Die allermeisten Kommentierenden werden die Feinheiten der deutschen Justiz nicht kennen. Der tagesschau-Artikel liefert schon einen Hinweis: Was geschieht mit einem Menschen, der bereits fast die Hälfte der Strafzeit in der Untersuchungshaft war (wird in der Regel angerechnet) und die Frage der Bewährung wegen der Beschwerde eines anderen Gerichts offen ist? Noch dazu bei einem Jugendlichen, d.h. unter 21. Sperren wir den vorsorglich weg, auch wenn ein höheres Gericht dann auf Bewährung entscheidet, der Staat dann Entschädigung zahlen muss? Mal abgesehen davon, dass Einsperren ohne gesetzlichen Grund eine Grundrechtsverletzung ist? Was macht das mit dem Jugendlichen? Wobei sicherlich die Frage gestellt werden kann, ob eine solche Haft bei derart fanatisierten Leuten überhaupt etwas wirkt, ausser sie für eine kurze Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.conny hat geschrieben: Mo 27. Jul 2026, 20:19 Bleibt noch die Frage des Justizversagens. Dass der Täter mit diesem, dem Gericht bekannten hohen Gefährdungspotential nicht inhaftiert war, sondern, entgegen dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Bewährung freigelassen wurde, stösst in den zahlreichen Kommentaren auf völliges Unverständnis.
Das ist der Knackpunkt: Haft nur nach bewiesenem Verbrechen. Sonst kommen wir in Teufels Küche. Schon die begrenzte Präventivhaft ist problematisch. Hauptsächlich, weil die Einstufung als "Gefährder" gefährlich willkürlich ist. Wie lange sollte so jemand ohne erwiesene Schuld weggesperrt werden? Die bisher verurtielten IS-Rückkehrenden wurde zu durchschnittlich vier Jahren verurteilt, nach Erwachsenen-Strafrecht; https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ion-al-hol Das hilft also nur temporär. Die Leute müssen irgendwie reintegriert und deradikalisiert werden. Alles andere wird nicht funktionieren und würde den bisherigen demokratischen Rechtsstaat zerstören.
Der einzig kritisierbare Ermessensspielraum ist wohl die Entscheidung des Richters, Jugendstrafrecht anzuwenden. Und das war wohl dadurch motiviert, dass B zwar auf dem Weg zum IS war, aber noch nichts weiteres angestellt hatte. Alle anderen Verurteilungen waren offenbar ohne islamistischen Hintergrund, sondern eine kleinkriminelle Kinder/Jugend-Karriere.