EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.
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Anne-Mette
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EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

weitere Meldungen folgen; das kommt ja unseren "Träumen" und Gedanken schon recht nah:

Free legal gender change in Denmark.
Today Folketinget, the Danish parliament, passed the bill on legal gender change. The new procedure is as follows: 1) File an application with the authorities to change legal gender. 2) After six month, confirm your application. Then the registry is updated. No surgery, no diagnosis, no assessment - it is your own decision, and yours alone.
It was a governmental proposal. It was passed with 59 for, 52 against, 0 abstentions.

Gruß
Anne-Mette
Julia65

Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 2 im Thema

Beitrag von Julia65 »

Anja hat geschrieben:Nur schade, das wir nicht in Dänemark wohnen ;-)
Hm, was hält dich ab? Dänemark ist bestimmt ein schönes Land zum Wohnen.

Hab ich das richtig verstanden? Anmelden, 6 Monate später nochmal bestätigen. Fertig?
LG
Julia
triona
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 3 im Thema

Beitrag von triona »

Ihr könnt ja da oben wieder mal 'ne Volksabstimmung anregen, um Südschleswig wieder an Dänemark anzuschließen. :mrgreen:

Bestrebungen, sowas irgendwann in absehbarer Zeit mal in ganz Deutschland oder vlt sogar in der ganzen EG einzuführen, wäre allerding auch nicht schlecht.

Externes Bild, es gelten die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen der ausgewählten Seite.Quelle: http://up.picr.de/17393333uk.gif


LEGALISIERT ES ENDLICH !


Na ja, mal sehen, wie sich das in Dänemark anläßt und in der Praxis durchsetzt. Die Abstimmung war ja anscheinend recht knapp ausgegangen.


liebe grüße
triona
Zuletzt geändert von triona am Mi 11. Jun 2014, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
Ulrike-Marisa
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 4 im Thema

Beitrag von Ulrike-Marisa »

Moin zusammen,

...das mit der einheitlichen Rechtsprechung in der EU wäre ein durchaus gangbarer Weg, um auch das für uns machbar zu bekommen. Träume....wir leben in Deutschland und das mit der Volksabstimmung bei uns in Südschleswig das wird wohl auch so schnell nichts wegen der Bonn-Kopenhagener Verträge von 1951 ca..

LG, Ulrike-Marisa (moin)

...es könnte alles so einfach sein, wenn....da nicht so vieles wäre.
triona
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 5 im Thema

Beitrag von triona »

Ulrike-Marisa hat geschrieben:Moin zusammen,

... Bonn-Kopenhagener Verträge von 1951 ca..

1955 - um genau zu sein.

Aber das scheint ja komplizierter zu sein - und dreht sich auch vorwiegend um nationale Minderheitsrechte, Schul- und Sprachpolitik und Wahlgesetzgebung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bonn-Kopen ... 3%A4rungen

Mein :mrgreen: hinter diesem scherzhaft gemeinten "Vorschlag" als Antwort auf die beiden vorangegangenen Beiträge war nicht ohne Absicht.
Lassen wir es also besser hier mit dieser Abschweifung und konzentrieren uns auf die Erörterung von Änderungen zur Personenstandsgesetzgebung in Deutschland und der EU.

Frei nach dem Motto
Ulrike-Marisa hat geschrieben:...es könnte alles so einfach sein, wenn....da nicht so vieles wäre.
Auswanderung nach Dänemark steht ja jedem und jeder frei. Aber insgesamt wird auch dieser Weg an seine Grenzen stoßen. Irgendwann wäre das kleine Dänemark wahrscheinlich mal überfüllt. :mrgreen:

Aber wie ich vorher schon schrieb: Warten wir mal ab, wie sich das in Dänemark in der Praxis entwickelt. Ist das dort eigentlich schon gültiges Gesetz, oder war das nur ein Gesetzesvorschlag?


liebe grüße
triona
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 6 im Thema

Beitrag von Ulrike-Marisa »

Hallo,

...wenn ich recht übersetze ist es ein Regierungsversprechen an die Wähler, das mit einer geringen Mehrheit im Folketing nun durchgesetzt wurde; gilt damit auch für deutsche Nordschleswiger.
Als geborenes alpenländisches Kind, gehöre ich da leider nicht dazu. :(

LG, Ulrike-Marisa
exuserIn-2014-09-26

Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 7 im Thema

Beitrag von exuserIn-2014-09-26 »

Kleines Dänemark? Ähm, lt. Wiki wäre Dk 6x größer als mein heißgeliebtes Mutterland! :p

Die deutsche Regelung an sich geht in Ordnung (imho) ärgerlich sind nur die dabei entstehenden Kosten!

