Hi Marie,Lavendellöwin hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 12:52Knäckebrötchen hat geschrieben: Mo 28. Apr 2025, 12:29 Also ohne jetzt jede Geburtsurkunde in UK zu kennen und ohne überhaupt zu wissen was wie und in welche Form in UK in der Geburtsurkunde steht - ob es überhaupt sowas gibt - es steht doch ganz klar und deutlich da: das Geschlecht, das dir bei deiner Geburt zugewiesen wurde.
Äh...
du hast nicht verstanden was ich meine. Was also wenn da in der Urkunde kein Geschlecht, sondern nur ein
"any name" steht?
Wo würde ich dann in England hingehen wenn ich mal müsste? Darf ichs mir dann aussuchen wo ich hingehe?
Oder gilt es erst ab da, wo in meinem Untersuchungsheft meine Genitalien nicht mehr beanstandet werden?
Ist nämlich bei mir so...
Ich frag das ja nicht nur, damit du eine exkludierende Antwort raushauen kannst..
ich denke, ich hab dich da schon so verstanden, wie Du das jetzt nochmal konkretisierst. Es ist halt nur so, das dein Fall dann sehr wahrscheinlich ein spezieller Einzelfall ist, der egal wo als solcher bewertet werden müsste.
Was also willst du denn hören? Wir hier können auch nur mit dem arbeiten und das interpretieren, was wir aus der Presse und anderen Mitteilungen erfahren. Und ich wüsste nicht, dass sich der UKSC dahingehend zu solchen Details geäußert hat.
Also ist doch alles Raten müßig. Sorry. Wir wissen ja nicht mal, wie im Konfliktfall direkt vor Ort eine Entscheidung getroffen werden würde. Wird eine "biologische Frau" angezweifelt auf der Damentoilette, muss da ja irgendwie was passieren. Heißt das also in der Konsequenz, dass alle Personen, die als weiblich gelesen werden wollen ab sofort ihr Birth certificate neben dem Ausweis einstecken müssen? Ich weiß es nicht.