WELT: Oberster britischer Gerichtshof lehnt „neutrales Geschlecht" ab
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Anne-Mette
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Lina
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Re: WELT: Oberster britischer Gerichtshof lehnt "neutrales Geschlecht“ ab
... und hier wieder die komplette Überbewertung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Es ist keine EU Institution, UK eh nicht Mitglied, und die Mitgliedschaft eines Staates beim Europarat verpflichtet nicht dazu, das Urteil zu respektieren.
Es ist keine EU Institution, UK eh nicht Mitglied, und die Mitgliedschaft eines Staates beim Europarat verpflichtet nicht dazu, das Urteil zu respektieren.
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Lana
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Re: WELT: Oberster britischer Gerichtshof lehnt "neutrales Geschlecht“ ab
Art. 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemäß der Rechtsprechung des EGMR unterworfen.
UK hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.
Allerdings:
"Im Zuge des Referendums über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union sprach sich die damalige Innenministerin Theresa May im April 2016 für einen Verbleib aus, zur Reform der Menschenrechte im Vereinigten Königreich sei es aber nötig, sich vom Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befreien"
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europ%C ... alen_Recht
Man wird abwarten müssen, ob ein mögliches Urteil des EGMR was ändern kann. Ich wünsche der Klägerin jedenfalls viel Erfolg!
LGL
Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemäß der Rechtsprechung des EGMR unterworfen.
UK hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.
Allerdings:
"Im Zuge des Referendums über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union sprach sich die damalige Innenministerin Theresa May im April 2016 für einen Verbleib aus, zur Reform der Menschenrechte im Vereinigten Königreich sei es aber nötig, sich vom Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befreien"
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europ%C ... alen_Recht
Man wird abwarten müssen, ob ein mögliches Urteil des EGMR was ändern kann. Ich wünsche der Klägerin jedenfalls viel Erfolg!
LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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