LG
Franziska
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 8 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Die deutsche Regelung an sich geht in Ordnung
Ich wollte erst mit drei ? antworten, aber das ist mir doch zu unpersönlich (moin)
An den immer noch gültigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland finde ich nichts "in Ordnung".
... schon überhaupt nicht die Pathalogisierung, die Gutachterei...

Gruß
Anne-Mette
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 9 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

nicole.f
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 10 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Hi!
Die Bestrebungen für die ganze EU gibt es ja - TGEU und andere Organisationen sind ja dabei, dort Lobby Arbeit zu leisten. Die Sache mit Malta hatten wir hier ja auch schon.

Der spannende Punkt in Dänemark wäre rauszufinden, ob das Gesetz offen für alle EU Bürger ist?
Solche Tricks gibt es ja bspw. auch zur Heirat. In Dänemark kann man deutlich leichter eine Ausländerin heiraten als in Deutschland. Die Ehe wird anerkannt und die Heirat ist auch für nicht-Dänen zugänglich.
Wenn also dieses Personenstands- und Vornamensrecht auch für nicht-EU Bürger ohne festen Wohnsitz gilt, dann könnte man dahin fahren, den Antrag stellen, nach 6 Monaten wieder kommen und Deutschland müsste das ggf. anerkennen?

Das wäre schon eine feine Sache!

Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 11 im Thema

Beitrag von Lina »

Julia65 hat geschrieben:
Anja hat geschrieben:Nur schade, das wir nicht in Dänemark wohnen ;-)
Hm, was hält dich ab? Dänemark ist bestimmt ein schönes Land zum Wohnen.

Hab ich das richtig verstanden? Anmelden, 6 Monate später nochmal bestätigen. Fertig?
LG
Julia

Ja, super - mit extrem hohen Einkommenssteuern und 12% Rechtsextreme um dich herum, dazu noch die ganzen Gangs - sei es die HA, Bandidos oder verschiedene Ausländische.

Sonst richtig verstanden - ob es richtig zitiert ist checke ich noch. Aber da war eine Gesetzesänderung lange unterwegs. Da waren die Rechtsextreme natürlich auch wieder dagegen, aber ausnahmsweise hat Dänemark zur Zeit eine Regierung, die keine rechten Ärsche leckt. Was sonst die letzten zwei Wahlperioden der Fall war.
nicole.b hat geschrieben:Hi!
...
Der spannende Punkt in Dänemark wäre rauszufinden, ob das Gesetz offen für alle EU Bürger ist?
...
Liebe Grüße
nicole
Ich kann schon jetzt ausschließen, dass eine EU Richtlinie Grundlage fürs Gesetz bildet.

[Aber teoretisch müsste es auch für andere EU Bürger, die in Dänemark leben, gelten. Sache ist nur, dass eine dänische Behörde natürlich nicht Änderungen in ausländischen Papieren anordnen kann. Und ob dann ein anderer Vorname und ein anderes Geschlecht im dänischen Zentral-Personen-Register als in den Papieren des Ursprungslandes akzeptiert wird, ist zweifelhaft.

quote="Jake"]Schnell Koffer packen und ab nach Dänemark. Die Skandinavier sind eh viel cooler und lockerer drauf.[/quote]

Sicher! Und Bullerby usw. Die bisher geltenden Gesetze, die GAOP usw. regeln, sind im Endeffekt die Gesetze über Kastration von Sexualverbrechern, die irgendwann in den 30ern verabschiedet wurden.rs Gesetz bildet.
exuserIn-2014-09-26

Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 12 im Thema

Beitrag von exuserIn-2014-09-26 »

Anne-Mette hat geschrieben:Moin,
Die deutsche Regelung an sich geht in Ordnung
Ich wollte erst mit drei ? antworten, aber das ist mir doch zu unpersönlich (moin)
An den immer noch gültigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland finde ich nichts "in Ordnung".
... schon überhaupt nicht die Pathalogisierung, die Gutachterei...

