Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz - # 10

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Karla
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 136 im Thema

Beitrag von Karla »

Das war mir auch aufgefallen:
Vicky_Rose hat geschrieben: Di 13. Sep 2022, 09:54 Oder auf einen Satz wie

"Lasst unsere jungen Menschen in Ruhe und Frieden ihre Identität finden und unterstützen wir sie dabei wirksam." (Zitat Ulrike Scharf, Anm. von Karla))

lautet meine Antwort:

Genau deshalb machen wir das Gesetz: frei jeder gepressten Ideologie können Menschen frei probieren, was sie wirklich brauchen.
"GeschlechtsUMWANDLUNG" wünschte ich mir ja...
...und der Umgang mit Cookies und Widerspruchsmöglichkeiten beim bayerischen Staatsministerium ist auch mindestens fragwürdig!

LG Karla
Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
Cybill
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 137 im Thema

Beitrag von Cybill »

Noch einmal zum -§45b PStG:
Der funktioniert grundsätzlich nicht für Menschen, deren Geburtsstandesamt nicht in der Bundesrepublik angesiedelt ist. Bekannte Ausnahmen wurden bisher nur für Bürger anderer EU-Staaten gemacht.

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Claudia-67
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 138 im Thema

Beitrag von Claudia-67 »

Hallo,
Cybill hat geschrieben: Fr 16. Sep 2022, 10:17 Noch einmal zum -§45b PStG:
Der funktioniert grundsätzlich nicht für Menschen, deren Geburtsstandesamt nicht in der Bundesrepublik angesiedelt ist. Bekannte Ausnahmen wurden bisher nur für Bürger anderer EU-Staaten gemacht.
das mag sein, aber erstmal sollte es für deutsche Staatsbürger möglich sein und das ist es. Wäre natürlich schön, wenn es auch für andere hier lebende Nationalitäten ginge.

Liebe Grüße
Claudia
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 139 im Thema

Beitrag von Cybill »

Wenn einmal ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wurde, dann wird das betreffende Gesetz erst dann wieder geändert, wenn das durch das Bundesverfassungsgericht als notwendig erachtet wird. Wie lange das dann in der politischen Raxis dauert sieht man beim TSG.
Beim Selbstbestimmungsrecht wird man da keine halben Sachen mehr machen, sondern sich nach allen Seiten absichern.

Seit der Veröffentlichung des Grünen-Entwurf 2018 ist dieser Prozess nicht einfacher geworden. Insbesondere auch deshalb, weil sich in jeder der Ampel-Parteien auch Politikernde befinden, die dem radikalen Feminismus a la Schwarzer nahe stehen.

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Lana
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 140 im Thema

Beitrag von Lana »

Cybill hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 16:23 Wenn einmal ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wurde, dann wird das betreffende Gesetz erst dann wieder geändert, wenn das durch das Bundesverfassungsgericht als notwendig erachtet wird.
Hmm, nein.
Es gibt unzählige Gesetze, die geändert werden, ohne dass das Verfassungsgericht das anstoßen müsste...

LGL
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 141 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2023-01-07 »

Cybill hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 16:23 Wenn einmal ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wurde, dann wird das betreffende Gesetz erst dann wieder geändert, wenn das durch das Bundesverfassungsgericht als notwendig erachtet wird.
Der Gesetzgeber (das Parlament) kann und darf ein Gesetz bei ausreichender Mehrheit jederzeit ändern. Wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als zumindest in Teilen verfassungswidrig erklärt hat, dann muss es geändert werden. Die Judikative hat der Legislative nur in diesen engen Grenzen etwas reinzureden. Ich nehme an, dass Dir diese Grundprinzipien der Gewaltenteilung als Politikerin hoffentlich bewusst sind und Du Dich nur unglücklich ausgedrückt hast.
Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm nur viel zu selten dazu ...

By the way: ehemals Juna33
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 142 im Thema

Beitrag von Cybill »

Juna33 hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 18:29
Cybill hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 16:23 Wenn einmal ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wurde, dann wird das betreffende Gesetz erst dann wieder geändert, wenn das durch das Bundesverfassungsgericht als notwendig erachtet wird.
Der Gesetzgeber (das Parlament) kann und darf ein Gesetz bei ausreichender Mehrheit jederzeit ändern. Wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als zumindest in Teilen verfassungswidrig erklärt hat, dann muss es geändert werden. Die Judikative hat der Legislative nur in diesen engen Grenzen etwas reinzureden. Ich nehme an, dass Dir diese Grundprinzipien der Gewaltenteilung als Politikerin hoffentlich bewusst sind und Du Dich nur unglücklich ausgedrückt hast.
Das siehst Du völlig richtig.

