Bundestag: Abstimmung über Urteile vertagt
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Anne-Mette
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Bundestag: Abstimmung über Urteile vertagt
Abstimmung über Aufhebung von Homosexuellen-Urteilen vertagt
Rechtsausschuss
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und FDP hat der Rechtsausschuss am Mittwoch gegen das Votum von SPD, Linken und Grünen die Abstimmung über Anträge zur Rehabilitierung und Entschädigung von Homosexuellen vertagt, die nach 1945 in der Bundesrepublik oder der DDR strafrechtlich belangt wurden. Eingebracht haben entsprechende Vorlagen die Linksfraktion (17/10841) und die Grünen (17/4042), in denen eine parlamentarische Annullierung der damaligen Gerichtsentscheidungen gefordert wird.
Der politische Streit dreht sich im Kern um ein Grundsatzproblem: Darf der Bundestag Verurteilungen von Homosexuellen aus den fünfziger und sechziger Jahren aufheben, die seinerzeit rechtmäßig waren und 1957 sogar vom Bundesverfassungsgericht legitimiert wurden, aus heutiger Perspektive aber als menschenrechtswidrig eingestuft werden? Umstritten ist bei diesem Konflikt auch die Frage, ob eine nachträglich beschlossene Aufhebung der betreffenden Urteile durch den Bundestag mit dem Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar ist, wonach die Legislative nicht in die Belange der Justiz hineinregieren und so deren Unabhängigkeit gefährden darf.
In ihren Anträgen betonen Linke und Grüne, dass die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in der Nachkriegszeit der Menschenrechtscharta des Europarats, den Entscheidungen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und den rechtlichen Standards der EU widerspreche. Die Bundesregierung solle dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Annullierung der ehemaligen Urteile und zur Entschädigung der Betroffenen unterbreiten. Die Linke plädiert zudem für die Einrichtung einer Kommission, die sich mit der "Entrechtung, Verfolgung und Diskriminierung" von Homosexuellen in beiden deutschen Staaten befassen soll.
Eine rückwirkende Aufhebung der einst gegen Homosexuelle gerichteten Urteile durch den Bundestag wird nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Befürworter einer Annullierung der alten Gerichtsentscheidungen argumentieren, dass eine Aufhebung dieser Urteile zwar in erster Linie eine Angelegenheit der Justiz sei, dass aber auch ein solches Vorgehen durch das Parlament nicht ausgeschlossen sei. In diesem Lager werden Parallelen gesehen zwischen der Strafverfolgung Homosexueller nach 1945 und den während der NS-Zeit gegen diesen Personenkreis verhängten Urteilen. Es sei rechtsstaatlich nicht akzeptabel, dass auch heute noch rund 50.000 Bürger wegen ihrer Homosexualität als strafrechtlich verurteilt gelten.
Kritiker hingegen halten eine pauschale Annullierung der einst gefällten Gerichtsentscheidungen für verfassungsrechtlich problematisch. Urteile, die ehedem von Karlsruhe als grundgesetzkonform klassifiziert worden seien, dürfe man nicht mit Verdikten der Willkürjustiz zur NS-Zeit gleichsetzen. Auch könne man, so ein Argument, dem 1957 amtierenden Bundesverfassungsgericht nicht vorwerfen, vom NS-Geist beeinflusst gewesen zu sein. Betont wird zudem, dass eine generelle Aufhebung der früheren Gerichtsentscheidungen durch den Bundestag unvereinbar sei mit der Gewaltenteilung. Die Unabhängigkeit der Justiz von den anderen Staatsgewalten sei schließlich zentral für einen Rechtsstaat. Als Alternative zu einer parlamentarischen Annullierung der alten Urteile gilt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen Betroffene eine Wiederaufnahme der einst gegen sie gerichteten Prozesse anstrengen.
Rechtsausschuss
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und FDP hat der Rechtsausschuss am Mittwoch gegen das Votum von SPD, Linken und Grünen die Abstimmung über Anträge zur Rehabilitierung und Entschädigung von Homosexuellen vertagt, die nach 1945 in der Bundesrepublik oder der DDR strafrechtlich belangt wurden. Eingebracht haben entsprechende Vorlagen die Linksfraktion (17/10841) und die Grünen (17/4042), in denen eine parlamentarische Annullierung der damaligen Gerichtsentscheidungen gefordert wird.
Der politische Streit dreht sich im Kern um ein Grundsatzproblem: Darf der Bundestag Verurteilungen von Homosexuellen aus den fünfziger und sechziger Jahren aufheben, die seinerzeit rechtmäßig waren und 1957 sogar vom Bundesverfassungsgericht legitimiert wurden, aus heutiger Perspektive aber als menschenrechtswidrig eingestuft werden? Umstritten ist bei diesem Konflikt auch die Frage, ob eine nachträglich beschlossene Aufhebung der betreffenden Urteile durch den Bundestag mit dem Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar ist, wonach die Legislative nicht in die Belange der Justiz hineinregieren und so deren Unabhängigkeit gefährden darf.
In ihren Anträgen betonen Linke und Grüne, dass die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in der Nachkriegszeit der Menschenrechtscharta des Europarats, den Entscheidungen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und den rechtlichen Standards der EU widerspreche. Die Bundesregierung solle dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Annullierung der ehemaligen Urteile und zur Entschädigung der Betroffenen unterbreiten. Die Linke plädiert zudem für die Einrichtung einer Kommission, die sich mit der "Entrechtung, Verfolgung und Diskriminierung" von Homosexuellen in beiden deutschen Staaten befassen soll.
