BUNDESRAT: Stiefkindadoption ohne Trauschein möglich
BUNDESRAT: Stiefkindadoption ohne Trauschein möglich

Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27678
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 218 Mal
Danksagung erhalten: 2531 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

BUNDESRAT: Stiefkindadoption ohne Trauschein möglich

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Stiefkindadoption ohne Trauschein möglich

Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 gebilligt.
Stabile Partnerschaft Voraussetzung

Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben.
Ausnahme: anderweitig verheiratet

Ist einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet, dann soll die Adoption auf Beschluss des Bundestages nur ausnahmsweise möglich sein. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre eine Adoption in diesen Fällen gar nicht zulässig gewesen.
Vorgabe des Verfassungsgerichts

Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien im März 2019 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März dieses Jahres eine Neuregelung zu treffen.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 30. März 2020 in Kraft treten.
Antworten

Zurück zu „Politik - Initiativen - Forderungen“