RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe? - # 5

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Claudia
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 61 im Thema

Beitrag von Claudia »

Inga hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 22:48 Meine These: Gäbe es Unisex-Haftanstalten, gäbe es für die besagte Person keine Probleme ....
Oder sehr viele ... Eine Frage der Sichtweise.

LG Claudia
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Jaddy
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 62 im Thema

Beitrag von Jaddy »

conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 20:37Ätzt er damit? [...] Blome hat die bekannten Kritikpunkte an dem Gesetz aufgenommen, was legitim ist.
Legitim ja, aber auch allesamt Unfug, den nur Leute von sich geben, die entweder keine Ahnung haben (absichtlich oder unabsichtlich) oder bewusst Stimmung machen wollen, egal wie die Sachlage ist, weil ihnen das SBGG prinzipiell gegen den Strich geht. Ich gehe bei Blome von einer Mischung aller Faktoren aus.
conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 20:37Der Sinn der jährlichen Wahlmöglichkeit erschließt sich auch mir nicht.
Das ist eigentlich recht einfach. Erstens gibt es Detransition. Selten, aber eben doch ab und zu. Deshalb können Menschen zurück wechseln, wenn sie feststellen, dass es für sie nicht funktioniert. Wir wissen auch, dass in ca 80% der Fälle der Druck bzw nicht Nicht-Akzeptanz der Umgebung Menschen zur Detransition treibt. Zweitens entwickeln sich Menschen über die Jahrzehnte ihres Lebens. Das Modell der lebenslang stabilen Geschlechtsidentität ist nachweislich überholt, auch wenn das noch nicht überall angekommen ist :) Da es bei dem amtlichen Eintrag eh nur um Papiersachen geht, die irgendwie zum eigenen Leben passen sollen, beispielsweise bei Begegnungen mit Behörden, ist es auch kein Problem, dies mehrfach anzupassen.

Die Karenzzeit dient, wenn ich die Begründung richtig erinnere, der "Ernsthaftigkeit", dem Schutz gegen Unfug (->Liebich) und der Entlastung der Behörden.

Wir werden ja sehen, wie viele Menschen tatsächlich wechseln werden. Meine Prognose: Es werden sehr wenige Promille sein. Die meisten davon werden zuerst einen binären Wechsel machen, um wenigstens schon mal ihrem ehemaligen Zuweisungsgeschlecht zu entkommen und später zu einem nichtbinären weitergehen, nämlich wenn ihre Angleichungen durch sind. Schönen Gruß an den GKV Spitzenverband und den MD.
manchmal_melissa
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 63 im Thema

Beitrag von manchmal_melissa »

conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:12 Ob es uns gefällt oder nicht, auch über die Rechte von Minderheiten bedarf es eines gesellschaftlichen Konsens.
Diesen gibt es bereits. Er heißt Grundgesetz.

Liebe Grüße,
Melissa
Jaddy
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 64 im Thema

Beitrag von Jaddy »

conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:12 Ob es uns gefällt oder nicht, auch über die Rechte von Minderheiten bedarf es eines gesellschaftlichen Konsens. Ob dieser gelingt, liegt manchmal auch an Diesen.
Du beschreibst die gesellschaftliche Realität, die leider hinter dem Soll zurückbleibt. Denn eigentlich ist es in unserem Rechtssystem genau andersrum: Wer irgendwem die Rechte beschneiden will, braucht dafür eine wirklich triftige, gerichtsfeste Begründung. Mehrheit sollte da eigentlich nichts zu sagen haben, weil das jeglicher Willkür bis hin zum Lynchmord Tür und Tor öffnet.

