Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
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Anne-Mette
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Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
Empfehlungen zum Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im
öffentlichen Dienst
Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe
Inter- & Transsexualität — Band 10
https://www.bmfsfj.de/blob/116512/0c8ea ... t-data.pdf
Gruß
Anne-Mette
öffentlichen Dienst
Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe
Inter- & Transsexualität — Band 10
https://www.bmfsfj.de/blob/116512/0c8ea ... t-data.pdf
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Mina
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Re: Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
Da wurde aber vorgelegt. Bravo!
Wenn diese "Empfehlung" nun noch eins zu eins von den Berufsgenossenschaften und Arbeitgeberverbänden als Verpflichtend übernommen würde, wäre ein grosser Schritt getan.
Hoffnungsvoll
Mina
Wenn diese "Empfehlung" nun noch eins zu eins von den Berufsgenossenschaften und Arbeitgeberverbänden als Verpflichtend übernommen würde, wäre ein grosser Schritt getan.
Hoffnungsvoll
Mina
Ziel: Human being -> Ist Dein Ziel erreicht, war es zu niedrig angesetzt -> Der Weg ist das Ziel!
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Manu.66
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Re: Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
Hi Mädels!
Erst einmal Dank an Anne-Mette für die Quellenangabe - tolle Sache das ist!
Von meiner ehemaligen Dienststelle der Conerus Schule Norden und der Beihilfestelle bei der Landesversorgungsstelle Aurich wurde ich ab meiner Inkenntnissetzung durch Vorlage meines dgti Ausweises als Frau Manuela Donner angesprochen, angeschrieben u nd registriert - so, wie sich das gehört!
Es wird Zeit, dass das "Transsexuellengesetz" so wie in dem unten aufgeführten Gutachten gefordert abgeschafft wird und eine Neuregelung erfolgt. Die geltende Gutachtenpraxis verstößt eklatant gegen das Grundgesetz, Art. 1-3 und gehört abgeschafft. Die Beantragung von Vornamensänderungen und Personenstandsänderungen hat von den Gerichten weg bei den Standesämtern zu erfolgen. Die Änderung hat auf einfachen Antrag der beantragenden Person hin zu erfolgen. Die sinnlosen und verfassungswidrigen Verfahren zur VÄ/PÄ nach dem noch geltenden Transsexuellengesetz kosten den Steuerzahler jährlich ca. 2 Millionen € (vgl. die Angaben in dem u.a. Gutachten). In dem u.a. Gutachten sind Fälle beschrieben, wonach "Gutachter", die sich zur VÄ/PÄ äußern sollten, sich dermaßen widerlich verhalten haben, dass es jeder Beschreibung spottet.
Ich zitiere aus einem anderen, sehr beachtenswertem Gutachten: (Titel: Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen
Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe
Inter- & Transsexualität — Band 7)
Die Ergebnisse der hier durchgeführten sowie anderer Erhebungen zeichneten ein Bild der Begutachtungsverfahren, das in vielen Fällen von unverhältnismäßigem Zeit- und Kostenauf
wand sowie von entwürdigenden und diskriminierenden Erfahrungen geprägt ist und somit die antragstellenden Personen in ihren Grundrechten verletzt.
...
Die Vorgabe von nicht nur einem, sondern sogar zwei Gutachten ist in der deutschen Rechtsordnung einzigartig und wird als nicht nachvollziehbar und Zeichen dafür
gesehen, dass "das Kontrollbedürfnis [...] bei Formulierung dieses Gesetzes sehr groß gewesen sein" müsse.
(Hervorhebungen durch mich)
Liebe Grüße
Manuela
Erst einmal Dank an Anne-Mette für die Quellenangabe - tolle Sache das ist!
Von meiner ehemaligen Dienststelle der Conerus Schule Norden und der Beihilfestelle bei der Landesversorgungsstelle Aurich wurde ich ab meiner Inkenntnissetzung durch Vorlage meines dgti Ausweises als Frau Manuela Donner angesprochen, angeschrieben u nd registriert - so, wie sich das gehört!