Eine rückwirkende Aufhebung der einst gegen Homosexuelle gerichteten Urteile durch den Bundestag wird nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Befürworter einer Annullierung der alten Gerichtsentscheidungen argumentieren, dass eine Aufhebung dieser Urteile zwar in erster Linie eine Angelegenheit der Justiz sei, dass aber auch ein solches Vorgehen durch das Parlament nicht ausgeschlossen sei. In diesem Lager werden Parallelen gesehen zwischen der Strafverfolgung Homosexueller nach 1945 und den während der NS-Zeit gegen diesen Personenkreis verhängten Urteilen. Es sei rechtsstaatlich nicht akzeptabel, dass auch heute noch rund 50.000 Bürger wegen ihrer Homosexualität als strafrechtlich verurteilt gelten.
Kritiker hingegen halten eine pauschale Annullierung der einst gefällten Gerichtsentscheidungen für verfassungsrechtlich problematisch. Urteile, die ehedem von Karlsruhe als grundgesetzkonform klassifiziert worden seien, dürfe man nicht mit Verdikten der Willkürjustiz zur NS-Zeit gleichsetzen. Auch könne man, so ein Argument, dem 1957 amtierenden Bundesverfassungsgericht nicht vorwerfen, vom NS-Geist beeinflusst gewesen zu sein. Betont wird zudem, dass eine generelle Aufhebung der früheren Gerichtsentscheidungen durch den Bundestag unvereinbar sei mit der Gewaltenteilung. Die Unabhängigkeit der Justiz von den anderen Staatsgewalten sei schließlich zentral für einen Rechtsstaat. Als Alternative zu einer parlamentarischen Annullierung der alten Urteile gilt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen Betroffene eine Wiederaufnahme der einst gegen sie gerichteten Prozesse anstrengen.
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ab08
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Re: Bundestag: Abstimmung über Urteile vertagt
Dieser Satz sagt doch eigentlich alles!cpg hat geschrieben: Es sei rechtsstaatlich nicht akzeptabel, dass auch heute noch rund 50.000 Bürger wegen ihrer Homosexualität als strafrechtlich verurteilt gelten.
Hier zeigt sich wieder, wie bei uns mit Menschen umgegangen wird, die irgendwann - irgendwie gegen die 'Norm' verstießen...
Aber es ist wie an vielen anderen Stellen auch - Es wird aufgeschoben, dann bisweilen sogar ganz vergessen.
Menschen, die auf Gerechtigkeit hoffen, sterben. Posthum werden sie vielleicht rehabilitiert.
Trösten wir uns mit der Lektüre von Frank Kafka. http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Process
Geschichtliche Urteile über Personen, die hätten handeln können und es dennoch versäumten, fallen vernichtend aus.
Danke für Dein Engagement, lieber Anne-Mette
LG
ab
Zuletzt geändert von ab08 am Sa 8. Jun 2013, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
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Julia65
Re: Bundestag: Abstimmung über Urteile vertagt
... um mies behandelt zu werden, brauchst du nicht einmal gegen irgendeine Norm zu verstossen. Es reicht schon wenn du arbeitslos bist. Geh mal in die sogenanten "JobCentren" und du wirst dein blaues Wunder erleben.ab08 hat geschrieben:Hier zeigt sich wieder, wie bei uns mit Menschen umgegangen wird, die irgendwann - irgendwie gegen die 'Norm' verstießen...
LG
Julia
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ab08
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Re: Bundestag: Abstimmung über Urteile vertagt
Ein herzliches Danke, liebe Julia,
für Deine deutliche Anmerkung!!
Selbst wenn Arbeit angeboten wird, ist es oft nicht besser:
Hier denke ich an Markus Breitscheidel, dessen Buch ich vor kurzem las amazon.de/Arm-durch-Arbeit-Ein-Undercover-Bericht/dp/3430300274
Im Schulbereich, wo ich tätig bin, nehmen Aushifskräfte mit Zeitverträgen zu - geringe Bezahlung - Entlassung in den Ferien - meist ohne spätere Weiterbeschäftigung trotz Qualifikation...
Ziel: Geringe Kosten bei größtmöglichem, kurzfristigen Nutzen! Längerfristiges Arbeiten, wichtig für die Qualität, fällt unter den Tisch...
LG
ab
P.S. Ich bitte um Entschuldigung für die Verlinkung von amazon - Ich fand das Buch halt gerade dort.
Da bei amazon die Einsicht fehlt, sollten wir doch andere Bezugsquellen vorziehen.
Ich kaufe stets im Buchladen um die Ecke, reiner Frauenbetrieb, das Buch kam von da...
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Hier denke ich an Markus Breitscheidel, dessen Buch ich vor kurzem las amazon.de/Arm-durch-Arbeit-Ein-Undercover-Bericht/dp/3430300274
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LG
ab
P.S. Ich bitte um Entschuldigung für die Verlinkung von amazon - Ich fand das Buch halt gerade dort.
Da bei amazon die Einsicht fehlt, sollten wir doch andere Bezugsquellen vorziehen.
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Zuletzt geändert von ab08 am Sa 8. Jun 2013, 14:27, insgesamt 3-mal geändert.
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Julia65
Re: Bundestag: Abstimmung über Urteile vertagt
z.B. diese?ab08 hat geschrieben: P.S. Ich bitte um Entschuldigung für die Verlinkung von amazon - Ich fand das Buch halt gerade dort.
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