Der politische Skandal sind zum Beispiel jahrelang verschleppte Umsetzungen, wenn es um längst geklärte Rechte geht, bzw bestehende Ungerechtigkeiten, für die es keine vertretbare Begründung gibt. Dazu kommen die vielen alltäglichen "Diskriminierungsgewohnheiten", die eben auch Minderheitenrechte unberechtigt vorenthalten und sich die jeweiligen Täter*innen dazu berechtigt fühlen.
conny
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 65 im Thema

Beitrag von conny »

Jaddy hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:37
conny hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:12 Ob es uns gefällt oder nicht, auch über die Rechte von Minderheiten bedarf es eines gesellschaftlichen Konsens. Ob dieser gelingt, liegt manchmal auch an Diesen.
Mehrheit sollte da eigentlich nichts zu sagen haben, weil das jeglicher Willkür bis hin zum Lynchmord Tür und Tor öffnet.
Konkreter zu meinem Beitrag: welche Gesetze in welcher Ausprägung gelten sollen, entscheidet die Mehrheit des Bundestages.
btw.: Die Kritikpunkte kommen ja nicht allein von Blome. Insbesondere die Altersgrenze wird von Experten als problematisch angesehen. Wie sich das mit der jährlichen Änderbarkeit auswirkt, bleibt abzuwarten, insbesondere mit Blick auf, hoffentlich nicht weitere, Mißbrauchsfälle.
Man kann ja über alles diskutieren, aber jemanden, der kritische Meinungen äußert, gleich in der extrem rechten Ecke zu verorten, wie mir hier geschehen, ist wenig hilfreich.
Jaddy
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 66 im Thema

Beitrag von Jaddy »

conny hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 09:21
Jaddy hat geschrieben: So 24. Aug 2025, 23:37 Mehrheit sollte da eigentlich nichts zu sagen haben, weil das jeglicher Willkür bis hin zum Lynchmord Tür und Tor öffnet.
Konkreter zu meinem Beitrag: welche Gesetze in welcher Ausprägung gelten sollen, entscheidet die Mehrheit des Bundestages.
Jain. Sorry, wenn ich da etwas nitpicky bin. Der Bundestag kann Gesetzentwürfe einbringen und beschliessen, aber ist nicht komplett frei in den Inhalten. Zu allererst müssen die Gesetze verfassungskonform sein. Ausserdem gibt es EU-Recht, reichlich internationale Verträge, usw. Sich darüber hinweg zu setzen hätte Konsequenzen. Neue Gesetze sollten auch besser konsistent mit den bestehenden drumrum sein, sonst gibt es rechtliches Chaos.

Dann hat der Bund in unserem föderalen Bundesstaat nicht überall Kompetenz. Wir denken an Ulla Schmidt und ihr Rauchverbot damals, das (Gesundheitspolitik!) Ländersache ist. Bei manchen Gesetzen kann der Bundesrat (schon wieder die Länder) Einspruch erheben oder es ist sogar die explizite Zustimmung erforderlich.

Und schliesslich kann die Gesetzgebung generell nur Gesetze machen, aber wie sie tatsächlich angewendet werden, in Abwägung in der Sache und im Zusammenhang, ist Sache der Gerichte (und ein bisschen der Exekutive, die mit Verordnungen und Erlassen ihre Bediensteten anleitet, wie sie damit umgehen sollen). Das was in USA gerade abgebaut wird dank präsidentialer Macht und kompromittiertem supreme court, die checks and balances, funktionieren aktuell bei uns noch recht gut.

Heisst: Weder Regierung noch Parlament können sich (hierzulande) beliebige Gesetze bauen oder rumregieren wie sie wollen, und in welcher Art Gesetze angewendet und Fälle entschieden werden, ist auch nicht ihr Bereich.

Was leider offenbar funktioniert ist eben die Verschleppung und Vernachlässigung von Themen durch die Mehrheiten im Parlament.
conny
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 67 im Thema

Beitrag von conny »

Alles richtig Jaddy, aber der Bundestag kann durchaus Änderungen des Gesetzes beschließen. Ohne diese Möglichkeit macht die vereinbarte Evaluierung ja keinen Sinn.
Jaddy
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 68 im Thema

Beitrag von Jaddy »