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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 143 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Selbstbestimmungsgesetz
Ich lese so viel pro und contra. Aber worum geht es denn wirklich? Es geht darum ein Gesetz abzulösen, das viel Leid gebracht hat und dessen Abschaffung mehr als überfällig ist. Denn es geht hier um die Menschenrechte die eine Demokratie einer Minderheit zugesteht. Um so verwunderlich ist es da, das eine "Christlich Demokratische Union" und eine "Christlich Soziale Union" sich dagegen stellen. Was haben die bei "Christlich, Sozial, Demokratisch" nicht verstanden? Meiner Meinung nach muss sich ein Staat und seine Parteien daran messen lassen wie er oder sie mit Minderheiten umgeht. Die Frage betreffend des Umgangs mit transsexuellen Menschen dürfen sich auch die Terfs stellen. Fördern genau diese nicht die Übergriffe auf transsexuelle Menschen? Man muss sich das mal vorstellen, da gibt es Menschen die die Möglichkeit haben die Medien gegen eine schutzlose Minderheit zu nutzen. Haben diese Terfs kein Verantwortungsgefühl? Wenn ich dann auch noch höre, das ein Gutachten etwas bestätigen soll. Es macht mich betroffen. Ich soll mir durch irgendeinen Gutachter bestätigen lassen das ich eine Frau bin? Vielleicht sollten die Gegner eines Selbstbestimmungsgesetzes einmal in andere Länder schauen, in denen ein Selbstbestimmungsgesetz bereits Realität ist. Jetzt besteht über vierzig Jahre über ein TSG Gesetz dessen Abschaffung überfällig ist. Was tut die Politik? Statt sich gemeinsam für Menschenrechte einzusetzen wird rumdiskutiert. Eine Diskussion ist wichtig, aber wie lange will die Politik noch rumdiskutieren? Soll denn das TSG Gesetz noch den 50sten Geburtstag feiern? Wenn es um Menschenrechte und Minderheitenschutz geht, sollten die Parteien geschlossen, ob Regierung oder Opposition, gemeinsam dafür kämpfen. Vor allem wäre dies meiner Meinung nach ein Zeichen in Europa gegen ewig gestrige und rechtsgerichtete Regierungen und Parteien. Um es hier nochmal aus meiner Sicht festzuhalten, mit welchem Recht wird transsexuellen Menschen ein wenig Verbesserung in ihrer Situation verweigert? Ich habe bereits viele schlimme Erfahrungen gemacht, in der Kindheit von den Eltern und vieles mehr. Ich habe dies aufgearbeitet und verarbeitet. Aber ich lasse mich nicht mehr von irgendwelchen Parteien, Politikern oder Terfs öffentlich diskriminieren oder verdächtigen. Ich muss auch niemandem irgendwas beweisen, Ich bin ein Mensch, eine Frau und so möchte ich geachtet werden. Warum soll oder muss ich mir Rechte erkämpfen in einer modernen Demokratie? Es sollte für eine moderne Demokratie selbstverständlich sein Minderheiten zu schützen und zu unterstützen. Wenn ich dann auch noch lese, das ein Gesetzgebungsverfahren soooooo lange dauert - lähmt sich hier der Staat nicht selbst? Dann die Begründung das dieses Gesetz in sooooo viele anderen Bereiche eingreift. Hallo, was arbeiten denn dort in der Regierung und den Ministerien für Mitarbeiter? Sind das nicht Profis in ihrem Job? Ein Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden ist u.a. das tägliche Geschäft. Also welches Bild vermittelt unser Staat? Einer digitalen und modernen Demokratie? Sich an Staaten zu messen in denen alles schlechter läuft kann doch nicht das Maß der Dinge sein. Vielmehr sollte sich der ganze Bundestag an den Staaten orientieren wo es besser läuft und nicht versuchen das Rad neu zu erfinden. Allein die Tatsache, das der Zeitplan noch offen ist, ist so unsäglich. Mit dem Vorstellen der Eckpunkte hätte auch gleich ein Zeitplan vergestellt werden müssen. Aber seit der Vorstellung der Eckpunkte - was ist denn in den Monaten passiert?
Liebe Grüße Jasmine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 144 im Thema

Beitrag von Susi T »

Wäre nicht der einfachste Weg, den Paragraph 45b pstg seine Einschränkungen per Dienstanweisung zu nehmen? Denn zu Beginn konnten ja einige selbst mit Transweg diesen beschreiten, bevor das hastig geändert wurde. Laut Gesetz sollte ja ein normales Attest reichen, heute muss irgendwas mit Inter* drin stehen, weil Trans intern immer zur Ablehnung führt. Dafür benötigt es nichtmal ein neues Gesetz und denen die heute unter diese Ausgrenzung leiden, wäre sofort geholfen. Aber warum leicht, wenn's auch kompliziert geht.
Liebe Grüße Tira (flo)
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 145 im Thema

Beitrag von Claudia-67 »

Hallo,
Tira hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 13:06 Laut Gesetz sollte ja ein normales Attest reichen, heute muss irgendwas mit Inter* drin stehen, weil Trans intern immer zur Ablehnung führt.
im Attest muss drin stehen, dass es eine Variante der Geschlechtsentwicklung gibt, was immer das auch ist. Nirgendwo ist klar gesagt, dass Trans ausgeschlossen ist.
Mein Endo stellt die Bescheinigung aus und beim 30+1jährigen Jubiläum der SHG sagte er in seinem Vortrag, dass man ihn und auch die Psychos die da mitspielen, gerne vor Gericht zerren könnte. Wie schon mal erwähnt, hat er 30 Jahre Erfahrung mit der ganzen Trans- und Inter-Thematik...

