Oder sehr viele ... Eine Frage der Sichtweise.Inga hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 22:48 Meine These: Gäbe es Unisex-Haftanstalten, gäbe es für die besagte Person keine Probleme ....
LG Claudia
Im Chat: die ChatBotIn, aber keine natürlichen Personen (d/m/w)
Oder sehr viele ... Eine Frage der Sichtweise.Inga hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 22:48 Meine These: Gäbe es Unisex-Haftanstalten, gäbe es für die besagte Person keine Probleme ....
Legitim ja, aber auch allesamt Unfug, den nur Leute von sich geben, die entweder keine Ahnung haben (absichtlich oder unabsichtlich) oder bewusst Stimmung machen wollen, egal wie die Sachlage ist, weil ihnen das SBGG prinzipiell gegen den Strich geht. Ich gehe bei Blome von einer Mischung aller Faktoren aus.conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 20:37Ätzt er damit? [...] Blome hat die bekannten Kritikpunkte an dem Gesetz aufgenommen, was legitim ist.
Das ist eigentlich recht einfach. Erstens gibt es Detransition. Selten, aber eben doch ab und zu. Deshalb können Menschen zurück wechseln, wenn sie feststellen, dass es für sie nicht funktioniert. Wir wissen auch, dass in ca 80% der Fälle der Druck bzw nicht Nicht-Akzeptanz der Umgebung Menschen zur Detransition treibt. Zweitens entwickeln sich Menschen über die Jahrzehnte ihres Lebens. Das Modell der lebenslang stabilen Geschlechtsidentität ist nachweislich überholt, auch wenn das noch nicht überall angekommen istconny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 20:37Der Sinn der jährlichen Wahlmöglichkeit erschließt sich auch mir nicht.
Diesen gibt es bereits. Er heißt Grundgesetz.conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:12 Ob es uns gefällt oder nicht, auch über die Rechte von Minderheiten bedarf es eines gesellschaftlichen Konsens.
Du beschreibst die gesellschaftliche Realität, die leider hinter dem Soll zurückbleibt. Denn eigentlich ist es in unserem Rechtssystem genau andersrum: Wer irgendwem die Rechte beschneiden will, braucht dafür eine wirklich triftige, gerichtsfeste Begründung. Mehrheit sollte da eigentlich nichts zu sagen haben, weil das jeglicher Willkür bis hin zum Lynchmord Tür und Tor öffnet.conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:12 Ob es uns gefällt oder nicht, auch über die Rechte von Minderheiten bedarf es eines gesellschaftlichen Konsens. Ob dieser gelingt, liegt manchmal auch an Diesen.
Konkreter zu meinem Beitrag: welche Gesetze in welcher Ausprägung gelten sollen, entscheidet die Mehrheit des Bundestages.Jaddy hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:37Mehrheit sollte da eigentlich nichts zu sagen haben, weil das jeglicher Willkür bis hin zum Lynchmord Tür und Tor öffnet.conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:12 Ob es uns gefällt oder nicht, auch über die Rechte von Minderheiten bedarf es eines gesellschaftlichen Konsens. Ob dieser gelingt, liegt manchmal auch an Diesen.
Jain. Sorry, wenn ich da etwas nitpicky bin. Der Bundestag kann Gesetzentwürfe einbringen und beschliessen, aber ist nicht komplett frei in den Inhalten. Zu allererst müssen die Gesetze verfassungskonform sein. Ausserdem gibt es EU-Recht, reichlich internationale Verträge, usw. Sich darüber hinweg zu setzen hätte Konsequenzen. Neue Gesetze sollten auch besser konsistent mit den bestehenden drumrum sein, sonst gibt es rechtliches Chaos.conny hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 09:21Konkreter zu meinem Beitrag: welche Gesetze in welcher Ausprägung gelten sollen, entscheidet die Mehrheit des Bundestages.Jaddy hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:37 Mehrheit sollte da eigentlich nichts zu sagen haben, weil das jeglicher Willkür bis hin zum Lynchmord Tür und Tor öffnet.
Mal getrennt von den rechtstheoretischen Dingen: Soweit ich die Stellungnahmen von vor der Verabschiedung im Kopf habe, hat sich kaum ein tatsächlich mit Kindern und Jugendlichen befasstes Experty oder Fachgesellschaft ablehnend gegen die jetzige Regelung geäussert. Es wurden von "interessierter Seite" irgendwelche Szenarien gezeichnet, die allesamt wirklichkeitsfremd sind - zum Beispiel weil Familiengerichte beteiligt wären, deren Prämisse stets das Kindeswohl ist. Wer sich tatsächlich auskennt weiss auch, dass sich gerade im Kind- und Jugendalter alle amtlichen Geschichten ziemlich problemlos ändern lassen. Die einjährige Sperrfrist entfällt (genau deshalb) und ausser (auch leicht änderbaren) Schulunterlagen gibt es keine bürokratischen Verwicklungen. Dass KuJ bei ihrer sozialen Transition kompetent (psychologisch) begleitet werden sollten, vor allem um die Kollisionen mit ihrer Umwelt abzufangen, ist eine völlig andere Sache.conny hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 09:21 Die Kritikpunkte kommen ja nicht allein von Blome. Insbesondere die Altersgrenze wird von Experten als problematisch angesehen. Wie sich das mit der jährlichen Änderbarkeit auswirkt, bleibt abzuwarten, insbesondere mit Blick auf, hoffentlich nicht weitere, Mißbrauchsfälle.