conny hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 09:21 Die Kritikpunkte kommen ja nicht allein von Blome. Insbesondere die Altersgrenze wird von Experten als problematisch angesehen. Wie sich das mit der jährlichen Änderbarkeit auswirkt, bleibt abzuwarten, insbesondere mit Blick auf, hoffentlich nicht weitere, Mißbrauchsfälle.
Mal getrennt von den rechtstheoretischen Dingen: Soweit ich die Stellungnahmen von vor der Verabschiedung im Kopf habe, hat sich kaum ein tatsächlich mit Kindern und Jugendlichen befasstes Experty oder Fachgesellschaft ablehnend gegen die jetzige Regelung geäussert. Es wurden von "interessierter Seite" irgendwelche Szenarien gezeichnet, die allesamt wirklichkeitsfremd sind - zum Beispiel weil Familiengerichte beteiligt wären, deren Prämisse stets das Kindeswohl ist. Wer sich tatsächlich auskennt weiss auch, dass sich gerade im Kind- und Jugendalter alle amtlichen Geschichten ziemlich problemlos ändern lassen. Die einjährige Sperrfrist entfällt (genau deshalb) und ausser (auch leicht änderbaren) Schulunterlagen gibt es keine bürokratischen Verwicklungen. Dass KuJ bei ihrer sozialen Transition kompetent (psychologisch) begleitet werden sollten, vor allem um die Kollisionen mit ihrer Umwelt abzufangen, ist eine völlig andere Sache.

Ausserdem ändert eben ein anderer Geschlechtseintrag und Vornamen auch für Erwachsene nicht wirklich praktisch etwas, also im Sinne von Rechtskraft o.ä. Die Leute bleiben die gleichen, sie "verschwinden" nicht, sie bekommen keine anderen Rechte, nichts. Deshalb, zum x-ten Male, kann es auch keinen "Missbrauch" geben, weil es gar keinen "Gebrauch" gibt - ausser eben neuen Vornamen und ggf Anrede.

Es kann uns ärgern, dass da Leute wie Liebich rumtrollen und uns oder Behörden oder so veralbern wollen. Da könnten wir alle einfach souverän drüber stehen, weil es rein praktisch ausgehen wird wie in der Flens-Werbung damals: "aber genützt hat ihm*ihr das auch nix".

Der wesentliche Punkt scheint mir zu sein, dass viele (konservative) Leute an diesen amtlichen Eintrag glauben wollen. Sie möchten irgendeine objektive Beweisbarkeit, die ihre Geschlechterwelt verbindlich ordnet. Am besten biologisch-medizinisch und ein für alle Mal lebenslang. Nur ist eben Biologie erstens vielfältiger als Bio 8. Klasse und hat zweitens mit unseren sozialen Geschlechterrollen kaum was zu tun. Welche Klamotten, welche Sprache, welche Stereotypen für welche Menschen sind keine Naturgegebenheiten. Auch die binäre Geschlechterteilung überhaupt. Alles gesellschaftlich entwickelt und tradiert, oder wie die zuständigen Wissenschaften sagen: "konstruiert"; wenn auch nicht am Reissbrett.

Sowohl das Beharren auf starren, lebenslangen Rollen und anderen ein Geschlecht zuschreiben zu wollen (im Alltag), als auch diese Liebich-Aufregung haben für mich diese gleiche Ursache: Eine gefühlte Beliebigkeit verwirrt, verunsichert und kann bedrohlich wirken für Menschen, die einfache, klare Weltbilder brauchen. Vielleicht entziehen solche Freiheiten zur Selbstbestimmung auch der eigenen Identität, Rollenbild und "Legitimation" qua Geschlecht ein bisschen den Boden. Wenn sich Leute plötzlich anders zuordnen, was erwarten die dann von mir? Bin ich selbst überhaupt ausreichend {Mann,Frau}? Woher weiss ich das? Nehmen "die anderen" mich noch ernst? Unsicherheit und Zweifel machen aggressiv. Leute, die sich Freiheiten "rausnehmen", werden als "sich für was besseres haltend" emfpunden, usw. Männlicher Anti-Feminismus funktioniert zB häufig ähnlich, weil ihre vermeintlich "natürliche Autorität" einfach nicht mehr akzeptiert und ihr jahrzehntelanges Verhalten kritisiert wird. Auf einmal kein guter Mensch und keine Deutungshoheit mehr.

