150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
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Olivia
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150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
Bundesweite Proteste am 15. Mai 2021
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute gelten Schwangerschaftsabbrüche nach -§218 StGB als Straftat — eine Regelung, die Frauen entmündigt und ein gesellschaftliches Tabu geschaffen hat. Daher fordert die Giordano-Bruno-Stiftung zusammen mit weiteren 120 Organisationen eine grundlegende Reform der gesetzlichen Bestimmungen: "Die Paragraphen 218 bis 219a des Strafgesetzbuchs verletzen nicht nur die Würde der Frau, sondern verstoßen zudem gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates!", heißt es dazu aus dem gbs-Vorstand.
Mit einem bundesweiten Aktionstag am 15. Mai will die Kampagne "150 Jahre Widerstand gegen -§218 - Es reicht!" auf dieses "in Paragraphen gegossene Unrecht" und die damit einhergehende immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam machen. In über 30 Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen um den 15. Mai ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Aktionsformen sind vielfältig — trotz Pandemie: In Berlin bilden die Aktivist*innen und Freund*innen vom "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" und dem "Netzwerk Frauengesundheit" am 15. Mai ab 11 Uhr eine Menschenkette rund um das Berliner Reichstagsgebäude. Von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart und Frankfurt über Onlineformate wie Filmvorführungen mit Podiumsdiskussion in Hannover bis hin zu Guerilla-Aktionen, die das Stadtbild von Mainz und Marburg verschönern, ist alles dabei.
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute gelten Schwangerschaftsabbrüche nach -§218 StGB als Straftat — eine Regelung, die Frauen entmündigt und ein gesellschaftliches Tabu geschaffen hat. Daher fordert die Giordano-Bruno-Stiftung zusammen mit weiteren 120 Organisationen eine grundlegende Reform der gesetzlichen Bestimmungen: "Die Paragraphen 218 bis 219a des Strafgesetzbuchs verletzen nicht nur die Würde der Frau, sondern verstoßen zudem gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates!", heißt es dazu aus dem gbs-Vorstand.
Mit einem bundesweiten Aktionstag am 15. Mai will die Kampagne "150 Jahre Widerstand gegen -§218 - Es reicht!" auf dieses "in Paragraphen gegossene Unrecht" und die damit einhergehende immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam machen. In über 30 Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen um den 15. Mai ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Aktionsformen sind vielfältig — trotz Pandemie: In Berlin bilden die Aktivist*innen und Freund*innen vom "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" und dem "Netzwerk Frauengesundheit" am 15. Mai ab 11 Uhr eine Menschenkette rund um das Berliner Reichstagsgebäude. Von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart und Frankfurt über Onlineformate wie Filmvorführungen mit Podiumsdiskussion in Hannover bis hin zu Guerilla-Aktionen, die das Stadtbild von Mainz und Marburg verschönern, ist alles dabei.
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Re: 150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
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