DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung - Schnellere Hilfe für Transsexuelle
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Anne-Mette
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DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Hier geht es zum Artikel (den Inhalt des Beitrages finde ich allerdings nicht besonders gut und richtig):

http://www.deutschlandfunk.de/kosteners ... _id=396159
heike65

Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 2 im Thema

Beitrag von heike65 »

Ist das verifiziert ?

also Schwachsinn jetzt Therapie und Alltagstest zu beginnen ?
heike65

Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 3 im Thema

Beitrag von heike65 »

@ Daernerys

das war mir alles bewusst, wenngleich mein Therapeut auf dem Alltagstest etc bestand. Da ich selbstständig bin und einen kleinen Baumarkt betreibe war das eine grosse wirtschaftliche Hürde. Daher die Frage: Ist die Meldung das der Alltagstest ab Ende diesen Jahres entfällt verifiziert ?
ab08
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 4 im Thema

Beitrag von ab08 »

Hallo meine Lieben,

zwar schrieb ich es bereits mehrfach, aber einen klassischen "Alltagstest" machte ich nie! --- Ab Frühjahr 2008 ging ich aufgrund meiner Transsexualität zum Psychiater. (Anmerkung: Dort zog ich mich jeweils vor und nach dem Gespräch auf der Toilette um.) ---> Bis Montag, den 16.Juni 2008, trug ich (Gymnasiallehrerin Mathematik / Physik), da der Dienstherr nicht informiert war, in der Öffentlichkeit ausschließlich männliche Kleidung. ---> Ab dem Tag trug ich in der Öffentlichkeit und auch im Unterricht ausschließlich weibliche Kleidung. -> Zum Jahresende 2008 erfolgte die Namensänderung durch das Amtsgericht, da beide Gutachten fertig waren.

Es hängt also von der persönlichen, insbesondere von der beruflichen, Situation ab,
ob ein Alltagstest überhaupt gefordert/verlangt werden kann!

Liebe Grüße
Andrea )))(:
Zuletzt geändert von ab08 am Mi 20. Sep 2017, 10:37, insgesamt 5-mal geändert.
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ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Anne-Mette
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 5 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ein "Alltagstest" ist nicht verpflichtend. Ich wüsste auch nicht, wie der überprüft werden sollte.

Was Du als "Deinen Alltagstest" bezeichnest, ist Deine Sache.
Es mag allerdings sein, dass einige Psychologen Probleme damit haben, wenn Du "betont männlich" auftreten solltest und sagst, Du bist auf einem "Weg zur Frau".
Das könnte Schwierigkeiten bei der Begutachtung und bei anderen/weiteren Schritten geben...

Dabei: das ganze Leben ist ein Alltagstest )))(:

Gruß
Anne-Mette
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 6 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ich antworte noch einmal, damit es nicht überlesen wird.
also Schwachsinn jetzt Therapie und Alltagstest zu beginnen ?
Alltagstest: machst Du schon.

"Therapie" würde ich es nicht nennen, sondern eher eine "Begleitung".

Allerdings müssen wir zwei Angelegenheiten trennen: die namensrechtliche und die medizinische.

Für die namensrechtliche Angelegenheit brauchst Du zwei GutachterInnen.

Eine psychologische Begleitung eines "transsexuellen Weges" kann durchaus sinnvoll sein; denn es werden im Laufe der Zeit viele Fragen auftauchen, die Du mit einer Vertauensperson besprechen solltest.

Es ist schwer, sich schriftlich zu äußern; denn es gibt neben den offiziell verkündeten Pflichten auch "Nebenwege". Vieles, was noch als "Vorschrift" gehandelt wird, ist einer Abschwächung und Verwässerung zum Opfer gefallen, was viele Menschen sehr begrüßen.
Hormone gibt es durchaus auch ohne Mitwirkung eines Psychologen; viel wichtiger dabei ist ein guter Endokrinologe.

Eine geschlechtsangleichende OP wird allerdings (in der Regel) nur bewilligt, wenn ein "psychologisches Urteil" vorliegt. Davon machen die Krankenkassen und MDKs die Übernahme der Kosten abhängig. Du musst nachweisen, dass Du die "begleitende Therapie" gemacht hast.
Wie diese Begleitung auszusehen hat, ist nicht ganz genau festgelegt. Da ist durchaus "Gestaltungsspielraum" vorhanden (smili)
Allerdings "meckern" die MDKs, wenn sie den Eindruck haben, es konnte nicht genügend herausgearbeitet werden, dass eine geschlechtsangleichende OP "ULTIMO RATIO" ist.

Ich denke, dass der Artikel vom DLF eher schädlich als nützlich ist; aber immerhin sind wir dadurch ins Gespräch gekommen (smili)

Heike, wenn Du Interesse hast, dann kann ich Dir Anlaufstellen nennen, z.B. das ZIP in Kiel.
Auf dem Selbsthilfetag im Fördepark haben wir einen Psychologen kennengelernt, der vielleicht auch geeignet und bereit wäre, Dich zu begleiten. Die Adresse kann ich Dir geben - und dann könntest Du das selbst abklären.