Die meisten Menschen sind eben in Sachen Geschlecht und Gender überhaupt nicht stabil und souverän genug, um auf die abweichende Geschlechtlichkeit anderer gelassen zu reagieren.
ExUserIn-2026-04-08
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 69 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Jaddy hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:57 Die meisten Menschen sind eben in Sachen Geschlecht und Gender überhaupt nicht stabil und souverän genug, um auf die abweichende Geschlechtlichkeit anderer gelassen zu reagieren.
Ich weiß nicht, ob das wirklich "die meisten Menschen" betrifft. Wenn ich en femme unterwegs bin, treffe ich i.d.R. auf sehr gelassene Menschen. Sie haben vielleicht eine Meinung, aber die behalten sie für sich. Erst wenn sie mit Menschen näher zusammen kommen, wird das evtl. ein Thema. Und das hat viel mit Gewöhnung zu tun. Meine Frau ist sehr tolerant, wenn es um Menschen "auf der Straße" geht, bei mir ist das ein anderes Thema. In der Zwischenzeit hat sie sich damit aber schon ganz gut arrangiert. Wenn ich an die Aufregung in den 1960er 1970er Jahre denke, als Männer begannen, die Haare wachsen zu lassen. Mit der Zeit verblasst das im wesentlichen.
Viele Grüße
Vicky

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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 70 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Die Diskussion um die Altersgrenze ist so wirklich mit der dümmste Teil der rechten Hasswelle gegen trans Rechte.

Wir müssen unsere Kinder davor bewahren… mit Anna statt Lukas angesprochen zu werden? Weil dann… was? Im Zeugnis steht Peter statt Amelie? Das ist die Gefahrenlage? Das ist noch nicht mal im Weltbild der Rechten eine kohärente Bedrohung. Was gibt es umkehrbareres als wie man angesprochen wird. Zeugt nur davon, dass nie Sorge, sondern immer Boshaft dahinter standen.
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 71 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Val44721 hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 13:34 Wir müssen unsere Kinder davor bewahren… mit Anna statt Lukas angesprochen zu werden? Weil dann… was? Im Zeugnis steht Peter statt Amelie? Das ist die Gefahrenlage? [...] Was gibt es umkehrbareres als wie man angesprochen wird.
*hihi* zumal andere Vornamen und Anreden auch ohne amtliche Änderung an den meisten Stellen verwendet werden können. Sogar in Zeugnissen, wenn Kind und Eltern einverstanden sind. Weder amtliches Geschlecht noch Vornamen sind ausserhalb von Behörden und sehr wenigen Gesetzen verbindlich (Bankkonten...). Viele von uns wissen auch, wie weit wir mit dem semi- bzw pseudoamtlichen dgti Ergänzungsausweis kommen. Der meiste Geschlechterkram ist abseits amtlicher Dokumente sowohl für cis wie trans simple Absprache auf Kulanz.

Am besten lässt sich "Geschlecht im Alltag" (Gender) mit Religion oder anderen sozialen Konstrukten (wie zB Geld, Demokratie, Rechtstaat) vergleichen, die von sich aus, ohne Menschen als Vermittlung, keinerlei Kraft haben. Sie funktionieren nur, solange man selbst zusammen mit anderen dran glaubt. Sobald Menschen nicht mitspielen wollen, können sie höchstens mit Gewalt gezwungen werden.
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 72 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Jaddy hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:57 Ausserdem ändert eben ein anderer Geschlechtseintrag und Vornamen auch für Erwachsene nicht wirklich praktisch etwas, also im Sinne von Rechtskraft o.ä.
nun ja- dazu habe ich schon weiter oben zitiert:
„Wir prüfen das eingetragene Geschlecht und den Wohnsitz. Liebich ist formalrechtlich eine Frau und wohnt in Sachsen, sodass der sächsische Vollstreckungsplan heranzuziehen ist“, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen WELT. Dieser sehe vor, dass Frauen grundsätzlich in der JVA Chemnitz unterzubringen seien. „Die JVA wird prüfen, ob Sicherheitsinteressen anderer inhaftierter Frauen sowie von Liebich selbst gewahrt werden und ob sich die Besonderheiten des konkreten Falls mit der Anstaltsordnung vereinbaren lassen.“
Also doch schon etwas "wirklich was".
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 73 im Thema

Beitrag von conny »

Val44721 hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 13:34 Die Diskussion um die Altersgrenze ist so wirklich mit der dümmste Teil der rechten Hasswelle gegen trans Rechte.
M.W. gibt es Kinderpsychologen, die diese Altergrenze, in die Pubertätszeit fallend, kritisch sehen. Man kann diese Kritik unberechtigt finden, aber was soll die unsägliche o.g. Aussage?
Wer nicht in allen Teilen dem Gesetz zustimmt oder Teile davon kritisch sieht, betreibt eine rechte Hasswelle?
Im Koalitionsvertrag ist eine Evaluation des Gesetzes vereinbart!
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 74 im Thema

