Hilfe für Gewaltopfer: Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch | Bundestag
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Anne-Mette
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Beitrag von Anne-Mette »

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Der Bundesrat befürwortet das Ziel der Bundesregierung, ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen und den Zugang zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person durch einen Rechtsanspruch abzusichern. Das betont die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (20/14342) der Bundesregierung für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die nun als Unterrichtung (20/14437) durch vorliegt.

Dennoch hat der Bundesrat einige Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf formuliert. „Es ist nicht umsetzbar, in jeder Kommune eine 'zuständige Stelle' einzurichten beziehungsweise zu benennen, die sich um die Aufnahme einer gewaltbetroffenen Person kümmert, die keinen Schutzplatz erhalten hat. Es sollte den Ländern überlassen werden, wie sie in einem solchen Fall verfahren und welche Strukturen sie etablieren“, schreibt der Bundesrat unter anderem. Er betont aber gleichzeitig, dass er die Notwendigkeit anerkenne, Strukturen zu schaffen, an die sich betroffene Personen in einem solchen Fall wenden können. Außerdem fordert die Länderkammer, dass sich der Bund dauerhaft, und nicht nur bis 2036, wie bisher im Entwurf vorgesehen, an der Finanzierung zum Aufbau der Hilfestrukturen beteiligt.
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