Was auch immer: mit erheblichen Wartezeiten ist zu rechnen.

Gruß
Anne-Mette
Manu.66
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 7 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels und Jungs!

Wie Andrea schon weiter oben geschrieben hat: Es kann in Hinsicht auf den Ablauf einer Geschlechtsangleichung nur immer vom Einzelfall ausgegangen werden. Das betrifft die HET ebenso wie die GaOP.

In meinem Fall ist weder ein "Alltagstest" noch eine "Psychotherapie" geschweige denn irgendeine Wartezeit vonnöten gewesen. Alles lief glatt und ohne Verzögerungen.

In Kurzfassung:

- Hormontherapie betreut und verordnet vom Frauenarzt
- Kostenübernahme durch die Beihilfe (ich bin als Beamtin i.R.Privatpatientin)
- Erstuntersuchung zur GaOP in Essen
- Indikationsschreiben durch ärztlichen Psychiater innerhalb einer Woche
- Kostenübernahmeerklärung der Beihilfe für GaOP innerhalb derselben Woche
- Terminvergabe durch UKE Essen

Die Verzögerungen, das sollte eigentlich jedem/jeder klar bewusst sein, werden von den MDK's der gesetzlichen Krankenkassen gewollt. Psychotherapien, die sich über Monate erstrecken, mögen in manchen Fällen vonnöten sein, dienen aber auch immer wieder gern der Umsatzsicherung entsprechender Praxen.

Es gibt nun mal in Deutschland, abgesehen von den Prozeduren zur Vornamens-/Personenstandsänderung nach dem TSG, keinerlei allgemeinverbindliche Regelungen für einen möglichen Ablauf einer Geschlechtsangleichung.
Weder bei der HET noch bei der GaOP.


Liebe Grüße
Manuela
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
Britt
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 8 im Thema

Beitrag von Britt »

Manu.66 hat geschrieben: Mi 20. Sep 2017, 16:28 Wie Andrea schon weiter oben geschrieben hat: Es kann in Hinsicht auf den Ablauf einer Geschlechtsangleichung nur immer vom Einzelfall ausgegangen werden. Das betrifft die HET ebenso wie die GaOP.
Hallo Manu,
das ist so nicht ganz richtig.
Den sogenannten Alltagstest gibt es in den Richtlinien des MDK, welcher wiederum für die gesetzlichen Krankenkassen zuständig ist.

Die Hormone darf dir jeder Arzt "ohne weiteres" verschreiben, also ohne dass die gesetzliche Krankenkasse zustimmen muss.
Bei der GaOP hingegen muss die Krankenkasse die Zustimmung für die Kostenübername geben. Da wird der MDK befragt, welcher üblicherweise auf den Alltagstest (18 Monate) pocht. Man benötigt hier ein Schreiben vom Psychologen in der vom MDK geforderten Form.

Ihr beide seid beide privat versichert, habt also nichts mit dem MDK zu tun.

Liebe Grüße,
Britt

PS:
Im dem Artikel geht es um das Jahr Alltagstest für die HRT, welcher vom MDK vorgeschlagen wird. Dieser Test (in welcher Form auch immer) ist nicht verbindlich.
Manu.66
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 9 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Britt, hi Mädels und Jungs!

Sag ich ja: "Ihr beide seid beide privat versichert, habt also nichts mit dem MDK zu tun." (Zitat Britt)

Und das ist gut so!

Oder, anders ausgedrückt: Auch bei uns gibt es die Zweiklassengesellschaft. Die in der 1. Klasse (Privatversicherte) unterliegen keinen besonderen Regeln und/oder Restriktionen, die in der 2. Klasse (gesetzlich Versicherte) werden gemaßregelt, behindert, diskriminiert, abgeblockt, weggeschoben.

Ob ich das gut finde, obwohl ich davon profitiere? Nein wirklich nicht! Es ist einzig und allein ein Mißstand unseres Gesundheitssystems, der politisch so gewollt ist oder zumindest toleriert wird.
Das ist und bleibt Willkür, die von Lobbyisten sorgsam gehegt und gepflegt wird und mit irgendwelchen Notwendigkeiten so rein garnichts zu tun hat. Warum ist der eine Weg so einfach, der andere so schwierig? Hat das irgendetwas mit medizinischen und/oder pschologischen Erfordernissen im Interesse der Betroffenen zu tun? Wer das meint, der glaubt meiner Meinung nach auch daran, dass Harry Potter eine reale Gestalt ist.

Liebe Grüße
Manuela
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 10 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Liebe Manuela,
Manu.66 hat geschrieben: Mi 20. Sep 2017, 18:55 Oder, anders ausgedrückt: Auch bei uns gibt es die Zweiklassengesellschaft. Die in der 1. Klasse (Privatversicherte) unterliegen keinen besonderen Regeln und/oder Restriktionen, die in der 2. Klasse (gesetzlich Versicherte) werden gemaßregelt, behindert, diskriminiert, abgeblockt, weggeschoben.