Gruß
Anne-Mette
Hallo Anne-Mette, die Hürde der beiden Gutachten empfinde ich(!) nicht zu hoch, deren Kosten jedoch schon. Die Hürde soll vor 'unsachgemäßen Gebrauch' schützen. Das die Hürde überwindbar ist, gibt es viele Beispiele. Aber das ist eben meine Meinung, das man das anders sehen kann ist normal.

Franziska
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 13 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Die Hürde soll vor 'unsachgemäßen Gebrauch' schützen.
Dass eine aufwändige Operation einer fundierte Abklärung vorher (wie auch immer) bedarf, da stimme ich überein.
ABER
Es will mir nicht in den Sinn, dass man auch für die "kleine Lösung" die ganze Prozedur benötigt.
Das wird auch keine(r) nur so "aus Spaß" machen; schließlich gibt es weitreichende Konsequenzen.

Gruß
Anne-Mette
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 14 im Thema

Beitrag von Anni »

Hallo Mädels )))(:

Ich als Nicht-Teilzeit-Frau , aber eben auch nicht Voll-Frau im Sinne der biologisch verstandenen oder medizinisch angepassten Verständnis - Version , würde mich freuen , wenn die " kleine Lösung " auch eine " Low-Budget " Lösung wäre :!:

Was die weitreichenden Konsequenzen betrifft - da wird es schwierig - zu Viele sind sich Derer offenbar nicht ausreichend bewusst - allein , was ich hier im Forum schon so gelesen habe .... :shock:

Andererseits ist das vorgeschriebene Prozedere für alle Die , die mit sich selbst im Reinen sind , die ihren Weg / Stand gefunden haben eine
unnötige zeitliche , seelische und finanzielle Belastung . :((a

In sofern freut es mich , das es doch schon " Stellen " wie den dgti gibt , die bereit sind , den Menschen als DAS zu akzeptieren , was er ist (smili)

Somit habe ich heute nun , als geschlechtsunabhängige notwendige Voraussetzung - gültiger PA, einen neuen Personalausweis beantragt , da mein alter PA schon seit einem Jahr abgelaufen war - womit ich bisher kein Problem hatte , denn DIE Person , die darauf abgebildet war , gibt es ja schon lange nicht mehr :lol:

Klar wurmt mich das auch , das auf dem neuen PA mein " unpassender " Vorname wieder stehen wird , aber als Geschäftsfrau wäre mir eine offizielle Vornamensänderung zu kostspielig und zu zeitaufwändig - in so fern würde ich die dänische Variante sehr willkommen heißen , aber ob ich DAS noch erlebe ??? :wink:

LG von frecher Anni
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie paßten auch heute noch. George Bernard Shaw
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Re: EILMELDUNG: Free legal gender change in Denmark.

Post 15 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Lina hat geschrieben:
nicole.b hat geschrieben:Hi!
...
Der spannende Punkt in Dänemark wäre rauszufinden, ob das Gesetz offen für alle EU Bürger ist?
...
Liebe Grüße
nicole
Ich kann schon jetzt ausschließen, dass eine EU Richtlinie Grundlage fürs Gesetz bildet.
Das hatte ich auch nicht behauptet. An den entsprechenden EU Richtlinien wird noch gearbeitet und das wird wohl leider noch Jahre dauern, bis dies für die Mitgliedsstaaten verbindlich wird. Und selbst dann dauert es unter Umständen weitere Jahre, bis es in nationales Recht umgesetzt wird.

