HRT und GaOP- Nachsorge -> chronische Erkrankung?
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HRT und GaOP- Nachsorge -> chronische Erkrankung?
Halli hallo,
meine Frage richtet sich an alle, die medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Hat 1 von euch Erfahrungen oder Wissen, ob die o. g. Maßnahmen als chronische Erkrankung einzustufen sind und so die 1%Regelung bei der Zuzahlungsgrenze greift?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße
Nikola
meine Frage richtet sich an alle, die medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Hat 1 von euch Erfahrungen oder Wissen, ob die o. g. Maßnahmen als chronische Erkrankung einzustufen sind und so die 1%Regelung bei der Zuzahlungsgrenze greift?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße
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Klar definier ich mich binär :-)
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Re: HRT und GaOP- Nachsorge -> chronische Erkrankung?
Hab das auch schonmal versucht herauszufinden. Die allgemeine Annahme ist, das es keine chronische Erkrankung ist und die Kosten dafür nicht steuerlich absetzbar sind. Somit können die Belege von Apotheke und Co. direkt entsorgt werden.
Liebe Grüße Jasmin
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Re: HRT und GaOP- Nachsorge -> chronische Erkrankung?
Hallo Jasmin, hallo Nikola,
ich weiß jetzt zwar nicht, ob das als chronische Erkrankung gilt oder nicht. Aber weil ich letzte Woche in der Apotheke gefragt wurde ob ich den Beleg brauche, hab ich mal gefragt, wann der mir was bringen würde. Und die Apothekenmitarbeiterin meinte, wenn es eine chronische Erkrankung ist, dann liegt die Grenze bei 1 %, ansonsten bei 2 % des (Netto?-)Einkommens. Komme ich da drüber, zahlt wohl die Krankenkasse wieder. Also könnte aufheben evtl. doch was bringen.
Steuerlich absetzbar ist dann wieder was anderes, es gibt da ja sowas wie "außergewöhnliche Belastungen" oder so ähnlich. Wo sind denn unsere Steuerfachleute? Die wissen das bestimmt ...
LG Mirjam
ich weiß jetzt zwar nicht, ob das als chronische Erkrankung gilt oder nicht. Aber weil ich letzte Woche in der Apotheke gefragt wurde ob ich den Beleg brauche, hab ich mal gefragt, wann der mir was bringen würde. Und die Apothekenmitarbeiterin meinte, wenn es eine chronische Erkrankung ist, dann liegt die Grenze bei 1 %, ansonsten bei 2 % des (Netto?-)Einkommens. Komme ich da drüber, zahlt wohl die Krankenkasse wieder. Also könnte aufheben evtl. doch was bringen.
Steuerlich absetzbar ist dann wieder was anderes, es gibt da ja sowas wie "außergewöhnliche Belastungen" oder so ähnlich. Wo sind denn unsere Steuerfachleute? Die wissen das bestimmt ...

LG Mirjam