Liebe Grüße
Claudia
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 146 im Thema

Beitrag von Lana »

Tira hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 13:06 Wäre nicht der einfachste Weg, den Paragraph 45b pstg seine Einschränkungen per Dienstanweisung zu nehmen?
Das wäre wohl zu einfach und könnte zu allem Überfluss auch noch sofort umgesetzt werden :mrgreen:
Aber zumindest wäre es als Übergangslösung geeignet und für viele Betroffene hilfreich, egal, was die Bedenkenträger dagegen vorzubringen haben, die sich seit ihren vollmundigen Wahlversprechen vor der Verantwortung drücken. Wenn es nach denen geht, diskutieren wir die "perfekte" Lösung bis zum Sanktnimmerleinstag und das überkommene TSG bleibt bis dahin :(

LGL
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 147 im Thema

Beitrag von Susi T »

Genau Claudia, ist das was ich sage. Das Gesetz verlangt keine Differenzierung, trotzdem wird der Antrag abgelehnt und du müsstest vor Gericht ziehen. Dieses Verfahren zu ändern bedarf nur eine Dienstanweisung, sonst nichts, keine Gesetz, keine Änderung, einfach lächerlich nichts :mrgreen:
Dann hätten die viel Zeit um eine Komplette Änderung zu erarbeiten...so sind wir die Dummen...
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 148 im Thema

Beitrag von Lana »

Tira hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 17:28 Dieses Verfahren zu ändern bedarf nur eine Dienstanweisung, sonst nichts, keine Gesetz, keine Änderung, einfach lächerlich nichts :mrgreen:
Und eben weil das so einfach wäre, glaube ich so langsam nicht mehr, dass das ein Zufall ist, sondern durchaus beabsichtigt. Zur Entlastung der Verantwortlichen könnte man auch noch Unfähigkeit vermuten, aber das macht es auch nicht besser.

Ich habe das Thema inzwischen abgeschlossen. Mein Eindruck ist: Das Selbstbestimmungsgesetz wird mit dieser Regierung ebenso wenig kommen wie mit der letzten oder vorletzten. Es ist ohnehin die Frage, wie lange die Koalition noch hält.

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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 149 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Tira hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 13:06 Wäre nicht der einfachste Weg, den Paragraph 45b pstg seine Einschränkungen per Dienstanweisung zu nehmen?
Klare Antwort: Nein, das geht nicht. Das Gesetz ist in den Gremien vor dem Hintergrund einer Intersexualität beschlossen worden und wird auch so kommentiert. Eine gute Zusammenfassung habe ich hier https://www.lsvd.de/de/ct/1361-Ratgeber ... esetz-PStGgefunden: Eine Dienstanweisung (Erlass) der den Inhalt des Gesetzes ändert, ist nicht zulässig und kann auch gerichtlich angegriffen werden. Somit muss entweder das Gesetz geändert werden oder das Verfassungsgericht erkärt das Gesetz oder Teile davon als verfassungswidrig. Letzteres hat meines Wissens nach bisher bez. des genannten Paragraphen bisher nicht stattgefunden. Deshalb ist eine Gesetzesänderung zwingen.

Auch wenn viele von uns das inhaltlich anders sehen: das ist die Gesetzeslage.

Die strittige Diskussion auf unterschiedlichen Ebenen ändert daran auch nichts, ist aber ein Antrieb für das Selbstbestimmungsgesetzes, dass das TSG ablösen soll.

Persönliche Eindrücke in Ehren, aber an den aktuellen Fakten ist heute nicht zu rütteln. Und dazu gehört auch, dass "normale" Gesetzesänderungen eben ihre Zeit brauchen. Ich würde es mir auch wünschen, dass manche Dinge schneller laufen. Aber wenn das Selbstbestimmungsgesetz auch rechtlich Bestand haben soll, muss es gründlich gemacht werden. Dazu gehören Anhörungen, Beratungen, Lesungen etc. in den unterschiedlichsten Gremien. Dazu gehören jeweils auch Fristen, damit die betroffenen Personen damit beschäftigen können. Alles andere sind s.g. "handwerklich schlecht gemachte" Gesetze, die dann wieder aufgehoben und geändert werden müssen. Ist uns das lieber, nur weil wir ungeduldig sind ?

Was sind da schon ein paar Monate ?
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 150 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Ich habe noch einen Nachtrag: die AfD hat im Bundestag am 06.09.2022 eine kleine Anfrage gestartet. Auf die Antwort bin ich gespannt.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/032/2003264.pdf
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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