Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27773
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 223 Mal
- Danksagung erhalten: 2585 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Aus dem Bundestag:
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht
Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811). Sie stelle eine vorsätzliche oder gefährliche Köperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs dar. Ob zusätzlich der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ebenso ob eine schwere Köperverletzung wegen Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit vorliegt.
Der Bundesregierung verfügt über keine "eigenen gesicherten empirischen Erkenntnisse bzw. Daten", wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen derzeit von Genitalverstümmelung betroffen sind. Nach einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer sind in der Bundesrepublik rund 18.000 davon betroffen sowie 5.000 der hier lebenden Mädchen oder Frauen gefährdet. Die weibliche Genitalverstümmelung komme vor allem in Ländern Afrikas, weniger in Asien und in noch geringen Maße im Mittleren Osten vor. Mit den körperlichen und psychischen Folgen der Genitalverstümmlung hat sich die Bundesärztekammer befasst. Dort würden als langfristige psychische Folgen unter anderem Angst, Depressionen und chronische Reizbarkeit genannt. Die körperlichen Folgen der Genitalverstümmelung seien vielfältig und hingen etwa vom Typ der Beschneidung, den hygienischen Umständen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht
Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811). Sie stelle eine vorsätzliche oder gefährliche Köperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs dar. Ob zusätzlich der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ebenso ob eine schwere Köperverletzung wegen Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit vorliegt.
Der Bundesregierung verfügt über keine "eigenen gesicherten empirischen Erkenntnisse bzw. Daten", wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen derzeit von Genitalverstümmelung betroffen sind. Nach einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer sind in der Bundesrepublik rund 18.000 davon betroffen sowie 5.000 der hier lebenden Mädchen oder Frauen gefährdet. Die weibliche Genitalverstümmelung komme vor allem in Ländern Afrikas, weniger in Asien und in noch geringen Maße im Mittleren Osten vor. Mit den körperlichen und psychischen Folgen der Genitalverstümmlung hat sich die Bundesärztekammer befasst. Dort würden als langfristige psychische Folgen unter anderem Angst, Depressionen und chronische Reizbarkeit genannt. Die körperlichen Folgen der Genitalverstümmelung seien vielfältig und hingen etwa vom Typ der Beschneidung, den hygienischen Umständen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab.
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27773
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 223 Mal
- Danksagung erhalten: 2585 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Moin,
das war die etwas trockene Mitteilung aus dem Bundestag.
Ich denke, eine anschließende Diskussion wird sicherlich die Argumentation der einen oder anderen Seite verstehen helfen.
Man sollte sich mal anschauen, wie die SPD mit dieser Antwort umgeht...
Gruß
Anne-Mette
das war die etwas trockene Mitteilung aus dem Bundestag.
Ich denke, eine anschließende Diskussion wird sicherlich die Argumentation der einen oder anderen Seite verstehen helfen.
Man sollte sich mal anschauen, wie die SPD mit dieser Antwort umgeht...
Gruß
Anne-Mette
-
Lisa.K
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Ich persönlich finde auch, das Genitalverstümmelung einwenig mehr als "nur" schwere Körperverletzung ist.
Aber wenn der Gesetzgeber momentan denkt, dass es damit abgedeckt wäre... das sind ja immerhin die Experten die sich lange damit ausseinander gesetzt haben
Aber wenn der Gesetzgeber momentan denkt, dass es damit abgedeckt wäre... das sind ja immerhin die Experten die sich lange damit ausseinander gesetzt haben
-
Lina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4382
- Registriert: Di 25. Jan 2011, 00:34
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 56 Mal
- Danksagung erhalten: 197 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Sorry, aber könnt ihr alle gar nicht lesen oder was. Wie soll es den mehr als schwere Körperverletzung und mögliche Misshandlung sein?
Schwerwiegender ist doch nur Totschlag und Mord. Und es gibt schon Gesetze dagegen. Für vorsätzliche schwere Körperverletzung kriegt man u.U. sogar mehr Jahre hinter Gitter als für einen Totschlag in Affekt.
Wenn man von einem gesetzgebenden Organ mehr will, dann muss man es wirklich konkretiseiren. Was wollt ihr denn genau, dass sie unternehmen sollen? Zwangsuntersuchungen der Genitialien aller 15-jährigen Mädchen aus bestimmten Kulturgruppen? Bravo, das wäre bestimmt was ganz Feines.
Oder was habt ihr euch gedacht?
