder der anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder aber sich befriedigen will. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Täter es auch tatsächlich schafft, einen Lustgewinn zu erreichen. Allerdings muss sich eben seine "Motivation" darauf erstrecken.
Unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit können Handlungen, die mit Nacktheit verbunden sind und eben nicht unter einen der zuvor genannten Straftatbestände fallen, als eine Ordnungswidrigkeit gemäß -§ 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten qualifiziert werden. Um Exhibitionismus nach dem StGB handelt es sich dabei jedoch nicht.
Damit können wir an dieser Stelle sämtliche Hinweise auf Miniröcke oder Tragen von etwas freizügigerer Kleidung wohl endgültig ausklammern. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen.
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
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Billie Jean King (*1943)
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Anne-Mette
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Moin,
das hat nicht unbedingt etwas mit Exhibitionismus zu tun; aber Frauen, die "oben ohne" in der Öffentlichkeit auftreten, können auch Probleme bekommen.
Ich rufe noch einmal diese Meldung wach: "Frau sonnt sich oben ohne auf Spielplatz und löst Polizeieinsatz aus" (Berlin)
Auch in einigen Schwimmbädern hat es ähnliche Vorfälle gegeben, die ich jetzt nicht alle raussuchen möchte.
Ich erinnere mich auch an eine "Sauna-Diskussion", die in Flensburg vor ein paar Jahren stattgefunden hat.
Es sollten ebenso geschlechtergebundene Saunatage stattfinden wie gemischte.
Dabei war es auch ein Vertreter für männliche Belange, der Wert auf so einen Tag legte. Ich habe allerdings nicht mehr in Erinnerung, ob er die visuelle Begegnung mit weiblichen Geschlechtsausprägungen vermeiden wollte, oder
ob ihm das "Anbaggern durch Frauen" unangenehm war.
Ich habe auch nicht mehr verfolgt, ob das Projekt dauerhaft Bestand hatte.
Gruß
Anne-Mette
das hat nicht unbedingt etwas mit Exhibitionismus zu tun; aber Frauen, die "oben ohne" in der Öffentlichkeit auftreten, können auch Probleme bekommen.
Ich rufe noch einmal diese Meldung wach: "Frau sonnt sich oben ohne auf Spielplatz und löst Polizeieinsatz aus" (Berlin)
Auch in einigen Schwimmbädern hat es ähnliche Vorfälle gegeben, die ich jetzt nicht alle raussuchen möchte.
Ich erinnere mich auch an eine "Sauna-Diskussion", die in Flensburg vor ein paar Jahren stattgefunden hat.
Es sollten ebenso geschlechtergebundene Saunatage stattfinden wie gemischte.
Dabei war es auch ein Vertreter für männliche Belange, der Wert auf so einen Tag legte. Ich habe allerdings nicht mehr in Erinnerung, ob er die visuelle Begegnung mit weiblichen Geschlechtsausprägungen vermeiden wollte, oder
ob ihm das "Anbaggern durch Frauen" unangenehm war.
Ich habe auch nicht mehr verfolgt, ob das Projekt dauerhaft Bestand hatte.
Gruß
Anne-Mette
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Jaddy
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
So einfach ist die Sache aus meiner Sicht nicht und ich vermute, dass Yasmine und Anne-Mette in die richtige Richtung denken.Blossom hat geschrieben: Fr 8. Apr 2022, 08:38 Was auch nicht sofort klar wird: Der Straftatsbestand ist nur erfüllt, wenn auch tatsächlich jemand belästigt wurde. Man spricht im Strafrecht daher von einem sogenannten "Erfolgsdelikt" — bedeutet: Es muss sich tatsächlich jemand beeinträchtigt fühlen. Auch gehört eine "subjektive Komponente" hinzu, ach der sich der Täter durch die Handlung oder durch die Beobachtung des oder der anderen sexuell erregen, seine Erregung steigern oder aber sich befriedigen will. Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Täter es auch tatsächlich schafft, einen Lustgewinn zu erreichen. Allerdings muss sich eben seine "Motivation" darauf erstrecken.
Unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit können Handlungen, die mit Nacktheit verbunden sind und eben nicht unter einen der zuvor genannten Straftatbestände fallen, als eine Ordnungswidrigkeit gemäß -§ 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten qualifiziert werden. Um Exhibitionismus nach dem StGB handelt es sich dabei jedoch nicht.
Damit können wir an dieser Stelle sämtliche Hinweise auf Miniröcke oder Tragen von etwas freizügigerer Kleidung wohl endgültig ausklammern. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen.
