Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
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Anne-Mette
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Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) tritt dafür ein, als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin das Grundgesetz zu ändern. "Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post".
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... schen.html
Hubig muss Union noch überzeugen
In der Union gebe es Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale, betonte sie mit Verweis auf unionsgeführte Landesregierungen. "Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen", betonte Hubig.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... schen.html
Hubig muss Union noch überzeugen
In der Union gebe es Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale, betonte sie mit Verweis auf unionsgeführte Landesregierungen. "Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen", betonte Hubig.
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Michi
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Gut. Damit wären die 3 Buchstaben LSB geschützt. Queer ist aber noch ein bischen meehr. 
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Marlene K.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Das lese ich anders. "...aufgrund der sexuellen Identität" ist offener, meint nicht nur lesbisch, schwul oder bi. Warten wir die Formulierungsvorschläge ab.
Marlene
Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
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Lavendellöwin
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Hmm..naja, ich sehe das schon auch eher wie Michi.Marlene K. hat geschrieben: So 23. Aug 2026, 07:37 Das lese ich anders. "...aufgrund der sexuellen Identität" ist offener, meint nicht nur lesbisch, schwul oder bi. Warten wir die Formulierungsvorschläge ab.
Sexuelle Identität deckt sich schon irgendwie mit sexueller Orientierung, also typischerweise
zu welchen Geschlechtern man sich sexuell bzw. partnerschaftlich hingezogen fühlt. Man kann aber auch
homoerotische Erfahrungen haben ohne das sich das mit der sexuellen Identität deckt. Im Grunde ist
das ganze eh ein wenig schwammig..und für mich vollkommen egal welches Geschlecht die Person hat die
mir gerade gefällt...
auf der anderen Seite gibt es ja den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01916.html
der besagt, ich verstand es zumindest so, das auch Menschen, deren geschlechtliche Identität weder männlich noch weiblich ist,
grundrechtlich geschützt sind. Binäre Identitäten sowieso. Das stützt sich insbesondere auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht,
sowie auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts. Deswegen muss geschlechtliche Identität nicht nochmal extra angeführt werden.
Sonst würde wie früher schon weiter über sexuelle und geschlechtliche Identität in dem Zusammenhang diskutiert werden.
Sprich nur weils nicht nochmal explizit erwähnt wird, gibt es keinen Schutz...trans*, egal wie, ist ein Geschlechtsthemadings..
ah, stimmt, dazu auch weil der Beschluss ja Richtung SBGG geführt hat
§ 1 SBGG nennt als Ziel:
„das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität“
und § 2 spricht von Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.
habt es fein, Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Michi
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Und das ist ein Trugschluss.Lavendellöwin hat geschrieben: So 23. Aug 2026, 19:59 Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts. Deswegen muss geschlechtliche Identität nicht nochmal extra angeführt werden.
Das (biologische) Geschlecht (Körper) und die Geschlechtsidentität (Persönlichkeit) sind nun mal zwei unabhängige Aspekte eines Menschen, auch wenn wenn es in der Bevölkerung eine sehr starke Korreklation gibt. Und genau darin liegt die Krux, denn transfeindliche Kreise missbrauchen genau diese Korrelation, um uns per genitaler Fleischbeschau unser Existenzrecht abzusprechen!Lavendellöwin hat geschrieben: So 23. Aug 2026, 19:59 „das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität“
und § 2 spricht von Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.
Und die Tatsache, dass nicht nur Rechtesextreme, sondern auch Teile von Feministinnen, Lesben und Schwulen zu diesen Krisen gehören, sollte uns zu denken geben. Denn diese werden uns im Falle des Falles einfach vor den Bus werfen, in der Hoffnung, damit ihr eigenes erbärmliches Leben zu retten.
Wenn also Geschlechtsidentität nicht im Artikel 3 Absatz 3 GG steht, dann sind wir .. du und ich .. auch nicht geschützt.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
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Marlene K.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Es ist wohl zutreffend, dass jede Gruppe und Untergruppe nur sich selber und ihresgleichen als Schutzwürdig und nicht seltsam einstuft.
Jeder Mensch ist der Mittelpunkt seiner Welt, muss es sein, kann keinen anderen Standpunkt einnehmen.
Es ist nur die Frage, ob der Einzelne es schafft zu erkennen, dass sein Standpunkt nur einer von vielen ist und es den Mittelpunkt der Welt so nicht gibt.
Da sind trans Menschen leider auch nicht besser als cis Schwule, cis Lesben oder der cis heterosexuelle Mensch an und für sich.
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Marlene
Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
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Lavendellöwin
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Nein, und ich erkläre das auch gerne nochmal, obwohl wir schon mehrfach festgestellt haben, wie Geschlecht im rechtlichen Rahmen
und das ist wichtig, auch verfassungsrichterlich betrachtet wird. Denn Beschlüsse des Verfassungsgerichtes können Gesetzescharakter haben,
völlig ab vom dem was in Berlin gemacht oder auch nicht gemacht wird.
