Gewaltschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe | Bundestag
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Anne-Mette
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Beitrag von Anne-Mette »

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird voraussichtlich innerhalb des Jahres 2026 einen Referentenentwurf vorlegen, der die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe beinhalten wird. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (21/4491) auf eine Kleine Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke.

Die Regierung betont in der Antwort ferner die hohen Standards für den Gewaltschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Dieser sei als Daueraufgabe für alle Einrichtungen gesetzlich verankert. Er werde gesetzlich durch einen strukturellen und individuellen Kinderschutz gewährleistet, der insbesondere mit dem Bundeskinderschutzgesetz aber auch mit dem KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) gestärkt worden sei. „Gemäß Paragraf 45 Absatz 2 SGB VIII ist eine Betriebserlaubnis für eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nur zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes in Einrichtungen sind Schutzkonzepte ein maßgebliches Instrument“, schreibt die Regierung.
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