Liebe Vicky,
Vicky_Rose hat geschrieben: Mo 21. Feb 2022, 08:41
Frau Ganserer halt sich an die gültigen Gesetze gehalten, ein politisches Statement und ist rechtlich einwandfrei in den Bundestag gewählt. Sie hat ein politisches Ziel, dass sie auch mit großem persönlichem Einsatz vorbringt. Was bringt also die Polemik, die sich u.a. hinter einem "Herr Ganserer" verbirgt ?
Nein, eben NICHT "Frau Ganserer", sondern HERR Ganserer ist in den Bundestag gewählt. Stand so in den Wahlunterlagen, wurde so gewählt, hat so den Amtseid geleistet und wurde so in den offiziellen Bundesorganen veröffentlicht. Die ganze, mediale Begleitmusik um das Thema "trans" ist dabei rechtlich belanglos, da kann so oder andersrum nahezu Beliebiges erzählt werden. Der hier neuerdings zensierte Name und Personenstand "Herr *** Ganserer" ist keine Polemik, sondern seine derzeit einzige, rechtlich gültige Identität! Zumal er
selber diese Identität ja mit sehr überschaubarem Aufwand sogar noch nachträglich (in Bezug auf die Wahl) ändern könnte, was er aber erklärtermaßen nicht tun
will; er hat folglich genau diese, rechtliche Situation sogar ausdrücklich selber für sich so gewählt - um sich anschließend im Amt nonchalant darüber hinwegzusetzen, als ob die Gesetze unseres Rechtsstaats für ihn nicht gelten würden.
Und nein, man kann sich da auch nicht darauf hinausreden, dass ein BdM als
Person - und eben nicht als Mann oder Frau gewählt wird. Das ist zwar prinzipiell richtig; aber auch nicht als
irgendeine beliebige Person! Zur Identität als Person gehört in unserem Rechtssystem
zwingend das Geschlecht: männlich, weiblich, oder neuerdings auch (nach strikt festgelegten Kriterien, also keineswegs mit "beliebig" zu übersetzen) "divers". Man kann sich nicht geschlechtslos in ein öffentliches Amt wählen lassen, zu einem (!) von diesen dreien muß man sich eindeutig bekennen; ohne dieses Bekenntnis (zumindest als konkret verlässlich bekannten Hintergrund) kann man sich noch nicht mal rechtsgültig ausweisen, geschweige denn ein öffentliches Amt bekleiden. Eben deshalb gehört ja zu dem Verfahren nach TSG nicht nur die Vornamens-, sondern auch die Personenstandsänderung.
Eine offizielle Geschlechtsquote für Bundestagsabgeordnete ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil das Geschlecht da bedeutungslos wäre, sondern ganz im Gegenteil deshalb, weil sie mit
geschlechtlicher Diskriminierung gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen würde. Vollends grotesk wird das Argument, das Geschlecht sei bei einem Abgeordneten doch schnurz, wenn es ausgerechnet aus der linksgrünen Ecke kommt, in der man doch gerade deshalb Geschlechtsquoten für Abgeordnete propagiert und durch die Hintertür einführt, weil denen das Geschlecht eines Abgeordneten erklärtermaßen NICHT schnurz ist. Da schießt sich die Argumentation selber von hinten durch die Brust genau ins linke Auge - kein Wunder, dass die alle auf dem linken Auge blind sind
Daß Du Ganserers erklärte, politische Ziele (speziell auch zum TSG) für gut hältst und große Hoffnungen darein setzt, ist Dir natürlich unbenommen, und natürlich ist es auch *** Ganserers gutes Recht, das mit den Mitteln seines Mandats anzustreben. Ich persönlich halte diesen Kurs - gerade auch als transsexueller Mensch, und gerade
wegen der absehbaren Folgen für unsereins - für falsch und verhängnisvoll. Ich will und werde das auch in einer weiteren Antwort auf Jaddys Posting noch ausführlich begründen, bin nur in dieser heissen Diskussionsphase noch nicht dazugekommen.
Vor allem aber muß man von einem Abgeordneten, der eine Rechtslage für uns alle bindend ändern will, verlangen können, dass er sich selber strikt an die aktuell geltende Rechtslage hält, solange sie noch gilt. Tut er das nämlich nicht, dann muß man ihm logischerweise unterstellen, dass er auch die neue Regelung gar nicht als ein für alle - also strikt auch für ihn selber - geltendes, demokratisches Gesetz plant, sondern als autoritäres Diktat für alle Anderen, an das er sich selber (wie ja schon gehabt) nach Gutsherrn-Art nur so lange hält, wie es ihm gerade in seinen privaten Kram passt. Mit einer solchen Grundhaltung macht er sich als VOLKSVERTRETER schon im Ansatz unglaubwürdig.