Namen- und Personenstandsänderung = Behördendienstleistung
Namen- und Personenstandsänderung = Behördendienstleistung - # 2

Sabrina Verena
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 16 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Bianca D. hat geschrieben:
triona hat geschrieben:So, das war jetzt vlt eine ziemliche Brandrede.
Moin,

Hast du auch den Feuerlöscher gedacht?Blöd,wenn sich das zum Flächenbrand entwickelt.
triona hat geschrieben:Deswegen muß diese Zwangsbegutachtungspraxis für eine einfache NÄ und PÄ nach TSG fallen. Die Ursache und Begründung dieser menschenverachtenden Vorgehensweise ist die Einstufung von TS als Geisteskrankheit. Auch diese muß fallen.

Na herzlichen Glückwunsch! Lieber hab ich offiziell einen Schaden und bekomm aber alles medizinisch Notwendige als Kassenleistung. Wer will denn den Kassen noch sagen, daß sie für Leistungen bei Ts aufkommen müssen, wenn diese Diagnose nirgendwo mehr auftaucht und aus dem ICD gestrichen ist?Wir de facto also gesund sind? Laß mich raten - Du??
Gut,mir kann diese Diskussion eigentlich egal sein,aber ich find es einfach zum Kotzen,wenn immer wieder Weltverbesserer auftauchen,alles Regelwerk verbannen wollen und sich der Folgen für den Einzelnen gar nicht klar sind.Aber du bist ja anscheinend auch schon durch mit allem...Gut gebrüllt Löwe! )..)c

Gruß Bianca
Hallo!
Genau das ist der Kern, oben genannter Zankereien.
Wer trägt die Kosten, wenn die Kassen nicht mehr zuständig sind?
Aber sind Transidente krank? Oder leiden sie nur unter ihren angeborenen Körpergeschlecht?
Leider habe ich da noch keine Alternative vernehmen können, was die Finanzierung betrifft.
Das Namensrecht, sollte meiner Meinung nach deshalb vom Personenstand entkoppelt werden.
Eine Änderung des Personenstandes erfordert für Transidente einen Finanzierungsweg, der umsetzbar ist.
Warum das Geschlecht aus dem Namen hervorgehen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.
LG Verena
Solange Du in Dir selber nicht zuhause bist, bist Du nirgendwo zu Haus.

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Maka Ke Wakan Die Erde ist heilig
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 17 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

bei allem Respekt und in aller Freundschaft
wenn immer wieder Weltverbesserer auftauchen,alles Regelwerk verbannen wollen
Es geht hier weder um Weltverbesserei noch um Verbannung von (jeglichem) Regelwerk noch um Streichung von Kassenleistungen.
MIR (und einigen anderen) geht es allein darum, was im Eingangsposting geschrieben und moniert wurde.

Außerdem soll nicht denjenigen etwas genommen werden, die für sich etwas in Anspruch nehmen (wollen).

Herzliche Grüße aus dem heute immer noch stürmischen Norden
Anne-Mette
nicole.f
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 18 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Triona: Ganz hervorragend! Vielen Dank!

Was Du schreibst ist schlüssig, fundamentiert und entspricht, für mein Empfinden, absolut der Realität. Gerade die Abschaffung des juristischen Geschlechts wäre ein Segen, nicht nur für uns Trans* Menschen, sondern damit würden sofort, mit den dann allfälligen weiteren Änderungen, z.B. die Probleme der "gleichgeschlechtliche" Ehe entfallen - es gäbe dann ja schlicht keinen Unterschied mehr, da man es einfach nicht mehr unterscheiden könnte! In dessen Folge auch die ganzen, unsere Gesellschaft schon seit Jahrzehnten fast lähmenden Fragen zu Sorgerecht, Erbschaftsrecht, Altersversorgung etc.
Es gibt nur einen Punkt, an dem ich vielleicht einen kleinen Gedanken einwerfen würde, an dem doch noch geschlechtliche Unterschiede einem gewissen Schutz durch den Staat bedürfen könnten. Leider ist es ja nach wie vor so, dass Gewalt von Männern gegen Frauen dramatisch häufiger ist, als umgekehrt. Aus dieser traurigen Realität heraus sehe ich schon eine Notwendigkeit für den Staat, für diese Bürgergruppe eine besondere Schutzbedürftigkeit anzuerkennen. Dies könnte dann etwas schwierig werden, wenn es juritisch keine Unterscheidung mehr gäbe?

