Schwangerschaftsabbrüche in besondere Fällen | Land S-H
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Anne-Mette
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Beitrag von Anne-Mette »

Aus dem Text

Schwangerschaftskonflikt

Ist die Frau jedoch in einem Schwangerschaftskonflikt, wird die anerkannte Beratung gemäß Paragraf 219 Strafgesetzbuch (StGB) von anerkannten Beratungsstellen freier Träger, beratenden Ärztinnen und Ärzten und kommunalen Beratungsstellen in allen Teilen des Landes angeboten und durchgeführt.
Anschließend wird der so genannte "Beratungsschein" ausgestellt, der zu einem Abbruch berechtigt.
Die Beratungsstellen des Caritasverbandes bieten nur die allgemeine Beratung nach Paragraf 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) an und stellen keine für einen Abbruch erforderliche Beratungsbescheinigung aus.
Das Land Schleswig-Holstein fördert diese wohnortnahen Beratungsstellen; durch Personal- und Sachkostenzuschüsse wird damit ein plurales und ausreichendes Angebot sichergestellt.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/la ... _node.html
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