Beitrag von Momo58 »

Das sagt die KI dazu

Eine Hormonersatztherapie (HRT) bei Jugendlichen birgt Risiken, darunter Fruchtbarkeitsstörungen und ein potenziell erhöhtes Risiko für Thrombosen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei bestimmten Behandlungen, da sich die Risiken an das jeweilige Geschlecht anpassen. Wichtige Aspekte sind die mögliche Beeinflussung der Knochenentwicklung und die Notwendigkeit einer langfristigen Fruchtbarkeitsberatung und -erhaltung. Die Entscheidung für eine HRT muss nach sorgfältiger Abwägung der Risiken und nach ausführlicher Aufklärung mit dem Jugendlichen und den Sorgeberechtigten getroffen werden. 

Eine psychologische Begleitung für die betroffenen Jugendlichen sollte freiwillig sein und gleichzeitig die Eltern mit ins Boot holen. Insofern ist dieser Punkt des Selbstbestimmungsgesetzes durchaus zu diskutieren.

Was Frau Liebich betrifft, stehe ich drüber, denn die vorhandenen Gesetze sind ausreichend, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Wir alle sind nur ein unbedeutendes Staubkorn im Universum
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Post 75 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Momo58 hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 17:28 Das sagt die KI dazu

Eine Hormonersatztherapie (HRT) bei Jugendlichen birgt Risiken, darunter Fruchtbarkeitsstörungen und ein potenziell erhöhtes Risiko für Thrombosen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei bestimmten Behandlungen, da sich die Risiken an das jeweilige Geschlecht anpassen. Wichtige Aspekte sind die mögliche Beeinflussung der Knochenentwicklung und die Notwendigkeit einer langfristigen Fruchtbarkeitsberatung und -erhaltung. Die Entscheidung für eine HRT muss nach sorgfältiger Abwägung der Risiken und nach ausführlicher Aufklärung mit dem Jugendlichen und den Sorgeberechtigten getroffen werden. 

Eine psychologische Begleitung für die betroffenen Jugendlichen sollte freiwillig sein und gleichzeitig die Eltern mit ins Boot holen. Insofern ist dieser Punkt des Selbstbestimmungsgesetzes durchaus zu diskutieren.
Damit wird ein bekanntes Narrativ reproduziert, das kompletter Unfug ist! Jedenfalls wenn über das SBGG diskutiert wird. Rechtliche Transition - Vorname, Geschlechtseintrag - hat mit medizinischen Massnahmen - Hormontherapie, OPs - nullkommagarnichts zu tun. Das steht sogar explizit im SBGG drin! Es wird aber ständig "von interessierter Seite" immer wieder in einen Topf geworfen, um bei unbedarften Konsumentys einen falschen EIndruck zu erwecken. "Denkt doch an die Kinder!"

Der ganze SBGG-Kram kann per Federstrich(e) bzw Tastendruck quasi rückstandsfrei rückgängig gemacht werden.
Risiken: Null.
Folgen: Null.
Medizinisch körperliche Auswirkungen: Nullkommanull.
Im übrigen: Wenn eine psychologische Begleitung freiwillig sein soll, kann sie logischerweise kein Bestandteil des Gesetzes sein.

Was med. Massnahmen / Transition bei Kindern und Jugendlichen angeht: Da ist in der Praxis jede Menge psychologische und medizinische Beratung, Begleitung und Vorsicht. Da werden nicht einfach Hormone oder Blocker gegeben. Siehe die S2k Leitlinie. Irgendwelche Panikmache etc ist also auch völliger Unfug.

Was da ansonsten aufgeführt ist, ist auch Quatsch. Mindestens im größeren Zusammenhang, nämlich einer medizinischen Transition. Aber auch im Detail.

Bitte macht euch doch mit echten Quellen schlau und ladet nicht einfach irgendwelchen "KI"-Schrott hier ab. Vor allem: Glaubt den Kram nicht ohne genaue Prüfung, nur weil er so schön gefällig klingt.
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