Quelle: https://www.bundestag.de/adler/img/emo01_mdr.gifIch beantworte gerne Ihre Fragen.
"...Seit 2005 ist es möglich, Petitionen elektronisch als Onlinepetitionen einzureichen..."
Weiteren Diskussionsbedarf gibt es zu den abgelehnten Änderungsanträgen und Empfehlungen insb. der Grünen:
1. "Die Fraktion schlug daher eine Schutzaltersgrenze von 26 statt 18 Jahren vor. Bei Menschen der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren sei vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht."
2. "Im zweiten abgelehnten Änderungsantrag (19/19012) hält es die Fraktion für verfehlt, dass der Straftatbestand im Gesetzentwurf nicht auf Personen angewendet werden soll, die als Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte handeln, wenn sie durch die Tat ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen."
3. "Zudem sollten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten eine Öffentlichkeitskampagne starten, die über die Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und die Gefährlichkeit sogenannter "Konversionstherapien" aufklärt. (aw/hau/07.05.2020)
Viel Kraft und Geduld bei der Durchsetzung eurer politischen Ziele (GG -§3)
wünscht eure maexine
PS: auch zum nachhöhren: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dra ... ad5a59.mp3
https://www.deutschlandfunkkultur.de/ge ... _id=476195