Frage - # 2
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ChristinaF
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Re: Frage
Erstmal vielen Dank für die Erläuterungen. Man sieht, dass ihr richtige "Fachfrauen" in diesem Punkt seid.
Letztendlich komme ich zum Schluss, dass das eine mit dem anderen also nichts zu tun hat. Sprich. Die Behörden wollen ihre eigenen Gutachter und die wollen demnach auch bezahlt werden.
LG
Chrissie
Letztendlich komme ich zum Schluss, dass das eine mit dem anderen also nichts zu tun hat. Sprich. Die Behörden wollen ihre eigenen Gutachter und die wollen demnach auch bezahlt werden.
LG
Chrissie
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Bianca D.
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Re: Frage
Moin Nicole,nicole.b hat geschrieben: Ich hatte bisher den Eindruck, selbst erfahren habe ich das ja (noch) nicht, dass der MDK auch durchaus schon früher ins Spiel kommen kann, wenn bspw. Dinge wie Epilation oder HET bewilligt werden müssen. Das hat bei Dir, schliesse ich jetzt mal daraus, die KK ohne eine Nachfrage beim MDK bewilligt / zugestimmt?
Nun,ich bin da nicht ganz der Maßstab,habe da wohl mehr Glück als Verstand gehabt. Ich bin zum Hausarzt gegangen,die hat mir eine Bescheinigung ausgestellt,daß ich seit Jahren unter der Vorstellung leben würde,eine Frau sein zu wollen und was ich nun auch ausleben wolle.Es bestünde bei ihr der begründete Verdacht der TS und würde mich an einen Psychologen überweisen.Mit diesem Schriftstück sowie einer Bescheinigung von einer psychologischen Beratungsstelle bin ich zum Endokrinologen und hab um ein Rezept zur gegengeschlechtlichen Hormontherapie gebeten. Hat geklappt,nach einer halben Stunde war ich wieder draußen und um ein Rezept reicher.
Nun,da muß wohl großes Vertrauen in die Bescheinigungen der Hausärztin gesteckt haben,weil üblicher Weise mußt du ein Jahr Alltagserprobung mit psychotherapeutischer Begleitung nachweisen,bevor du eine Hormonthrapie starten kannst. Über die Sinnhaftigkeit läßt sich ja trefflich streiten,deswegen sag ich mal nix dazu. Ich hab eben Glück gehabt,daß da nie was nachgeprüft wurde.
Epilation ist auch so ein Klassiker. Die einen kriegen es bei der Kasse durch,die anderen nicht,was eher die Regel ist.Ich bezahle die Laserepi selbst.
Nun,da du privat versichert bist,kann das natürlich noch wieder anders aussehen. Also am besten mit deinem Sachbearbeiter zusammensetzen,was in welcher Höhe übernommen wird und was nicht.
LG Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
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triona
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Re: Frage
Bianca D. hat geschrieben: ... Ich bin zum Hausarzt gegangen,die hat mir eine Bescheinigung ausgestellt,daß ich seit Jahren unter der Vorstellung leben würde,eine Frau sein zu wollen und was ich nun auch ausleben wolle.Es bestünde bei ihr der begründete Verdacht der TS und würde mich an einen Psychologen überweisen.Mit diesem Schriftstück sowie einer Bescheinigung von einer psychologischen Beratungsstelle bin ich zum Endokrinologen und hab um ein Rezept zur gegengeschlechtlichen Hormontherapie gebeten. Hat geklappt,nach einer halben Stunde war ich wieder draußen und um ein Rezept reicher.
Nun,da muß wohl großes Vertrauen in die Bescheinigungen der Hausärztin gesteckt haben,weil üblicher Weise mußt du ein Jahr Alltagserprobung mit psychotherapeutischer Begleitung nachweisen,bevor du eine Hormonthrapie starten kannst...
Nö, muß nicht.
Die Hausärztin hätte dir das Rezept auch gleich selber ausstellen können, wenn sie sich da so sicher gewesen wäre.
Bei mir war das 2x eine Frauenärztin. (Zu der zweiten bin ich gegangen, weil ich mit der ersten nicht zufrieden war. Die hatte vergessen, mich auf erhöhte Thrombosegefahr zu untersuchen bzw dies zu veranlassen oder dringend anzuraten.) Ich habe dafür aber auch nicht die PKV in Anspruch genommen weil Selbstbeteiligung das eh weit übersteigt. Aber auch bei gesetzlich Versicherten dürfen z.b. Hausärzte oder Frauenärzte Hormontherapien verschreiben. Und das geht wohl in den seltensten Fälllen zum MDK. Es steht auch nirgends geschrieben, daß das immer und ausschließlich so sein muß. Auch nicht in den SOC, die ja auch kein bindendes Gesetz sind.
Geklärt haben wir allerdings bis jetzt noch nicht, ab wann bei gesetzl Versicherten der MDK eingeschaltet werden muß, kann oder darf bzw nicht darf (nach SGB oder anderen bindenden Vorschriften). Praktisch gehandhabt wirds anscheinent von Fall zu Fall höchst unterschiedlich - mal so, mal so, mal wieder ganz anders.
liebe grüße
triona
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ChristinaF
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Re: Frage
Eine Frage an die, die die VÄ/PÄ schon hinter sich haben.
Müssen eigentlich alle persönlichen Papiere, bzw. Dokumente auf den weiblichen Namen umgeschrieben werden. Also auch Zeugnisse?
Ich finde, dass es mir ja nicht so viel bringt, wenn ich dann die Papiere umschreiben lassen muss, die schon jahrelang "veraltet" herumliegen?
Danke im voraus!
LG
Chrissie
Müssen eigentlich alle persönlichen Papiere, bzw. Dokumente auf den weiblichen Namen umgeschrieben werden. Also auch Zeugnisse?
Ich finde, dass es mir ja nicht so viel bringt, wenn ich dann die Papiere umschreiben lassen muss, die schon jahrelang "veraltet" herumliegen?
Danke im voraus!
LG
Chrissie
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ExuserIn-2014-06-30
Re: Frage
Wenn es dich nicht stört und du die Sachen voraussichtlich auch nicht mehr benötigst, musst du da nichts ändern lassen.
Aber falls du mal für eine Bewerbung oder so ein altes Zeugnis vorlegen musst, wäre es schon besser, wenn auch der passende Name darunter steht.
Wobei Änderungen an alten Zeugnissen auch beliebig schwierig werden können...
Aber falls du mal für eine Bewerbung oder so ein altes Zeugnis vorlegen musst, wäre es schon besser, wenn auch der passende Name darunter steht.
Wobei Änderungen an alten Zeugnissen auch beliebig schwierig werden können...
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paule
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Re: Frage
Guten Tag,
inzwischen haben sich etliche Schulformen geändert und einige Schulen wurden sogar aufgelöst. In manchen Fällen dürfte es schwierig sein, Verantwortliche zu erreichen.
Ich habe selten erlebt, dass alte Zeugnisse noch gebraucht wurden.
Paule
inzwischen haben sich etliche Schulformen geändert und einige Schulen wurden sogar aufgelöst. In manchen Fällen dürfte es schwierig sein, Verantwortliche zu erreichen.
Ich habe selten erlebt, dass alte Zeugnisse noch gebraucht wurden.
Paule