Aus dem Bundestag: Leistungsschutzrecht
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Anne-Mette
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Aus dem Bundestag: Leistungsschutzrecht

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Verlage fordern Einführung des Leistungsschutzrechts
Ausschuss für Kultur und Medien (Fachgespräch)
Weitgehende Einigkeit herrschte unter fünf von insgesamt sechs geladenen Teilnehmern eines Fachgesprächs zur Zukunft des Qualitätsjournalismus im Ausschuss für Kultur und Medien. Lediglich der Medienwissenschaftler Stephan Weichert von der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation spielte nach eigener Aussage in der Sitzung am Mittwoch unter Vorsitz von Monika Grütters (CDU) "die Rolle des Provokateurs". Die Repräsentanten unterschiedlicher deutscher Medienhäuser warben bei den Abgeordneten für eine rasche Einführung des geplanten Leistungsschutzrechts. So sprach der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, von einer "Schicksalsfrage" für die Verlage. Die Zukunft der Presse sei ernsthaft in Gefahr. Es sei nicht davon auszugehen, sagte Döpfner, dass es bei der Zahl von 360 Zeitungen in Deutschland bleibe. Die journalistischen Leistungen der Zeitungen müssten genauso geschützt werden, wie dies bei Musik oder Filmen schon lange selbstverständlich sei, sagte Döpfner. Mit dem Schutzrecht könnten die Verleger ihre Produkte schützen.

Auch Julia Jäkel von Gruner und Jahr betonte die Bedeutung des Leistungsschutzrechts. Die Medien müssten selbst entscheiden können, wie ihre "für teuer Geld" erstellten Inhalte genutzt würden. "Wir wollen, dass Sie die Rahmenbedingungen schaffen, dass wir guten Journalismus machen können", argumentierte Jäkel. Ihrer Ansicht nach geht es auch um die Frage, ob sich eine demokratische Gesellschaft eine Zukunft ohne Qualitätsjournalismus leisten kann. Einen ähnlichen Standpunkt vertrat der Geschäftsführer des Chemnitzer Verlags, Ulrich Lingnau. Er forderte von der Politik Rahmenbedingungen für den Erhalt der Zeitungen und mahnte mit einem Hinweis auf die Geschehnisse in Zwickau: "Wenn wir nicht mehr antreten, wenn keiner mehr da ist, findet auch keine Demokratie mehr statt."

Auch der Geschäftsführer des Zeit-Verlages, Rainer Esser, warnte: "Wer jetzt gegen das Leistungsschutzrecht wettert, der wird in einigen Jahren vor den Ruinen der Presselandschaft stehen." Er forderte die Abgeordneten auf: "Schützen Sie uns vor den Datenkrallen aus Silicon Valley." Esser bat zudem die Abgeordneten, die derzeitigen Regelungen für Abo-Werbung beizubehalten. Mündige Bürger brauchten keine Werbeverbote, für die Verleger wäre die geplante Einschränkung allerdings "ein Sargnagel". Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, präsentierte den Ausschussmitgliedern noch eine eigene Idee. Er schlug die Senkung der Mehrwertsteuer für Zeitungen auf null vor und forderte, dass die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Zeitungen im Internet anzubieten, eingeschränkt wird.

Stephan Weichert will nicht allein auf die Fähigkeiten der Verleger und die Möglichkeiten des Marktes setzen. Er schlug zur künftigen Mitfinanzierung der Presselandschaft eine Unterstützung von möglichen vermögenden Stiftern vor. "Wir müssen auf die Stiftungslandschaft schauen", sagte er. "Wir brauchen Leute mit Besitz, die sich für den Journalismus engagieren wollen." Der Wissenschaftler gab aber zu, dass dies in Deutschland nicht so einfach wie in den USA sei. Schließlich würden Zuwendungen in Millionenhöhe benötigt.
geraldine
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Re: Aus dem Bundestag: Leistungsschutzrecht

Post 2 im Thema

Beitrag von geraldine »

Hallo C P G !
Danke das Du immer aktuell am "Puls" der Zeit bist.
Uns Tipps und Hinweise hier einstellen finde ich sehr gut.
D A N K E !
Mach weiter so.

L G Geraldine
Anne-Mette
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Re: Aus dem Bundestag: Leistungsschutzrecht

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Heute kam folgendes aus dem Rechtsausschuss:

Leistungsschutz: Rechtsausschuss beschließt Regierungsinitiative in geänderter Fassung
Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag den Regierungsentwurf "zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" (17/11470) in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wurde zuvor der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen. Die Änderung des Entwurfes (Ausschussdrucksache 17(6)242) betrifft eine Neuregelung zu Gunsten der Suchmaschinebetreiber: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte."

Bereits am Freitag wird das Bundestagsplenum den Entwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und über die geänderte Fassung abstimmen. Im Vorfeld hatten bereits drei öffentliche Expertenanhörung zum Leistungsschutzrecht stattgefunden. In der Anhörung des Rechtsausschusses hatten Ende letzten Monats neun Experten das Für und Wider der Gesetzesänderung erörtert. In einer Anhörung des Medienausschusses kamen kürzlich fünf Vertreter von Presseverlagen zu Wort, um ihre Positionen darzulegen. Am Montag schließlich wurden im Unterausschuss Neue Medien unter anderem zwei Vertreter der Google Germany GmbH angehört.

In der Ausschusssitzung am Mittwochvormittag stimmten die Abgeordneten zudem über den Antrag der drei Oppositionsfraktionen auf die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung zu dem Thema, diesmal mit dem Schwerpunkt "Die verfassungs- und europarechtlichen Probleme der Einführung eines Leistungsschutzrechts für

Presseverlage" ab. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
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