Grundsicherung kommt - mit einigen Änderungen | Bundestag
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Anne-Mette
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Grundsicherung kommt - mit einigen Änderungen | Bundestag

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Beitrag von Anne-Mette »

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Die neue Grundsicherung kommt, wenn auch mit leichten Änderungen. Das hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch durch Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfes (21/3541) der Bundesregierung beschlossen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Anträge der Oppositionsfraktionen zu diesem Komplex (AfD: 21/2222 und 21/3605; Grüne: 21/3606; Linke: 21/3604) fanden keine Mehrheit und wurden vom Ausschuss abgelehnt.

Mit dem Gesetz will die Regierung nach eigenen Angaben das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung in der Grundsicherung für arbeitslose Menschen neu gestalten und sich von einigen Kernpunkten des aktuellen Bürgergeldes verabschieden. Damit verbunden ist auch der Namenswechsel vom Bürgergeld hin zu Grundsicherung.

Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem eine stärkere Betonung des Ziels der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung durch eine Stärkung des Vermittlungsvorrangs. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Wer die Aufnahme einer Arbeit ohne nachvollziehbare Gründe verweigert oder zu Terminen nicht erscheint, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen, bis hin zur kompletten Streichung der monatlichen Regelbedarfe. Allerdings ist hier ein mehrstufiges Verfahren geplant, innerhalb dessen die Arbeitssuchenden zunächst auf weitere Konsequenzen hingewiesen werden. Zugleich sollen die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt und Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, umfassender beraten werden.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag an einigen Stellen überarbeitet. So sollen unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden können. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, soll das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen können. Eltern sollen ab dem 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem 12. Lebensmonat) verpflichtet werden, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollen die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen werden, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (1,5faches der Angemessenheit) überschreiten.

Während sich die Koalitionsfraktionen zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigten, übten die anderen Fraktionen teils heftige Kritik an den Plänen. So kritisierten Grüne und Linke vor allem die härteren Sanktionen als kontraproduktiv und unmenschlich, die Debatte um die Grundsicherung sei an den Fakten vorbei geführt worden. Die AfD-Fraktion sagte, die Chance für eine wirkliche Reform sei verpasst worden, weil das Gesetz an vielen Stellen zu unscharfe Formulierungen habe, die ein Ausnutzen von Ausnahmetatbeständen begünstigten.
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