Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz - # 28

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Blossom
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 406 im Thema

Beitrag von Blossom »

Jasmine hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 22:52 Von Blümchen und dir habe ich nichts zu den Antworten des Herrn Buschmann gelesen.
Müsstest du aber, denn ich schrieb dazu:
Blossom hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 18:57 Wie ich schon wiederholt ausgeführt habe, mir sind die Aussagen von Herrn Buschmann gleichgültig
Müsste als Antwort m.M. nach ausreichen, nicht wahr?
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
Jasmine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 407 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Ja was ist denn jetzt los?

https://www.oldenburger-onlinezeitung.d ... 02483.html

Jetzt bin ich auf die Bundestagsdebatte gespannt.

Liebe Grüße Jasmine
Jaddy
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 408 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Ich bin vor allem mal gespannt wie 1. die ziemlich sicher verfassungswidrige, partielle Ausserkraftsetzung des AGG gerichtsfest gemacht werden soll und 2. was diese 3-monatige "Bedenkzeit" soll.

Nicht dass das wieder so eine Pleite wird wie mit Barleys schnell hingeworfenen Ding.

Immerhin soll der Entwurf "noch vor Ostern" vorgestellt werden. Also innerhalb der nächsten 2einhalb Wochen.

Fragt sich, wann das Kabinett zustimmt, wann die erste Lesung angesetzt wird, ob es langwierige Ausschusssitzungen gibt und wann das ganze dann im BT verabschiedet werden kann.

Ich bin geneigt, das ganze erst mal durchzuwinken und danach mit exemplarischen Fällen per Gericht anzugreifen. Selbst die 3 Monate nehm ich erst mal, auch wenn sie Unfug sind.

Meine Befürchtung ist eher, dass da schon Mist in den Prozess reingeht und durch Druck von reaktionären Kreisen in den Ausschüssen noch weiter verschlimmert wird bis zur Verabschiedung.
Lavendellöwin
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 409 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Jaddy hat geschrieben: Fr 24. Mär 2023, 20:48 Selbst die 3 Monate nehm ich erst mal, auch wenn sie Unfug sind.
Hey..

oh ja, das ist Unfug...

klar, ich habe etwas vor, was mir schon lange auf dem Herzen brennt und dann brauch ich Bedenkzeit.

Das bekomme sogar ich nicht wirklich inhaltlich verwertet

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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 410 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Das mit der Wartezeit haben sie sich in Dänemark abgeguckt
Friederike
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 411 im Thema

Beitrag von Friederike »

Der steilste Weg ist irgendwann zu Ende.
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 412 im Thema

Beitrag von Martina-NB »

1. "Kommt es hier zu Beschwerden, soll wie bisher das Hausrecht gelten, unabhängig von dem Geschlechtseintrag im Pass."
Ja das ist sicher einerseits schwierig. Andererseits möchte ich darauf hinweisen, wie oft hier im Forum schon das Hausrecht genannt wurde (als ob es über allem anderen stehen würde), wenn es um potentielle Probleme mit Transpersonen ging.
2. Die 3 Monate Bedenkzeit, mögen für manche lästig sein. Aber zur Vermeidung von Schnellschüssen vielleicht gar nicht verkehrt. Bisher ist die "Wartezeit" jedenfalls deutlich länger.

Hauptsache es kommt endlich!
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 413 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Martina-NB hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 10:55 Ja das ist sicher einerseits schwierig.
Das ist gar nicht schwierig. Lese ich den 1. Satz wie er da steht, bedeutet er, dass im Falle , dass keine Beschwerden auftreten, das Hausrecht nicht zur Anwendung kommt. Heißt das etwa, dass ein weiblicher Eintrag im Pass einen Anspruch auf einen Platz im Frauenhaus und damit auch in der Sauna generiert ?

Warten wir den offiziellen Text ab und selbst der wird durch die zuständigen Behörden noch interpretiert ...
Viele Grüße
Vicky

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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 414 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Vicky_Rose hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 11:09 im Frauenhaus und damit auch in der Sauna
Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun.

Ein Frauenhaus entscheidet immer individuell nach den persönlichen und örtlichen Gegebenheiten über eine Aufnahme/Nicht-Aufnahme
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 415 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Anne-Mette hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 11:41 Ein Frauenhaus entscheidet immer individuell nach den persönlichen und örtlichen Gegebenheiten über eine Aufnahme/Nicht-Aufnahme
Nach oben
ich habe das eingefügt, da es häufig in einem Atemzug genannt wird. Und ein Saunabetreiber handelt auch nach dem Hausrecht. Insofern gehört das schon zusammen.

