Tira hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 13:06
Wäre nicht der einfachste Weg, den Paragraph 45b pstg seine Einschränkungen per Dienstanweisung zu nehmen?
Klare Antwort: Nein, das geht nicht. Das Gesetz ist in den Gremien vor dem Hintergrund einer Intersexualität beschlossen worden und wird auch so kommentiert. Eine gute Zusammenfassung habe ich hier
https://www.lsvd.de/de/ct/1361-Ratgeber ... esetz-PStGgefunden: Eine Dienstanweisung (Erlass) der den Inhalt des Gesetzes ändert, ist nicht zulässig und kann auch gerichtlich angegriffen werden. Somit muss entweder das Gesetz geändert werden oder das Verfassungsgericht erkärt das Gesetz oder Teile davon als verfassungswidrig. Letzteres hat meines Wissens nach bisher bez. des genannten Paragraphen bisher nicht stattgefunden. Deshalb ist eine Gesetzesänderung zwingen.
Auch wenn viele von uns das inhaltlich anders sehen: das ist die Gesetzeslage.
Die strittige Diskussion auf unterschiedlichen Ebenen ändert daran auch nichts, ist aber ein Antrieb für das Selbstbestimmungsgesetzes, dass das TSG ablösen soll.
Persönliche Eindrücke in Ehren, aber an den aktuellen Fakten ist heute nicht zu rütteln. Und dazu gehört auch, dass "normale" Gesetzesänderungen eben ihre Zeit brauchen. Ich würde es mir auch wünschen, dass manche Dinge schneller laufen. Aber wenn das Selbstbestimmungsgesetz auch rechtlich Bestand haben soll, muss es gründlich gemacht werden. Dazu gehören Anhörungen, Beratungen, Lesungen etc. in den unterschiedlichsten Gremien. Dazu gehören jeweils auch Fristen, damit die betroffenen Personen damit beschäftigen können. Alles andere sind s.g. "handwerklich schlecht gemachte" Gesetze, die dann wieder aufgehoben und geändert werden müssen. Ist uns das lieber, nur weil wir ungeduldig sind ?
Was sind da schon ein paar Monate ?