Und deshalb möchte ich mehr Flagge zeigen und - sobald ich die Wohnung verlasse -
einen "AfD - Nein danke" Anstecker gut sichtbar tragen.
Ok, Paragraph 5 GG.
Soweit, so klar.(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...
Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Aber was heißt das jetzt konkret? Auf der Straße darf ich. In privaten Räumen kann es mir untersagt werden soweit ich weiß. Was ist beim Arzt, beim Bäcker, in der Bücherei oder sonstwo? Was gilt als öffentlicher Raum in dem Zusammenhang?
Wo kann mir untersagt werden, den Anstecker zu tragen?
Ich hoffe, ihr habt mehr konkretes Wissen dazu als ich.
Danke und liebe Grüße,
missy