Es wird Zeit, dass das "Transsexuellengesetz" so wie in dem unten aufgeführten Gutachten gefordert abgeschafft wird und eine Neuregelung erfolgt. Die geltende Gutachtenpraxis verstößt eklatant gegen das Grundgesetz, Art. 1-3 und gehört abgeschafft. Die Beantragung von Vornamensänderungen und Personenstandsänderungen hat von den Gerichten weg bei den Standesämtern zu erfolgen. Die Änderung hat auf einfachen Antrag der beantragenden Person hin zu erfolgen. Die sinnlosen und verfassungswidrigen Verfahren zur VÄ/PÄ nach dem noch geltenden Transsexuellengesetz kosten den Steuerzahler jährlich ca. 2 Millionen € (vgl. die Angaben in dem u.a. Gutachten). In dem u.a. Gutachten sind Fälle beschrieben, wonach "Gutachter", die sich zur VÄ/PÄ äußern sollten, sich dermaßen widerlich verhalten haben, dass es jeder Beschreibung spottet.
Ich zitiere aus einem anderen, sehr beachtenswertem Gutachten: (Titel: Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen
Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe
Inter- & Transsexualität — Band 7)
Die Ergebnisse der hier durchgeführten sowie anderer Erhebungen zeichneten ein Bild der Begutachtungsverfahren, das in vielen Fällen von unverhältnismäßigem Zeit- und Kostenauf
wand sowie von entwürdigenden und diskriminierenden Erfahrungen geprägt ist und somit die antragstellenden Personen in ihren Grundrechten verletzt.
...
Die Vorgabe von nicht nur einem, sondern sogar zwei Gutachten ist in der deutschen Rechtsordnung einzigartig und wird als nicht nachvollziehbar und Zeichen dafür
gesehen, dass "das Kontrollbedürfnis [...] bei Formulierung dieses Gesetzes sehr groß gewesen sein" müsse.
(Hervorhebungen durch mich)
Liebe Grüße
Manuela
Zuletzt geändert von Manu.66 am Mi 7. Jun 2017, 16:17, insgesamt 3-mal geändert.
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
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Ulrike-Marisa
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Re: Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
Moin zusammen,
danke auch für Quellenangabe...das ist der richtige Weg, der da eingeschlagen wird.
Auch meine Behörde Wasser und Schiff... ist in dieser Hinsicht fortschrittlich. Als Ulrike-Marisa habe ich im Kollegenkreis keine Probleme, obwohl ich keine offizielle Namensänderung bei Gericht bisher beantragt habe. Auch auf Dienstreisen bin ich anerkannt als Ulrike unterwegs - mal von Hotelbuchungen abgesehen. Die alte und auch die neue Gleichstellungsbeauftragte in unserer Dienststelle haben mich von Anfang an unterstützt.
Beste Grüße, Ulrike-Marisa
danke auch für Quellenangabe...das ist der richtige Weg, der da eingeschlagen wird.
Auch meine Behörde Wasser und Schiff... ist in dieser Hinsicht fortschrittlich. Als Ulrike-Marisa habe ich im Kollegenkreis keine Probleme, obwohl ich keine offizielle Namensänderung bei Gericht bisher beantragt habe. Auch auf Dienstreisen bin ich anerkannt als Ulrike unterwegs - mal von Hotelbuchungen abgesehen. Die alte und auch die neue Gleichstellungsbeauftragte in unserer Dienststelle haben mich von Anfang an unterstützt.
Beste Grüße, Ulrike-Marisa
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Svetlana L
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Re: Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
Schöner Leitfaden, der da erarbeitet wurde, der nicht nur für den öffentlichen Dienst Beachtung finden sollte.
Ich habe jetzt zwar noch nicht alles im Detail gelesen, aber mir ist aufgefallen, dass in Bezug auf die Namensführung immer nur auf die Zeit nach der offiziellen Änderung eingegangen wird. Dass in diesem Fall Anrede, Schriftverkehr usw. umgestellt wird ist für mich eigentlich selbstverständlich. Viel interessanter wäre doch die Frage, wie mit Anrede, Namen usw. vor einer offiziellen Änderung umgegangen werden soll. Viele können sich VÄ/PÄ nicht leisten oder lehnen diese (so wie ich) wegen des diskriminierenden und fremdbestimmten Verfahrens grundsätzlich ab. Und wenn man schon explizit den öffentlichen Dienst in den Fokus nimmt, dann wäre vor einem offiziellen Verfahren auch die beamtenrechtliche Seite interessant. Im Rahmen des Projekts "Trans* in Arbeit" wird ja in verschiedenen Flyern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch vor einer offiziellen Namens- bzw. Personenstandsänderung der neue Name geführt und damit ja auch sogar Verträge rechtsgültig abgeschlossen werden können. Auch verschiedene Gutachten bestätigen dies ja.