Bei solchen Anträgen der blauen kann eins quasi sicher davon ausgehen, dass sie damit Menschen drangsalier sollen, die nicht ihrem Weltbild entsprechen. Meine Vermutung ist, damit trans Personen auch nach Personenstandsänderung z.B. aus Duschen oder Umkleiden zu drängen. D.h. es zielt vor allem auf trans Frauen. Ob das im Einzelfall tatsächlich gelingt ist dabei unerheblich. Allein die Drohung oder ein paar beispielhafte Versuche dürften auf viele einschüchternd genug wirken.
Mit anderen Worten: Mal wieder eine populistische, anti-queere Stinkbombe.
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Sabrina Verena
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Hallo!Jasmine hat geschrieben: Do 7. Apr 2022, 20:02 Was kommt als nächstes? Minirockpolizei und darf ich dann noch meine Halterlosen und Overknee-Strumpfhosen noch tragen? Auch beim Bikini müßte ich dann auf eine etwas konservativere Modelle ausweichen.Was sagen die AFDler dann zu diesen Beiträgen viewtopic.php?t=19535
Liebe Grüße Jasmine
Es geht da nicht um Vorschriften für Transpersonen.
Von mir aus kann das Wort Mann durch Person in dem Paragraphen ersetzt werden.
Vor dem Hintergrund der ganzen Genderdebatte ist das sowieso ein Selbstgänger und würde von Amtswegen erfolgen müssen.
Es ein Unterschied, ob man ein neutralen Begriff nutzt oder harmlose, jedoch nicht gendergerechte Begriffe, durch unsinnige Wortneuschöpfungen ersetzt.
Persönlich finde ich es bekloppt, wenn harmlose oder auch richtige Anträge abgelehnt werden, bloß weil sie von der falschen Seite eingereicht werden.
LG Verena
Solange Du in Dir selber nicht zuhause bist, bist Du nirgendwo zu Haus.
Die Natur ist Wakan Tanka. Leider haben das nur Wenige verstanden.
Maka Ke Wakan Die Erde ist heilig
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Jaddy
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Woher weisst du das so genau? Dass es nicht dort steht heisst nicht, dass dies nicht der Hintergedanke ist.Sabrina Verena hat geschrieben: Fr 8. Apr 2022, 12:27 Hallo!
Es geht da nicht um Vorschriften für Transpersonen.
Im Entwurf selbst steht ganz vorne bereits:
Und unmittelbar darunterDie aufgezeigte Strafbarkeitslücke ist zudem umso größer, als dass die Existenz eines dritten Geschlechts mittlerweile auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird [...]. Somit besteht die Möglichkeit, dass neben Frauen, auch Personen, die sich dem diversen Geschlecht zuordnen, exhibitionistische Handlungen vollziehen, ohne dass dies jedoch nach -§ 183 Absatz 1 StGB sanktioniert werden könnte
Gerade der Bezug auf "das dritte Geschlecht" (ist ja die vierte Option und kein Geschelcht, aber egal) und zweimal die Formulierung "sich zuordnet" deuten für mich ganz klar darauf hin, dass es nicht um binäre cis Personen geht und insbesondere nicht um cis Frauen, die sich irgendwo entblössen.Zur Lösung der aufgezeigten Problematik und Schließung der bestehenden Strafbarkeitslücke soll -§ 183 StGB geschlechtsneutral ausgestaltet werden, so dass jede Person, unabhängig von dem Geschlecht dem sie sich zuordnet, bei Begehung einer exhibitionistischen Handlung nach dieser Vorschrift sanktioniert werden kann.
Von Amts wegen erfolgt bei Gesetzen gar nichts.Sabrina Verena hat geschrieben: Fr 8. Apr 2022, 12:27 Von mir aus kann das Wort Mann durch Person in dem Paragraphen ersetzt werden.
Vor dem Hintergrund der ganzen Genderdebatte ist das sowieso ein Selbstgänger und würde von Amtswegen erfolgen müssen.
Ja, es sollte auch neutralisiert werden. Ich bin aber zu lange dabei, um das Spiel nicht zu durchschauen. Vor allem, das gerade jetzt auf den Tisch zu legen.
Bei der Diskussion darüber in Bundestag und Ausschüssen wird mit 100%iger Sicherheit der Fall von AMAB trans Personen mit PÄ, ohne GaOP konstruiert werden, von der sich TERFs o.ä. irgendwo belästigt fühlen und Exhibitionismus oder Belästigung unterstellen. Ich weiss genau, was Weidel da raushetzen wird, von "Männern, die sich zu Frauen erklären, damit sie nicht wegen Exhibitionismus belangt werden können".