Schwerwiegender ist doch nur Totschlag und Mord. Und es gibt schon Gesetze dagegen. Für vorsätzliche schwere Körperverletzung kriegt man u.U. sogar mehr Jahre hinter Gitter als für einen Totschlag in Affekt.
Wenn man von einem gesetzgebenden Organ mehr will, dann muss man es wirklich konkretiseiren. Was wollt ihr denn genau, dass sie unternehmen sollen? Zwangsuntersuchungen der Genitialien aller 15-jährigen Mädchen aus bestimmten Kulturgruppen? Bravo, das wäre bestimmt was ganz Feines.
Oder was habt ihr euch gedacht?
-
exuser-23-02-2013
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Der Schularzt ist dafür sicher nicht die richtige Stelle, soll dieser doch nur feststellen, ob die (gesundheitliche) Schulfähigkeit besteht. Für weitergehende Untersuchungen, mal ganz abgesehen von den Kosten, wäre auch eine weitere gesetzliche Grundlage nötig, die im Zweifelsfall auch vor Verfassungsgerichten Bestand haben muss und für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, welche für den schulischen Sektor bei den Ländern liegt.
Ähnlich schwierig liegt die Situation bei den "U"-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche. Auch hier liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern und die tun sich bekanntlich schwer damit, diese Untersuchungen verbindlich zu machen bzw. zu überwachen, ob die Untersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
Generell ist es so, dass, vom Bundesseuchengesetz und der Gesetzgebung zum Sozialgesetzbuch abgesehen, die Kompetenz in Gesundheitsfragen regelmäßig bei den Ländern liegt. Hier eine einheitliche Regelung zu bekommen ist wohl eher Wunschdenken. Da bliebe allenfalls eine besondere Ausprägung zum Seuchengesetz zu schaffen, mit der Jugendlichen in einem gewissen Alter eine Untersuchung vorgeschrieben werden könnte, ob sie unter sexuell übertragbaren Krankheiten leiden, wobei eine Genitalverstümmelung zwangsläufig auffiele; auf der anderen Seite verdammt viel Aufwand für einen zweifelhaften Effekt und einen letztlich wohl überschaubaren Personenkreis.
Der bessere Weg wäre da woh die Schaffung einer eigenständigen Straftat "Genitalverstümmelung", bei der Täter, Auftraggeber und Unterstützer bestraft werden können - und zwar auch dann, was die eigentliche Besonderheit sein müsste, wenn diese Tat im Ausland begangen wird. Dennoch müssen wir uns dessen bewusst sein, dass die Nachweisproblematik - und der Rechtsstaat braucht dringend Beweise für ein strafrechtliches Urteil, was nach meinem Empfinden auch vollkommen richtig ist - wiohl dazu führen dürfte, dass ein solches Gesetz eher deklaratorischen Charakter behielte, so schlimm die sache mit der Genitalverstümmelung auch ist.
Ähnlich schwierig liegt die Situation bei den "U"-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche. Auch hier liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern und die tun sich bekanntlich schwer damit, diese Untersuchungen verbindlich zu machen bzw. zu überwachen, ob die Untersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
Generell ist es so, dass, vom Bundesseuchengesetz und der Gesetzgebung zum Sozialgesetzbuch abgesehen, die Kompetenz in Gesundheitsfragen regelmäßig bei den Ländern liegt. Hier eine einheitliche Regelung zu bekommen ist wohl eher Wunschdenken. Da bliebe allenfalls eine besondere Ausprägung zum Seuchengesetz zu schaffen, mit der Jugendlichen in einem gewissen Alter eine Untersuchung vorgeschrieben werden könnte, ob sie unter sexuell übertragbaren Krankheiten leiden, wobei eine Genitalverstümmelung zwangsläufig auffiele; auf der anderen Seite verdammt viel Aufwand für einen zweifelhaften Effekt und einen letztlich wohl überschaubaren Personenkreis.
Der bessere Weg wäre da woh die Schaffung einer eigenständigen Straftat "Genitalverstümmelung", bei der Täter, Auftraggeber und Unterstützer bestraft werden können - und zwar auch dann, was die eigentliche Besonderheit sein müsste, wenn diese Tat im Ausland begangen wird. Dennoch müssen wir uns dessen bewusst sein, dass die Nachweisproblematik - und der Rechtsstaat braucht dringend Beweise für ein strafrechtliches Urteil, was nach meinem Empfinden auch vollkommen richtig ist - wiohl dazu führen dürfte, dass ein solches Gesetz eher deklaratorischen Charakter behielte, so schlimm die sache mit der Genitalverstümmelung auch ist.
