ich stell hier mal die Liste der Dinge ein, die ich nach der MzF GaOP (zuhause) brauchte.
Die Mengenangaben betreffen hauptsächlich das erste Monat. Mit fortschreitender Heilung wird es schnell erheblich weniger. Verbandmaterial ist verschreibbar, siehe angehängte Stellungnahme der Verordnungsstelle KVBayern.
Furacin /Iruxol hat mir mein Gyn, der in seiner Praxis auch OPs (in anderen Dingen) durchführt, verschrieben.
Die am Schluss genannten Kondome (nicht über Kasse möglich) brauchts jedes mal als Schutzüberzug für die Bougierstäbe. Aus ihnen wird dann, mit den unsterilen Kompressen ausgefüllt, der Platzhalter.
Sie sind, wenn 1 einen kalkulierten Jahresvorrat bestellt, beim Preis fast unschlagbar und eine ganze Ecke günstiger als handelsübliche Kondome.
Da die Verordnung durch die hausärztl. Praxis erst nach erfolgter OP erfolgen kann, hab ich das ganze per E-Mail von der Klinik aus angeleiert.
Der erwartete 1-Monats-Bedarf ist in 'VPE' angegeben.
zum Reinigen:
Gazin 10x10 12fach 20x5 Stück steril, Mullkompressen
2 VPE
Octenisept Lösung 0,5 l
0,5 VPE
zum Versorgen klitoral:
Iruxol N Salbe 100 g N3
1 VPE
Furacin -Sol 0,2% Salbe N3 (100g)
1 VPE
Vliwasoft 10x20 6-fach 50x2 steril
2 VPE
Vliwazell 10x20 steril, Saugkompresse, 30er
2 VPE
danach Slipeinlagen 'stark saugend' aus dem Supermarkt
Bougieren /Platzhalter:
ksmedizintechnik.de
med. Kondome / Ultraschall- Schutzhülle 32 mm,
144er Pack 8,27€ zzgl.5,90 Versand
0,8 VPE
Vliwasoft 10x20 6-fach, 100 unsteril
1VPE
wenn die Geschlechtsangleichung von der Krankenkasse genehmigt bzw. übernommen wird, dann können auch die in diesem Zusammenhang benötigten Arznei-, Verband, und Hilfsmittel verordnet werden .
Wir empfehlen allerdings, dass Sie sich den Genehmigungsbescheid der Krankenkasse (die Krankenkasse die die Kosten für die Umwandlung übernimmt) zeigen lassen.
Bitte denken Sie daran, dass auch in diesem Zusammenhang das Wirtschaftlichkeitsgebot sowie die Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie ( https://www.g-ba.de/richtlinien/3/) gelten. Beispielsweise können Verbandmittel sehr häufig ohne einen Handelsnamen verordnet werden, z. B. Mullkompressen statt Gazin.
Verbandmittel wie Mullkompressen (z. B. Gazin) und Saugkompressen (z. B. Vliwazell) sind im Zusammenhang mit der Wundbehandlung zulasten der GKV verordnungsfähig. Ob die Reinigung zur Wundbehandlung gezählt werden kann muss ärztlich entschieden werden. Verbandmittel werden in -§ 31 Abs. 1a SGB V definiert: " Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt nicht, wenn ein Gegenstand ergänzend weitere Wirkungen entfaltet, die ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen, beispielsweise, indem er eine Wunde feucht hält, reinigt, geruchsbindend, antimikrobiell oder metallbeschichtet ist. Erfasst sind auch Gegenstände, die zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind, gegebenenfalls mehrfach verwendet werden, um Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu komprimieren. "
Verordnungsvoraussetzung für Octenisept Lösung (vgl. Anlage 1 der AM-RL):
Verordnungsvoraussetzung für Iruxol N Salbe
Auch wenn die genannte Salbe nicht unter den Verordnungsausschluss der Nr. 25 der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie fällt, möchte ich Sie noch einmal im Speziellen bitten den Aspekt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bedenken. Der GKV-Spitzenverband äußerte sich zu Iruxol N folgendermaßen "In Informationen über "gutes Wundmanagement" findet man immer den Hinweis das sich beim "Entfernen von Belägen und Nekrosen mittels enzymhaltiger Salben, Pasten oder Kegel" um "eine tendenziell ausgediente Form des Debridements" handelt. Das chirurgische Entfernen von Nekrosen mittels Skalpell oder scharfen Löffel ist die schnellste Methode, um saubere Wundverhältnisse zu bekommen. Auf eine adäquate Schmerztherapie ist dabei zu achten.".
Verordnungsvoraussetzung für Furacin -Sol 0,2% Salbe
Die Fachliteratur bezeichnet seit vielen Jahren den Einsatz antibiotikahaltiger Salben (bis auf Anwendungen in der Augen- und HNO-Heilkunde) in der modernen Wundtherapie häufig als obsolet, entbehrlich bzw. kontraindiziert. Viele Arbeiten zitieren als Quelle bis heute gerne die bereits 2004 veröffentlichte Konsensusempfehlung zur Auswahl von Wirkstoffen für die Wundantiseptik (siehe Anhang), in welcher speziell Nitrofural (Furacin Sol Salbe) den entbehrlichen Wirkstoffen zugeordnet wird.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende
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Fachreferentin Infomanagement
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Vogelsgarten 6
90402 Nürnberg