Bei mir war die Umstellung im Dezember völlig problemlos gewesen, und ganz, ganz selten hat mich noch jemand mit Herr L. angesprochen (das kann ich in dem halben Jahr an einer Hand abzählen). Allerdings gab es aus beamtenrechtlicher Sicht Irritationen, die letztlich so gelöst wurden, dass die Personalakte und Verwaltungsakte auf den alten Namen laufen und der normale Schriftverkehr unter dem neuen Namen geführt werden (aus Sicht der Personalstelle - ich verwende natürlich nur noch den neuen Namen
)
Ich habe jetzt zwar noch nicht alles im Detail gelesen, aber mir ist aufgefallen, dass in Bezug auf die Namensführung immer nur auf die Zeit nach der offiziellen Änderung eingegangen wird. Dass in diesem Fall Anrede, Schriftverkehr usw. umgestellt wird ist für mich eigentlich selbstverständlich. Viel interessanter wäre doch die Frage, wie mit Anrede, Namen usw. vor einer offiziellen Änderung umgegangen werden soll. Viele können sich VÄ/PÄ nicht leisten oder lehnen diese (so wie ich) wegen des diskriminierenden und fremdbestimmten Verfahrens grundsätzlich ab. Und wenn man schon explizit den öffentlichen Dienst in den Fokus nimmt, dann wäre vor einem offiziellen Verfahren auch die beamtenrechtliche Seite interessant. Im Rahmen des Projekts "Trans* in Arbeit" wird ja in verschiedenen Flyern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch vor einer offiziellen Namens- bzw. Personenstandsänderung der neue Name geführt und damit ja auch sogar Verträge rechtsgültig abgeschlossen werden können. Auch verschiedene Gutachten bestätigen dies ja.
Bei mir war die Umstellung im Dezember völlig problemlos gewesen, und ganz, ganz selten hat mich noch jemand mit Herr L. angesprochen (das kann ich in dem halben Jahr an einer Hand abzählen). Allerdings gab es aus beamtenrechtlicher Sicht Irritationen, die letztlich so gelöst wurden, dass die Personalakte und Verwaltungsakte auf den alten Namen laufen und der normale Schriftverkehr unter dem neuen Namen geführt werden (aus Sicht der Personalstelle - ich verwende natürlich nur noch den neuen Namen
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Svetlana
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Däi owapfölzer Bärlinerin
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Michi
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Re: Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis auf diesen Leitfaden.
Ich zitiere mal nur einen kurzen Abschnitt, den ich allerdings für sehr bemerkenswert halte:
Michi
vielen Dank für den Hinweis auf diesen Leitfaden.
Ich zitiere mal nur einen kurzen Abschnitt, den ich allerdings für sehr bemerkenswert halte:
Es wird also ganz klar festgestellt, dass nicht die Person, die sich gerade in der Phase der Transition befindet ein Problem hat bzw. das Problem ist, sondern eben jene Personen, die Unmut über die Anwesenheit einer transidenten Person äußern.Alle Beschäftigten benutzen die sanitären Anlagen und Umkleiden, die (am ehesten)
ihrem (Identitäts-)Geschlecht entsprechen, sobald dieses dienstöffentlich ist. Im
Konfliktfall ist es keine Alternative, die Person in der Phase der Angleichung bzw. Anerkennung
des Geschlechts auf gesonderte sanitäre Anlagen oder Umkleideräume zu
verweisen. Soweit bei einer Person ein Unbehagen nicht ausgeräumt werden kann,
wird diese dabei unterstützt, Ausweichräume zu finden.
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.