Regierung: Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte | Bundestag
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Anne-Mette
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Regierung: Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte | Bundestag

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Beitrag von Anne-Mette »

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation - FGM) als schwere Menschenrechtsverletzung und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die Ausdruck patriarchaler Kontrolle über den weiblichen Körper ist und auf die Unterdrückung weiblicher Sexualität abzielt. Das stellt sie in einer Antwort (21/4975) auf eine Kleine Anfrage (21/4614) der AfD-Fraktion klar.

Die Regierung setze sich konsequent für die Überwindung von FGM in Deutschland ein. Unter anderem mit den gesetzlichen Schutzregelungen (Paragraf 226a Strafgesetzbuch (StGB) setze sie die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Bereich FGM bereits um.

„Starke gesetzliche Regelungen sind jedoch von weiteren Maßnahmen zu flankieren. Die Maßnahmen der Bundesregierung zielen auf einen multiperspektivischen Ansatz, der die Prävention und Aufklärung, den Schutz von gefährdeten Mädchen durch Training von Fachkräften und die Sensibilisierung in den Communities sowie die Verbesserung der medizinischen Versorgung und psychosozialen Begleitung adressiert.“ Die Einführung einer strafbewehrten Meldepflicht für begangene oder geplante Genitalverstümmelungen sei nicht beabsichtigt, schreibt die Regierung weiter.
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