Der Punkt st eben, ob diese Regelung auch für nicht-Dänen zugänglich ist, so wie das Beispiel der Heirat. Ein Deutscher kann ohne große Probleme in Dänemerk beim Standesamt heiraten. Dazu muss er/sie nichteinmal dort gemeldet sein. Das ist so ähnlich wie Führerschein im Ausland machen. Sobald die Gesetze in dem betreffenden Land eben so sind, dass diese Rechte durch jeden, nicht nur Staatsbürger des betreffenden Landes, in Anspruch genommen werden können. Der "Trick" ist dann, dass durch EU Grundsatzrichtlinien und Harmonisierung, im EU-Ausland erlangte amtliche Eintragungen, wie eine Heirat oder Führerschein, dann auch hier amtlich anerkannt werden müssen. Ansonsten kann man wegen Ungleichbehandlung vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sollte also dieses Vornamens-/Personenstandsrecht auch für nicht in Dänemark wohnhafte EU Bürger gelten, dann könnte man das in Anspruch nehmen und Deutschland muss es anerkennen.
Lina hat geschrieben: Aber teoretisch müsste es auch für andere EU Bürger, die in Dänemark leben, gelten. Sache ist nur, dass eine dänische Behörde natürlich nicht Änderungen in ausländischen Papieren anordnen kann. Und ob dann ein anderer Vorname und ein anderes Geschlecht im dänischen Zentral-Personen-Register als in den Papieren des Ursprungslandes akzeptiert wird, ist zweifelhaft.
So funktioniert es auch nicht. Nicht die Dänen ändern das dann in Deutschland. Aber sie müssen die amtliche Eintragung bestätigen und Deutschland _muss_ es anerkennen, oder landet vor Gericht.

Nochmal das Beispiel Führerschein. Die Urlaubsfahrschulen im EU Ausland sind den Deutschen Behörden lange schon ein Dorn im Auge, doch sie können es eben wegen EU Rechts nicht einschränken - oder nur recht marginal.
Lina hat geschrieben:
Jake hat geschrieben:Schnell Koffer packen und ab nach Dänemark. Die Skandinavier sind eh viel cooler und lockerer drauf.
Sicher! Und Bullerby usw. Die bisher geltenden Gesetze, die GAOP usw. regeln, sind im Endeffekt die Gesetze über Kastration von Sexualverbrechern, die irgendwann in den 30ern verabschiedet wurden.rs Gesetz bildet.
Ähm... nein. Die relevanten Gesetze in Deutschland sind das Transsexuellengesetz (TSG) und das Kastrationsgestz (KastG). Das TSG ist von 1980 [1] das KastG von 1969 [2] und keines von beiden hat etwas mit den genannten Straftatbeständen zu tun - das KastG sieht allerdings vor, dass eine der möglichen Bedingungen für die freiwillige Kastration sein kann, dass andernfalls sexuell motivierte Straftaten zu erwarten sein könnten. Der Schluss ist also falsch herum, es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Kastration von Sexualverbrechern vorschreiben würde, denn das würde gegen das Grundgesetz verstoßen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das TSG regelt auch lediglich die juritische Anerkennung eines neuen Vornamens sowie des Personenstandes (eingetragene Geschlechtszugehörigkeit). Das TSG hatte als Voraussetzung mal die dauerhafte Zeugungs- und Empfängnisunfähigkeit (Sterilität), doch das wurde durch das Bundesverfassungsgericht 2011 zurückgewiesen. Das TSG regelt zudem auch nicht die Voraussetzungen für eine geschlechtsangleichende Operation, da dies den Gesetzgeber nichts angeht. Dies ist der medizinische Teil und wird hauptsächlich von den Krankenkassen, als Träger der Kosten, bestimmt. Über die Standards of Care (SoC) gibt es international anerkannte Behandlungsrichtlinien, die jedoch leider nicht bindend sind. In Deutschland wird das darin empfohlene Vorgehen gerade von den gesetzlichen Krankenkassen meist mehr oder weniger eingehalten. Der Gesetzgeber hat lediglich im Sozialgesetzbuch (SGB V [3]) der Transsexualität Krankheitswert gegeben, was die Krankenkassen zur Leistung verpflichtet. Doch wie die Behandlung abläuft und welche Kosten die Kassen zu erstatten haben, ist darin nicht im Detail geregelt.

Liebe Grüße
nicole


[1] Transsexuellengesetz, TSG
http://www.gesetze-im-internet.de/tsg/

[2] Kastrationsgesetz, KastG
http://www.gesetze-im-internet.de/kastrg/

[3] 5. Sozialgesetzbuch
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
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