Und *schwupps* sind wir wieder mitten in der anti-trans und anti-Selbstbestimmungs Debatte.
Allein die Diskussion wird also die Stimmungsmache befeuern und sollte es wann und wie auch immer umgesetzt werden, werden anti-trans Leute es feiern und benutzen.
Merke: Bei extremistischen und menschenfeindlichen Kräften immer misstrauisch sein. Die haben niemals gute Absichten. So harmlos manches auch klingen mag.
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Sabrina Verena
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Nun ich denke nicht, das es Frauen gibt, die sich entblößen und betroffen wären.
Bei Transpersonen bezweifle ich ebenfalls, dass die betroffen sind.
Oder hat die AFD recht, dass es Frauen und Transpersonen gibt, welche ihre Geschlechtsteile entblößen?
Selbst, wenn die AFD die befürchtete Absicht haben sollte, ist die geschlechtsneutrale Fomulierung, wie ich bereits geschrieben habe, ohnhin ein Selbstgänger.
Umgekehrt kann man auch einwänden, dass die Mehrheit der Männer, mit der derzeitigen Regelung diskriminiert wird, weil nur eine Minderheit sich entblößt.
Auch, wenn diese Minderheit in manchen Kontaktportalen sehr aufdringlich sein kann, ist es dennoch eine Minderheit.
LG Verena
Bei Transpersonen bezweifle ich ebenfalls, dass die betroffen sind.
Oder hat die AFD recht, dass es Frauen und Transpersonen gibt, welche ihre Geschlechtsteile entblößen?
Selbst, wenn die AFD die befürchtete Absicht haben sollte, ist die geschlechtsneutrale Fomulierung, wie ich bereits geschrieben habe, ohnhin ein Selbstgänger.
Umgekehrt kann man auch einwänden, dass die Mehrheit der Männer, mit der derzeitigen Regelung diskriminiert wird, weil nur eine Minderheit sich entblößt.
Auch, wenn diese Minderheit in manchen Kontaktportalen sehr aufdringlich sein kann, ist es dennoch eine Minderheit.
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Inga
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Hallo, miteinander,
Die AfD schreibt doch selber klar und deutlich dass der Antrag nicht so sehr Frauen, sonden die Diversen diskreditieren sollen.
"... Somit besteht die Möglichkeit, dass neben Frauen, auch Personen, die sich dem diversen Geschlecht zuordnen, exhibitionis-
tische Handlungen vollziehen, ohne dass dies jedoch nach -§ 183 Absatz 1 StGB
sanktioniert werden könnte. ..."
Beabsichtigte Diskreditierung als Sinneswandel zur gesellschaftlichen Anerkennung wahrzunehmen ist jedenfalls meine Sache nicht.
Liebe Grüße
Inga
Die AfD schreibt doch selber klar und deutlich dass der Antrag nicht so sehr Frauen, sonden die Diversen diskreditieren sollen.
"... Somit besteht die Möglichkeit, dass neben Frauen, auch Personen, die sich dem diversen Geschlecht zuordnen, exhibitionis-
tische Handlungen vollziehen, ohne dass dies jedoch nach -§ 183 Absatz 1 StGB
sanktioniert werden könnte. ..."
Beabsichtigte Diskreditierung als Sinneswandel zur gesellschaftlichen Anerkennung wahrzunehmen ist jedenfalls meine Sache nicht.
Liebe Grüße
Inga
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Re: Bundestag | AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen
Es ist leider zu befürchten, daß Du Dich da irrst:
Wenn ich ohne Begleitung schwimmen gehe, greife ich zum Tankini und lasse das Höschen in der Dusche an.
In cis-weiblicher Begleitung lasse ich der den Vortritt beim Betreten der Dusche.
Erste Erfolge zeigt die HET: Badehose und Herrendusche sind daher für mich inzwischen passé!
Aufs Schwimmen werde ich NICHT verzichten, und irgendwo muß ich duschen!
LG Karla
Trans-Frauen pre-Op könnten dadurch Schwierigkeiten in der Dusche bekommen, selbst nach der PÄ!Sabrina Verena hat geschrieben: Fr 8. Apr 2022, 13:28 Bei Transpersonen bezweifle ich ebenfalls, dass die betroffen sind.
Wenn ich ohne Begleitung schwimmen gehe, greife ich zum Tankini und lasse das Höschen in der Dusche an.
In cis-weiblicher Begleitung lasse ich der den Vortritt beim Betreten der Dusche.
Erste Erfolge zeigt die HET: Badehose und Herrendusche sind daher für mich inzwischen passé!
Aufs Schwimmen werde ich NICHT verzichten, und irgendwo muß ich duschen!
LG Karla
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