Doch davon abgesehen, ja, stimme ich unumwunden zu, Triona!

Vielen Dank & liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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nicole.f
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Re: Namen„ und Personenstandsänderung = Behördendienstleistu

Post 19 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Hallo!
Bianca D. hat geschrieben:
triona hat geschrieben:So, das war jetzt vlt eine ziemliche Brandrede.
triona hat geschrieben:Deswegen muß diese Zwangsbegutachtungspraxis für eine einfache NÄ und PÄ nach TSG fallen. Die Ursache und Begründung dieser menschenverachtenden Vorgehensweise ist die Einstufung von TS als Geisteskrankheit. Auch diese muß fallen.

Na herzlichen Glückwunsch! Lieber hab ich offiziell einen Schaden und bekomm aber alles medizinisch Notwendige als Kassenleistung. Wer will denn den Kassen noch sagen, daß sie für Leistungen bei Ts aufkommen müssen, wenn diese Diagnose nirgendwo mehr auftaucht und aus dem ICD gestrichen ist?Wir de facto also gesund sind? Laß mich raten - Du??
Gut,mir kann diese Diskussion eigentlich egal sein,aber ich find es einfach zum Kotzen,wenn immer wieder Weltverbesserer auftauchen,alles Regelwerk verbannen wollen und sich der Folgen für den Einzelnen gar nicht klar sind.Aber du bist ja anscheinend auch schon durch mit allem...Gut gebrüllt Löwe! )..)c

Gruß Bianca
Vorsicht, verwechselst Du jetzt zwei eigentlich getrennte Dinge?

Das eine ist der formal juristische Teil und das andere ist der medizinische. Diese beiden Teile sind recht disjunkt und was Triona, und ich denke auch Anne-Mette, einzig und allein kritisieren, ist der formal juristische Teil. Und damit haben Sie, denke ich, auch Recht, denn dies alles sind Dinge, die dort zu regeln versucht werden, die in weiten Teilen den Staat eigentlich nichts angehen sollten.

Die Begutachtungsziele der Gutachten für die VÄ/PÄ sind zudem auch anders, als die Begutachtungsrichtlinien nach ICD10-GM für medizinische Indikationen - jedenfalls solange Du es mit gesetzlichen Kassen und/oder MDK zu tun hast, denn die privaten Kassen scheinen da wohl teilweise deutlich pragmatischer(*). Schon alleine hieraus ergibt sich oft ein Konflitk und nicht wenige TS enden zum Schluss mit vier Gutachten! Zwei für das Gericht, die aber den Krankenkassen nicht ausreichen können, und nochmal zwei für die Kasse / MDK. Das Kasse / MDK solche Gutachten haben möchten, dafür habe ich noch ein gewisses Verständnis, denn die Folgen, für die zu behandelnde Person und auch die gesamtgesellschaftlichen in Form von daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Gemeinwesens, sind erheblich.
Eine VÄ/PÄ kann mit moderatem Aufwand beliebig wieder geändert werden.
Ein einmal veränderter Körper jedoch nicht.

An dieser Stelle wäre ich also auch für eine sehr strikte Trennung in der Betrachtung zwischen juristischem Teil (VÄ/PÄ) und dem medizinischen Teil.

Liebe Grüße
nicole

(*) Dies haben mir andere so berichtet und zudem erfahre ich das gerade selbst so bei meiner eigenen (privaten) Kasse.
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