Ob ich das gut finde, obwohl ich davon profitiere? Nein wirklich nicht! Es ist einzig und allein ein Mißstand unseres Gesundheitssystems, der politisch so gewollt ist oder zumindest toleriert wird.
ich bin privat vollversichert (also nicht Beamtenabsicherung per Beihilfe plus Zusatzversicherung), meine Familie war es auch und ist jetzt schon viele Jahre nicht mehr - wir kennen also beide Seiten. Zudem bin ich so "jung", dass ich nicht mehr in den Genuss der frühen PKV-Tarife kam. Und unser Urteil ist klar: "keinen besonderen Restriktionen" unterliege ich nur dann nicht, wenn ich selbst die Kosten trage, zusätzlich zu den Beiträgen und hohem Selbstbehalt - und das können GKV-Patienten auch. Ansonsten ist heutzutage, in der Stadt, ein PKV-Tarif erst ein mal vor allem eines: teuer und schnell noch teurer werdend. Die GKV-Versorgung ist im Gegenzug unproblematisch, einfach, häufig mindestens vergleichbar und vor allem erheblich günstiger. Das bißchen Aufpreis für IGLs liegt immer noch weit unter dem, was ich für gleiche Leistung im PKV-Tarif ausgeben muss.

Ständiges Wiederholen des PKV-"bashing" macht es auch nicht wahrer, die vermeintlichen Vorteile gibt es vor allem in den Alttarifen, Zusatzversicherungen und für Selbstzahler.

Liebe Grüße
Jackie
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 11 im Thema

Beitrag von Britt »

Hallo Manuela, hallo zusammen,
ich bin gesetzlich versichert. Die HRT habe ich offiziell ohne Psychologen begonnen. Einen Alltagstest habe ich ebenfalls nicht gemacht. (Ich habe von heute auf morgen den Rollenwechsel vollzogen.) Wegen der Kostenübernahme der KK bei der GaOP habe ich mich einen Psychologen gesucht, allerdings hat sich bei mir schnell rausgestellt, dass es nichts zu therapieren gibt. Es war also nicht viel anders als bei dir.

Der große Unterschied zwischen privat und gesetzlich versicherten ist, dass private KK auch eine OP im Ausland zahlen können/dürfen. So kannst du als privat versicherte dich z.B. bei Suporn operieren lassen, (da die OP in Thailand billiger ist als in Deutschland,) und musst üblicherweise nur den Flug bezahlen. Ich als gesetzlich versicherte muss die OP in Thailand selbst bezahlen. Selbst wenn ich die 17 000 EUR für die OP aufgetrieben hätte, kommt die nächste Frage: Wo bekomme ich die Krankschreibung her?

Liebe Grüße,
Britt
Manu.66
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 12 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Britt hat geschrieben: Do 21. Sep 2017, 09:36
Der große Unterschied zwischen privat und gesetzlich versicherten ist, dass private KK auch eine OP im Ausland zahlen können/dürfen. So kannst du als privat versicherte dich z.B. bei Suporn operieren lassen, (da die OP in Thailand billiger ist als in Deutschland,) und musst üblicherweise nur den Flug bezahlen. Ich als gesetzlich versicherte muss die OP in Thailand selbst bezahlen. Selbst wenn ich die 17 000 EUR für die OP aufgetrieben hätte, kommt die nächste Frage: Wo bekomme ich die Krankschreibung her?

Liebe Grüße,
Britt
Hi Britt!

17.000,00 € für eine OP in Thailand - hui hui hui.
Das erscheint mir allerdings doch teurer als in Deutschland - wenn ich mich nicht irre. (Kenne allerdings nur die Preise in München und Essen) :o

Dann doch wohl lieber Ärzte, die mich auch verstehen. :D

Liebe Grüße
Manuela
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Re: DLF: Kostenerstattung einer Geschlechtsumwandlung „ Schnellere Hilfe für Transsexuelle

Post 13 im Thema

Beitrag von Britt »

Manu.66 hat geschrieben: Do 21. Sep 2017, 10:40 17.000,00 € für eine OP in Thailand - hui hui hui.
Das erscheint mir allerdings doch teurer als in Deutschland - wenn ich mich nicht irre. (Kenne allerdings nur die Preise in München und Essen) :o
Hallo Manuela,
der Preis bei Suporn beträgt derzeit (für das Rundum Glücklich Paket) 575.000 Bath, was derzeit in etwa 14.500 Euro sind. Dazu kommt der Flug.

Was meine OP in München kostet, kann ich nicht genau sagen. Auf dem Attest für die Krankenkasse steht, das der Tagessatz im Rotkreuzklinikum 685 Euro beträgt, und mit insgesamt (inkl. Nach-OP) 25 Tage Krankenhausaufenthalt zu rechnen ist. Das sind 17125 Euro nur für die Unterbringung im Krankenhaus. Dazu kommen noch die Kosten für die eigentliche OP.

Als ich die GaOP hatte, war ich 18 Tage in München im Krankenhaus. Wie lange ich bei der Nach-OP im Krankenhaus bin, kann ich noch nicht sagen. Allerdings glaube ich nicht, dass 7 Tage genügen, so dass ich die 25 Tage voraussichtlich überschreiten werde.

Liebe Grüße,
Britt
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