Claudia hat geschrieben:Moin!
Anne-Mette hat geschrieben:Es geht darum, selbst zu wählen,
Dazu nur eine Frage: Geht es um die freie Wahl des Vornamens allgemein? Wenn die so frei sen sollte, dann müßte auch ein Vorameswechsel möglich sein, der keine Geschlechtergrenze überspringt. Bisher geht, wenn auch nur nach Gutachterverfahren der Wechsel von Christoph zu Christiane oder andersrum. Einen Wechsel innerhalb der aktuellen eschlechtszuordnung gibt s bisher rechtlich ciht, der wird aber auch hier nie verlangt. Es soll ja nur das Gutachterverfahren abgeschafft werden. Also bliebe der Wechsel von Claudia auf Alina weiterhin ausgeschlossen. Das wird bsonders dann spanned, wenn die Zugehörigeit wie gewünscht aufgehoben wird. Dann gäbe es nämlich diesen jetzt schon möglichen Namenswechsel nicht mehr.
Nunja, das würde ich schon etwas differenzierter betrachten.
Zum einen ja, Du hast sicherlich Recht damit, dass eigentlich auch ein Vornamenswechsel für alle anderen Personen ebenso einfach sein sollte. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Die daraus entstehenden Kosten für Dokumentenänderungen etc. trägt die/der Betroffene ohnehin selbst, d.h. es entsteht nichteinmal ein volkswirtschaftlicher Schaden dadurch. Und in Zeiten von Computer und EDV ist das heute auch alles viel einfacher, als es vor, sagen wir mal, 100 Jahren gewesen wäre.
Doch die Vornamens- *und* Personenstandsänderung für transidente Personen ist doch deutlich mehr, als nur ein Name oder Buchstabenkürzel im Pass. Das ist doch nur der formale Ausdruck der Anerkennung der Identität dieser Personen - und der damit einhergehenden Überwindung formaler Hürden. Ich habe keine Lust, mich ständig bei Ausweiskontrollen erklären zu müssen oder Verträge (Bank, Versicherung, notarielle Beurkundungen) immer wieder in diese schizophrene Situation zu geraten. Für die Personen, die diese gefühlte Identität überwiegend oder ausschließlich leben müssen, wird die formale Anerkennung zu einer ständigen Notwendigkeit.
Claudia hat geschrieben:
Irgendwe wirkt das Ganze nicht ausgegoren und in den Folgen durchdacht.
Nochmal zur Eingangsaussage. Wenn es so wichtig ist selbst zu wählen, dann macht es doch. Es ist machbar. So wirkt es ein wenig wie im Kindergarten. "ich möchte einen neuen Namen." Dann mach doch, es geht ja. "Bäh, nein, da müßte ich ja jemanden fragen, da behalt ich lieber den alten." Für mich sieht es so aus, als wäre dieser Namenswechsel nicht so wichtig. Sonst würde man vorhandene Möglichkeiten nutzen.
LG
Claudia
Ich glaube da hast Du etwas nicht ganz verstanden. Es geht doch gar nicht darum, dass man sich erklären oder offenbaren muss. Das muss man ganz zwangsläufig spätestens wenn man, sollte es mal so möglich sein, zum Amt geht und den Antrag stellt. Es geht doch einfach nur darum, dass es unsinnig, unnötig und vor allem von vielen Betroffenen (Dir scheinbar nicht) als negativ, diffamierend und diskriminierend empfunden wird, seine eigene persönliche Identität begutachten lassen zu müssen. Aus der grundrechtlichen Betrachtung heraus, dazu hatte ich die Links angeführt, ist die Notwendig auch mindestens höchst fragwürdig.
Was man bei aller Kritik aber auch sagen muss ist, dass durch die Urteile des BVerfG die Situation in Deutschland zur Zeit schon relativ gut ist. In vielen anderen Ländern ist es noch viel schlimmer - Sterilisations- und OP-Zwang sind vielerorts noch Gang und Gäbe, zusätzlich zu der Gutachterprozedur.
Die Frage die ich mir bei der Diskussion immer stelle ist, wo fängt Identität und das Recht diese offen leben zu können an und wo hört sie auf? Fast alle anderen Bereiche der persönlichen Identität sind staatlich völlig unreguliert. Warum also müssen wir uns durch ein Gutachterverfahren quälen und höchst persönliche Dinge immer und immer wieder offenbaren und vor allem uns selbst erklären? Für Bereiche, in denen dies keinen Sinn und Zweck erfüllt, sollte dies entsprechend auch abgeschafft werden. Die VÄ und PÄ ist ein solcher Bereich.
Liebe Grüße
nicole