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Jasmine hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 22:52
Von Blümchen und dir habe ich nichts zu den Antworten des Herrn Buschmann gelesen.
Müsstest du aber, denn ich schrieb dazu:
Blossom hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 18:57
Wie ich schon wiederholt ausgeführt habe, mir sind die Aussagen von Herrn Buschmann gleichgültig
Müsste als Antwort m.M. nach ausreichen, nicht wahr?
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
Ich bin vor allem mal gespannt wie 1. die ziemlich sicher verfassungswidrige, partielle Ausserkraftsetzung des AGG gerichtsfest gemacht werden soll und 2. was diese 3-monatige "Bedenkzeit" soll.
Nicht dass das wieder so eine Pleite wird wie mit Barleys schnell hingeworfenen Ding.
Immerhin soll der Entwurf "noch vor Ostern" vorgestellt werden. Also innerhalb der nächsten 2einhalb Wochen.
Fragt sich, wann das Kabinett zustimmt, wann die erste Lesung angesetzt wird, ob es langwierige Ausschusssitzungen gibt und wann das ganze dann im BT verabschiedet werden kann.
Ich bin geneigt, das ganze erst mal durchzuwinken und danach mit exemplarischen Fällen per Gericht anzugreifen. Selbst die 3 Monate nehm ich erst mal, auch wenn sie Unfug sind.
Meine Befürchtung ist eher, dass da schon Mist in den Prozess reingeht und durch Druck von reaktionären Kreisen in den Ausschüssen noch weiter verschlimmert wird bis zur Verabschiedung.
1. "Kommt es hier zu Beschwerden, soll wie bisher das Hausrecht gelten, unabhängig von dem Geschlechtseintrag im Pass."
Ja das ist sicher einerseits schwierig. Andererseits möchte ich darauf hinweisen, wie oft hier im Forum schon das Hausrecht genannt wurde (als ob es über allem anderen stehen würde), wenn es um potentielle Probleme mit Transpersonen ging.
2. Die 3 Monate Bedenkzeit, mögen für manche lästig sein. Aber zur Vermeidung von Schnellschüssen vielleicht gar nicht verkehrt. Bisher ist die "Wartezeit" jedenfalls deutlich länger.
Martina-NB hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 10:55
Ja das ist sicher einerseits schwierig.
Das ist gar nicht schwierig. Lese ich den 1. Satz wie er da steht, bedeutet er, dass im Falle , dass keine Beschwerden auftreten, das Hausrecht nicht zur Anwendung kommt. Heißt das etwa, dass ein weiblicher Eintrag im Pass einen Anspruch auf einen Platz im Frauenhaus und damit auch in der Sauna generiert ?
Warten wir den offiziellen Text ab und selbst der wird durch die zuständigen Behörden noch interpretiert ...
Anne-Mette hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 11:41
Ein Frauenhaus entscheidet immer individuell nach den persönlichen und örtlichen Gegebenheiten über eine Aufnahme/Nicht-Aufnahme
Nach oben
ich habe das eingefügt, da es häufig in einem Atemzug genannt wird. Und ein Saunabetreiber handelt auch nach dem Hausrecht. Insofern gehört das schon zusammen.
Was die Aufnahme in ein Frauenhaus betrifft, habe ich nur nach dem Satz im dem genannten Bericht eine Frage aufgeworfen. Mir ist die Realität schon klar. Deshalb schrieb ich ja auch:
Vicky_Rose hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 11:09
Warten wir den offiziellen Text ab
Martina-NB hat geschrieben: Sa 25. Mär 2023, 10:55
Die 3 Monate Bedenkzeit, mögen für manche lästig sein. Aber zur Vermeidung von Schnellschüssen vielleicht gar nicht verkehrt. Bisher ist die "Wartezeit" jedenfalls deutlich länger.
Aber doch nicht wenn du bei Gericht warst bis zum rechtskräftigen Beschluss.
Ich rieche dabei tatsächlich nur eine Grundlage um nochmal weiter darüber zu diskutieren.
Dann wird nämlich jemand kommen und sagen, das da was rein muss um diese Bedenkzeit zu
verkürzen and so on...
würde man das rauslassen, gäbe es den Ansatz erst gar nicht. Wobei diskutiert halt bis zum
Sanktnimmerleinstag
Alles Liebe Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
Es kursieren gerade im Netz auch einige Spekulationen aufgrund von Medienmeldungen zum Selbstbestimmungsgesetz. Das ist verständlich, da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt.
Daher hier eine Klarstellung zum Thema Hausrecht:
Die Rechtslage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt mit dem Selbstbestimmungsgesetz unverändert. Und damit auch der bestehende Diskriminierungsschutz für trans* Personen. Zutrittsverweigerungen nach Hausrecht dürfen nicht allein auf das Geschlecht abstellen.
In short:
Es wird deutlich einfacher, seinen falschen Geschlechtseintrag zu korrigieren.
Hausrecht und AGG bleiben unverändert.
Wer trans* sagt muss auch cis sagen
Klar definier ich mich binär :-)
01000110 % weiblich
ich würde mich natürlich riesig freuen, wenn das Selbstbestimmungsgesetz Realität annimmt. Endlich bald amtlich anerkannt diesen merkwürdigen Mann zur Site legen können und die Frau in mir leben lassen können. Ich könnte alle umarmen, die irgendwie und irgendwo dazu beigetragen haben.
Was allerdings diese kollektiven Schutz- und Hausrechte für (Bio-)Frauen, Frauenquoten, Frauenschutzräumen und anderen intimen Bereichen mit der individuellen Selbstbestimmung des Geschlechts zu tun haben, ist mir letztendnlich schleierhaft.
M. E. sollten die Aspekte um Schutz von (Bio-)Frauen, Frauenquoten, Frauenschutzräumen und anderen intimen Bereichen sowie dem Hausrecht dazu nicht bei der Bestimmung des Personenstandes gereglt werden, sondern, wenn es wirklich explizit nötig ist, in einem eigenen Gesetz. Denn diese Schutzmaßnahmen werden ja nicht dadurch bestimmt, dass das Individuum für sich das Geschlecht selbst wählt, sondern dadurch, dass für eine bestimmte Gruppe besonderen Schutz beansprucht wird.
Im Übrigen halte ich eine allgemeine Regelung für ziemlich unsinnig. Soll denn etwa in jedem Restaurant für T*-Menschen keine Toilette mehr zur Verfügung stehen, weil bei "D" auf der Tür die (Bio-)Frauen einen ungestörten intimen Bereich beanspruchen, während bei "H" an der Tür die T*-Menschen dahinter Bedrohungen durch hyperaggressive (Bio-)Männer fürchten müssen!?? Das ist doch in der generellen Form gesellschaftliche Ausgrenzung! Im Einzelfalle mag es ja sinnvoll sein, Schutzrechte durchs Hausrecht zu realsieren. Aber das kann m. E. nicht die generelle Vorgehensweise sein. T*-Menshen werden hier pauschal als hinterhältige hyperaggressive Monstermenschen abgestempelt, zu denen sie von manchen Frauen in den Medien hingestellt werden, was aber m.E. mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.