JETZT UNTERZEICHNEN — ARTIKEL DREI
Die Hauptforderung der CSD-Saison 2009, das Merkmal der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufzunehmen, kann jetzt über eine E-Petition in den Bundestag eingebracht werden.
Begründung:
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Gesetzliche Diskriminierungsverbote (z.B. allg. Gleichbehandlungsgesetz) haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.
http://www.artikeldrei.de/
Mag jeder selbst überlegen, wie er dazu steht; ich möchte nur gern darüber informieren.
Gruß
CPG
E-Petition zur Benachteiligung...
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Anne-Mette
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