Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht | BR24
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27647
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 217 Mal
- Danksagung erhalten: 2509 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht | BR24
Wenn die Kirche einen Bewerber für einen Job ablehnt, weil er kein Kirchenmitglied ist, sei das nicht ohne Weiteres eine Diskriminierung. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit das kirchliche Arbeitsrecht gestärkt.
https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... ht,V0MY1qL
https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... ht,V0MY1qL
-
Vesta
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 271
- Registriert: Sa 24. Feb 2024, 22:51
- Geschlecht: w
- Pronomen: sie
- Hat sich bedankt: 62 Mal
- Danksagung erhalten: 132 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht | BR24
Das Urteil halte ich auch für richtig. Die Kirche muss den Glauben repräsentieren, und das kann sie nicht, wenn an öffentlichkeitswirksamen Stellen Atheisten sitzen.
-
Jaddy
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4104
- Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
- Geschlecht: a_binär / a_gender
- Pronomen: en/en/ens
- Wohnort (Name): nahe Bremen
- Hat sich bedankt: 322 Mal
- Danksagung erhalten: 1435 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht | BR24
Hm, in diesem Fall ging es um eine 60% Stelle der Diakonie als Referentin "um einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen durch Deutschland erstellen zu lassen" (LTO, 2014). Also keine Verkündigung, keine Seelsorge, kein Lehrauftrag. Die Stelle war nicht bei oder in der Kirche, sondern in einem Betrieb einer (im wesentlichen) kommerziellen Unterorganisation der EKD.Vesta hat geschrieben: Fr 24. Okt 2025, 22:26 Das Urteil halte ich auch für richtig. Die Kirche muss den Glauben repräsentieren, und das kann sie nicht, wenn an öffentlichkeitswirksamen Stellen Atheisten sitzen.
Wir stellen uns jetzt mal vor, eine der islamischen Organisationen in Deutschland betreibt Kindergärten, Krankenhäuser, Essenlieferungen für Alte und eben auch institutsähnliche Organisationen, die u.a. z.B. Gutachten zur Umsetzung von UN-Konventionen in Deutschland oder ähnliches erstellen. Und für eine Anstellung in all diesen Kitas etc. ist ein aktiver islamischer Glaube mit Bekenntnis und Einhaltung der Regeln erforderlich. Vielleicht sind so ein Krankenhaus oder diese Kindergärten die Hauptangebote in einer Region. Das gleiche können wir durchdeklinieren mit allen möglichen Weltanschauungen. Zeugen Jehovas, Mormonen, Scientology, usw.
Ich sehe da schon sehr viele Menschen schäumen, die sich gerade über das aktuelle Urteil freuen. Das ist eben immer so eine Sache mit der Gleichheit vor dem Gesetz.
Allerdings argumentiert hpd, dass sich die Kirchen möglicherweise einen Bärendienst erwiesen haben. "Denn, wie es die ifw-Beirätin und ehemalige Richterin am Bundesarbeitsgericht Ulrike Brune treffend formuliert: "Bei näherem Zusehen ist es ein Eigentor für die Kirchen: Anders als bisher müssen sie nun Gründe dafür angeben, wenn sie besondere Loyalitätsforderungen an Arbeitnehmer stellen. Religionszugehörigkeit dürfen sie nur verlangen, wenn die betreffende Arbeit es für den religiösen Sendungsauftrag erfordert. Und das können die staatlichen Gerichte jetzt im Einzelnen überprüfen." (hpd)