Was die Aufnahme in ein Frauenhaus betrifft, habe ich nur nach dem Satz im dem genannten Bericht eine Frage aufgeworfen. Mir ist die Realität schon klar. Deshalb schrieb ich ja auch:
Vicky_Rose hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 11:09 Warten wir den offiziellen Text ab
Viele Grüße
Vicky

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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 416 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Martina-NB hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 10:55 Die 3 Monate Bedenkzeit, mögen für manche lästig sein. Aber zur Vermeidung von Schnellschüssen vielleicht gar nicht verkehrt. Bisher ist die "Wartezeit" jedenfalls deutlich länger.

Aber doch nicht wenn du bei Gericht warst bis zum rechtskräftigen Beschluss.

Ich rieche dabei tatsächlich nur eine Grundlage um nochmal weiter darüber zu diskutieren.
Dann wird nämlich jemand kommen und sagen, das da was rein muss um diese Bedenkzeit zu
verkürzen and so on...

würde man das rauslassen, gäbe es den Ansatz erst gar nicht. Wobei diskutiert halt bis zum
Sanktnimmerleinstag

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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 417 im Thema

Beitrag von Kerstin »

"Selbstbestimmungsgesetz"
Ampel einig über Vereinfachung von Geschlechtseintrag
https://www.n-tv.de/politik/Ampel-einig ... 11572.html

Meldung auf ntv.
Ich brauche Informationen - eine Meinung bilde ich mir selbst.
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 418 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Alle Meldungen gehen auf die Süddeutsche zurück, also nur eine Quelle. Ich warte auf substantielle Infos.
Viele Grüße
Vicky

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NikolaAusR
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 419 im Thema

Beitrag von NikolaAusR »

Sven Lehmann hat sich auf FB geäußert:
Es kursieren gerade im Netz auch einige Spekulationen aufgrund von Medienmeldungen zum Selbstbestimmungsgesetz. Das ist verständlich, da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt.

Daher hier eine Klarstellung zum Thema Hausrecht:

Die Rechtslage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt mit dem Selbstbestimmungsgesetz unverändert. Und damit auch der bestehende Diskriminierungsschutz für trans* Personen. Zutrittsverweigerungen nach Hausrecht dürfen nicht allein auf das Geschlecht abstellen.

In short:

Es wird deutlich einfacher, seinen falschen Geschlechtseintrag zu korrigieren.

Hausrecht und AGG bleiben unverändert.
Wer trans* sagt muss auch cis sagen

Klar definier ich mich binär :-)
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 420 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo,

ich würde mich natürlich riesig freuen, wenn das Selbstbestimmungsgesetz Realität annimmt. Endlich bald amtlich anerkannt diesen merkwürdigen Mann zur Site legen können und die Frau in mir leben lassen können. Ich könnte alle umarmen, die irgendwie und irgendwo dazu beigetragen haben.

Was allerdings diese kollektiven Schutz- und Hausrechte für (Bio-)Frauen, Frauenquoten, Frauenschutzräumen und anderen intimen Bereichen mit der individuellen Selbstbestimmung des Geschlechts zu tun haben, ist mir letztendnlich schleierhaft.

M. E. sollten die Aspekte um Schutz von (Bio-)Frauen, Frauenquoten, Frauenschutzräumen und anderen intimen Bereichen sowie dem Hausrecht dazu nicht bei der Bestimmung des Personenstandes gereglt werden, sondern, wenn es wirklich explizit nötig ist, in einem eigenen Gesetz. Denn diese Schutzmaßnahmen werden ja nicht dadurch bestimmt, dass das Individuum für sich das Geschlecht selbst wählt, sondern dadurch, dass für eine bestimmte Gruppe besonderen Schutz beansprucht wird.

Im Übrigen halte ich eine allgemeine Regelung für ziemlich unsinnig. Soll denn etwa in jedem Restaurant für T*-Menschen keine Toilette mehr zur Verfügung stehen, weil bei "D" auf der Tür die (Bio-)Frauen einen ungestörten intimen Bereich beanspruchen, während bei "H" an der Tür die T*-Menschen dahinter Bedrohungen durch hyperaggressive (Bio-)Männer fürchten müssen!?? Das ist doch in der generellen Form gesellschaftliche Ausgrenzung! Im Einzelfalle mag es ja sinnvoll sein, Schutzrechte durchs Hausrecht zu realsieren. Aber das kann m. E. nicht die generelle Vorgehensweise sein. T*-Menshen werden hier pauschal als hinterhältige hyperaggressive Monstermenschen abgestempelt, zu denen sie von manchen Frauen in den Medien hingestellt werden, was aber m.E. mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.

Liebe Grüße
Inga
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