Ja, das sind 2 verschiedene Aspekte eines Menschen. Ja transfeindliche Kreise und deine genannten Gruppen missbrauchen dieseMichi hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 00:03 (biologische) Geschlecht (Körper) und die Geschlechtsidentität (Persönlichkeit) sind nun mal zwei unabhängige Aspekte eines Menschen, auch wenn wenn es in der Bevölkerung eine sehr starke Korreklation gibt. Und genau darin liegt die Krux, denn transfeindliche Kreise missbrauchen genau diese Korrelation, um uns per genitaler Fleischbeschau unser Existenzrecht abzusprechen!
Argumentation auch. Aber rechtlich gesehen ist es völlig Banane was die argumentieren oder glauben (zu wissen).
Deswegen ist das für mich auch völlig unwichtig und was du für dich daraus machst dein eigener Nachteil.
Für fast alles Rechtliche gilt dein aktueller Personenstandeintrag als dein Geschlecht, der im SBGG genannte Verteidigungsfall wäre eine der wenigen Ausnahmen.
Transgeschlechtlichkeit ist zwar wie wir alle wissen kein Eintrag in dem Sinne. Die 4 Möglichkeiten sind auch hinlänglich bekannt. Aus meinen oben angeführten Punkten
ergeben sich also 4 rechtliche Geschlechter oder ich sage besser ebenso betrachtete Optionen.
Die Einbeziehung von trans-, inter- und nichtbinären Menschen ergibt sich aus der verfassungsgerichtlichen Auslegung dieses Begriffs.
Du hast ein "rechtliches Geschlecht" und deshalb bist du und auch ich geschützt. Ende der Diskussion.
Ich als "rechtliche" Frau und du als "rechtlicher" Mann. Das ich darüber hinaus die Eigenschaft trans* habe ist einfach nicht weiter (rechtlich) wichtig.
Ich drösel das auch gerne auf, wenn du konkrete Fragen hast, aber zu sagen, du bist als transgeschlechtliche Person nicht geschützt nur weil
dein bei Geburt festgestelltes Geschlecht von deiner (Geschlechts)Identität abweicht (hier zieht SBGG als Schutz), ist halt einfach völlig falsch.
Rechtlich hast du ein gerade gültiges Geschlecht und darüber bist du als Person geschützt...ob trans*, cis* or name it as you like
ah vergessen
Das Bundesverfassungsgericht selbst hat zu sexueller Identität geschrieben, dass der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität über Art. 3 Abs. 1 GG
nach seiner Rechtsprechung mittlerweile in seiner Intensität dem Schutz des Art. 3 Abs. 3 weitgehend entspricht. Das war auch schon im
Beschluss von 2017. Warum wird dann noch immer diskutiert und nicht angewandt?
Habt es fein Marie
Zuletzt geändert von Lavendellöwin am Mo 24. Aug 2026, 13:52, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Justizministerin will zum Schutz queerer Menschen Grundgesetz ändern | RBB
Fun Fact:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (aus https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html, abgerufen heute)
Die geschlechtliche Identität war schon immer geschützt. Also, seit es Artikel 3 GG gibt "immer".
Was nicht explizit erwähnt wird, ist die sexuelle Orientierung/Identität. Das heißt, das LGB dem Wortlaut nach (noch) nicht geschützt sind. Natürlich haben wir noch mehr Gesetze, die sich um Diskriminierung und Ungleichbehandlung kümmern, insofern ist der Schutz grundsätzlich hier auch schon gegeben. Aber er ist nicht "dauerhaft" im Grundgesetz verankert.
Das von Marie zitierte Urteil des BVerfG aus 2017 beschreibt ja "nur" die nach aktueller Lesart gültige Interpretation, das die Formulierung "wegen seines Geschlechts..." auch nicht-binäre, fluide, agender und * Menschen inkludiert.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (aus https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html, abgerufen heute)
Die geschlechtliche Identität war schon immer geschützt. Also, seit es Artikel 3 GG gibt "immer".
Was nicht explizit erwähnt wird, ist die sexuelle Orientierung/Identität. Das heißt, das LGB dem Wortlaut nach (noch) nicht geschützt sind. Natürlich haben wir noch mehr Gesetze, die sich um Diskriminierung und Ungleichbehandlung kümmern, insofern ist der Schutz grundsätzlich hier auch schon gegeben. Aber er ist nicht "dauerhaft" im Grundgesetz verankert.
Das von Marie zitierte Urteil des BVerfG aus 2017 beschreibt ja "nur" die nach aktueller Lesart gültige Interpretation, das die Formulierung "wegen seines Geschlechts..." auch nicht-binäre, fluide, agender und * Menschen inkludiert.
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