Delfinium hat geschrieben: Mo 9. Apr 2018, 14:57
Semele hat geschrieben: So 28. Jan 2018, 16:11
Der Gesetzgeber verlangt von mir, drei Jahre lang als äußere Frau herumzurennen, mich dennoch immer wieder als Kerl anquatschen zu lassen, der privatrechtlich nicht den geringsten Anspruch auf korrekte Anrede / Geschlecht / Pronomen hat. Das ist Schwachsinn und kein "Alltagstest" und entbehrt jeder Logik.
Nachdem ich wieder ein paar ältere Themen durchforste möchte ich diesen Irrglaube auflösen.
Niemand MUSS 3 Jahre als Frau rumlaufen!
Das Transsexuellengesetz beinhaltet die Vorraussetzung sich seit mindestens 3 Jahren dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen.
Natürlich hatte ich diese 3 Jahre längst überstiegen, da ich schon von klein auf mich dem anderen Geschlecht zugehörig fühle, ABER zum Zeitpunkt meines Antrags und meinem Gespräch mit der Richterin war ich gradmal 10 Monate als Frau unterwegs und es hat keiner gemeckert.
Es zählt nicht die Zeit wielange man schon als Frau lebt, sondern die Zeit wielange man den Wunsch hat später einmal als Frau zu leben.
Ich hoffe ich konnte diesen Irrglaube auflösen
Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie bitte Ihren Arzt oder Delfinium
Im Hinblick auf deinen jugendlichen Leichtsinn und deine Selbstüberschätzung mag ich dir nachsehen, dass du solchen
Blödsinn schreibst.
Dennoch kann ich die falsche Pauschalierung deinerseits nicht so stehen lassen. Dabei geht es mir in erster Linie um die vielen schweigenden Mitleser_innen, die sich vielleicht den einen oder anderen Rat aus unseren Beiträgen ziehen wollen und dann deinem Unfug anheimfallen.
Trotzdem ist es eine grenzenlose Borniertheit, einer alten Lady wie mir, die sich ständig mit den Trans*Gesetzlichkeiten auseinandersetzen muss, jeden Tag 24 Stunden ihre Frau steht und mit öffentlichem Dienst, Ärzten, Dienstleistern, Krankenkassen usw. bereits mehr als einen außergerichtlichen Rechtsstreit in Sachen Trans* durchgefochten hat, quasi die Dummheit zu unterstellen, aus Unkenntnis und / oder Unterbelichtung (das überlässt du ja freundlicher Weise den Leser_innen) freiwillig 3 Jahre bis zum gerichtlichen Antrag auf VÄ / PÄ zu warten!
Du hast anscheinend keinen Schimmer von meiner Vorgeschichte und kannst dir folglich
absolut keine Aussage über richtig oder falsch zum Thema Warten in meinem Fall erlauben. Du kannst nicht deinen Teenie-Fall komplett für alle verallgemeinern, auch wenn in den Vorstellungsrunden immer wieder geschrieben wird, dass ja praktisch alle Geschichten gleich wären und alles bekannt / althergebracht sei.
Im Gegensatz zum "Standardfall" der jahrzehntelangen Verstecker_innen und Heimlich-Nylonträger_innen sowie aller, die "es" schon länger wussten, sich entwickelten und nach vielen Jahren die vollen Konsequenzen zogen, haben Transmenschen Pech, denen die Sache erst sehr spät bewusst wird. Bei mir ist es unglücklicher Weise so, dass das auch in der Diagnosebegründung so drin steht. Ich habe meinen liebenden fürsorgenden Eltern ein massives Trauma im frühesten Kindesalter zu verdanken, in dem ich schon im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten Anstalten machte, mich wie ein Mädchen zu gebärden. Die kindliche Angst vor den Konsequenzen war derart stark, dass das ständige Draufknüppeln und Drohen der Erziehungsberechtigten zur kompletten Verdrängung aus purer Furcht führte. Ich hab deshalb gebraucht, bis ich 45 Jahre alt war, meine Identität aus der Versenkung zu holen. Dann war es mir allerdings von einer Sekunde auf die andere bewusst, während es all die Jahrzehnte davor wie eine träge Seifenblase millimeterweise aus dem Unbewussten emporgestiegen war.
Ich war mir der rechtlichen Konsequenzen sehr wohl bewusst, aber ich hatte einfach keine Lust zum Lügen. Klar hätte ich den Ärzten ihre Trans-Standardgeschichte auftischen können. Dann wären die drei Jahre wie bei den meisten anderen natürlich längst erledigt. Ich war also so "dumm" und bin bei der Wahrheit geblieben. Sollte meine gesamte psychologische HET-Begleitung auf einer Lüge aufbauen?
Die Folge davon ist, dass der Wille, im weiblichen Geschlecht zu leben, in undatierbarer Frühkindheit für eine unnachweisbare Dauer existierte, aber kein Mensch, erst recht kein Gericht, könnte irgendwie die verlangten drei Jahre auch nur ansatzweise davon ableiten. Dagegen liegt glasklar auf der Hand, dass ich am 01.01.2017 erstmals wusste, wer ich bin. Mangels anderer Datierbarkeit wird jeder Richter ab diesem Datum zählen. Damit fallen bei mir das Leben als Vollzeitfrau und die Bewusstwerdung tatsächlich fast zusammen, weil ich nicht lange warten konnte, sondern von der ganzen Entwicklung mitgerissen wurde und sehr schnell nur noch als Frau lebte.
Vielleicht denkst du das nächste Mal genau nach, bevor du hier öffentlich jemanden durch deine Schreiberei diskreditierst. Die nächsten Opfer werden es dir danken ...