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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im vergangenen Jahr 374 Anfragen zum Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ von Beratungssuchenden, die eine trans*, inter* oder nicht-binäre Geschlechtsidentität angegeben haben, erfasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7652) auf eine Kleine Anfrage (21/7449) der AfD-Fraktion. Fünf Jahre zuvor sind es den Angaben zufolge 154 Anfragen gewesen. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass ihr über die öffentlich zugänglichen Quellen hinaus keine Erkenntnisse zu Gerichtsentscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in diesem Zusammenhang vorliegen. Eine systematische Erfassung erfolge nicht.
374 Anfragen wegen „Geschlechts“-Diskriminierung | Bundestag | Abtwort
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Re: 374 Anfragen wegen „Geschlechts“-Diskriminierung | Bundestag | Abtwort
Der freiheitlich-demokratische Wert einer Sache liegt manchmal auch darin, was nicht erfasst, gezählt und ausgewertet wird, weil es den Staat schlicht nichts angeht.