Ich weiß nicht, ob das wirklich "die meisten Menschen" betrifft. Wenn ich en femme unterwegs bin, treffe ich i.d.R. auf sehr gelassene Menschen. Sie haben vielleicht eine Meinung, aber die behalten sie für sich. Erst wenn sie mit Menschen näher zusammen kommen, wird das evtl. ein Thema. Und das hat viel mit Gewöhnung zu tun. Meine Frau ist sehr tolerant, wenn es um Menschen "auf der Straße" geht, bei mir ist das ein anderes Thema. In der Zwischenzeit hat sie sich damit aber schon ganz gut arrangiert. Wenn ich an die Aufregung in den 1960er 1970er Jahre denke, als Männer begannen, die Haare wachsen zu lassen. Mit der Zeit verblasst das im wesentlichen.Jaddy hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:57 Die meisten Menschen sind eben in Sachen Geschlecht und Gender überhaupt nicht stabil und souverän genug, um auf die abweichende Geschlechtlichkeit anderer gelassen zu reagieren.
*hihi* zumal andere Vornamen und Anreden auch ohne amtliche Änderung an den meisten Stellen verwendet werden können. Sogar in Zeugnissen, wenn Kind und Eltern einverstanden sind. Weder amtliches Geschlecht noch Vornamen sind ausserhalb von Behörden und sehr wenigen Gesetzen verbindlich (Bankkonten...). Viele von uns wissen auch, wie weit wir mit dem semi- bzw pseudoamtlichen dgti Ergänzungsausweis kommen. Der meiste Geschlechterkram ist abseits amtlicher Dokumente sowohl für cis wie trans simple Absprache auf Kulanz.Val44721 hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 13:34 Wir müssen unsere Kinder davor bewahren… mit Anna statt Lukas angesprochen zu werden? Weil dann… was? Im Zeugnis steht Peter statt Amelie? Das ist die Gefahrenlage? [...] Was gibt es umkehrbareres als wie man angesprochen wird.
nun ja- dazu habe ich schon weiter oben zitiert:Jaddy hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:57 Ausserdem ändert eben ein anderer Geschlechtseintrag und Vornamen auch für Erwachsene nicht wirklich praktisch etwas, also im Sinne von Rechtskraft o.ä.
Also doch schon etwas "wirklich was".„Wir prüfen das eingetragene Geschlecht und den Wohnsitz. Liebich ist formalrechtlich eine Frau und wohnt in Sachsen, sodass der sächsische Vollstreckungsplan heranzuziehen ist“, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen WELT. Dieser sehe vor, dass Frauen grundsätzlich in der JVA Chemnitz unterzubringen seien. „Die JVA wird prüfen, ob Sicherheitsinteressen anderer inhaftierter Frauen sowie von Liebich selbst gewahrt werden und ob sich die Besonderheiten des konkreten Falls mit der Anstaltsordnung vereinbaren lassen.“
M.W. gibt es Kinderpsychologen, die diese Altergrenze, in die Pubertätszeit fallend, kritisch sehen. Man kann diese Kritik unberechtigt finden, aber was soll die unsägliche o.g. Aussage?Val44721 hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 13:34 Die Diskussion um die Altersgrenze ist so wirklich mit der dümmste Teil der rechten Hasswelle gegen trans Rechte.
Damit wird ein bekanntes Narrativ reproduziert, das kompletter Unfug ist! Jedenfalls wenn über das SBGG diskutiert wird. Rechtliche Transition - Vorname, Geschlechtseintrag - hat mit medizinischen Massnahmen - Hormontherapie, OPs - nullkommagarnichts zu tun. Das steht sogar explizit im SBGG drin! Es wird aber ständig "von interessierter Seite" immer wieder in einen Topf geworfen, um bei unbedarften Konsumentys einen falschen EIndruck zu erwecken. "Denkt doch an die Kinder!"Momo58 hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 17:28 Das sagt die KI dazu
Eine Hormonersatztherapie (HRT) bei Jugendlichen birgt Risiken, darunter Fruchtbarkeitsstörungen und ein potenziell erhöhtes Risiko für Thrombosen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei bestimmten Behandlungen, da sich die Risiken an das jeweilige Geschlecht anpassen. Wichtige Aspekte sind die mögliche Beeinflussung der Knochenentwicklung und die Notwendigkeit einer langfristigen Fruchtbarkeitsberatung und -erhaltung. Die Entscheidung für eine HRT muss nach sorgfältiger Abwägung der Risiken und nach ausführlicher Aufklärung mit dem Jugendlichen und den Sorgeberechtigten getroffen werden.
Eine psychologische Begleitung für die betroffenen Jugendlichen sollte freiwillig sein und gleichzeitig die Eltern mit ins Boot holen. Insofern ist dieser Punkt des Selbstbestimmungsgesetzes durchaus zu diskutieren.