-
Lina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4382
- Registriert: Di 25. Jan 2011, 00:34
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 56 Mal
- Danksagung erhalten: 197 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Sumpfhuhn hat geschrieben:....
Der bessere Weg wäre da woh die Schaffung einer eigenständigen Straftat "Genitalverstümmelung", bei der Täter, Auftraggeber und Unterstützer bestraft werden können - und zwar auch dann, was die eigentliche Besonderheit sein müsste, wenn diese Tat im Ausland begangen wird....
Aber Täter, Anstifter und Beihilfe Leistende können ja schon bestraft werden. Welchen Sinn sollte es machen, ein zusätzliches Gesetz für jedes Körperteil zu machen? Es ist schon eine Straftat. Anstiftung zu Straftaten sind auch Straftaten ... daran ist nichst Neues. Was soll da ein neues Gesetz bringen, das das verbietet, was schon verboten ist. Das sind doch solche Sachen worüber ihr euch wahrscheinlich auch in anderen Zusammenhänge aufregt und lästert, dass es "nur in Deutschland so viele Gesetzte gibt".
Also wie stellt ihr euch vor einer Lösung näher zu kommen, wenn ihr nur nach völlig unnötigen Gesetzen schreit.
Wie soll ein Gesetz verhindern, dass die Kinder außer Landes gebracht werden, um die Verstümmelung zu vollenden?
-
exuser-23-02-2013
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Natürlich kann das letzten Endes kein Gesetz final verhindern. Dennoch würde ein solches Gesetz viel Sinn machen, da Du verkennst, dass die Strafbarkeit nach deutschem Strachrecht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur dann vorliegt, wenn die Tat auch in Deutschland begangen wird. Genau deswegen war es mir ja so wichtig, dass das Gesetz ausdrücklich auf für im Ausland begangene Taten anwendbar ist.Lina hat geschrieben:Wie soll ein Gesetz verhindern, dass die Kinder außer Landes gebracht werden, um die Verstümmelung zu vollenden?
Und ja, Täter und Anstifter sind heute gleichermaßen strafbar, mit den Unterstützern ist das so eine Sache - leisten sie aktive Beihilfe, so können sie auch bestraft werden, besteht ihre Tat aber darin nichts zu tun, so ist das in aller Regel nicht strafbar. Hier kennt das Strafgesetzbuch nur einen sehr engen Katalog im eigenen Paragraphen 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten) - nur fällt die Genitalverstümmelung nicht darunter. Und es widerstrebt mir, dass eine Mutter nicht bestraft werden kann, die zulässt, dass der Vater die Genitalverstümmelung der Tochter veranlasst, um nur ein Beispiel zu nennen.
-
Lina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4382
- Registriert: Di 25. Jan 2011, 00:34
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 56 Mal
- Danksagung erhalten: 197 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Ja gut, so weit habe ich auch gedacht. Nichts tun, wo man hätte eine Straftat verhindern können oder zu deren Entdeckung oder Aufklärung ist aber durchaus eine Straftat.Sumpfhuhn hat geschrieben:Natürlich kann das letzten Endes kein Gesetz final verhindern. Dennoch würde ein solches Gesetz viel Sinn machen, da Du verkennst, dass die Strafbarkeit nach deutschem Strachrecht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur dann vorliegt, wenn die Tat auch in Deutschland begangen wird. Genau deswegen war es mir ja so wichtig, dass das Gesetz ausdrücklich auf für im Ausland begangene Taten anwendbar ist.Lina hat geschrieben:Wie soll ein Gesetz verhindern, dass die Kinder außer Landes gebracht werden, um die Verstümmelung zu vollenden?
Und ja, Täter und Anstifter sind heute gleichermaßen strafbar, mit den Unterstützern ist das so eine Sache - leisten sie aktive Beihilfe, so können sie auch bestraft werden, besteht ihre Tat aber darin nichts zu tun, so ist das in aller Regel nicht strafbar. Hier kennt das Strafgesetzbuch nur einen sehr engen Katalog im eigenen Paragraphen 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten) - nur fällt die Genitalverstümmelung nicht darunter. Und es widerstrebt mir, dass eine Mutter nicht bestraft werden kann, die zulässt, dass der Vater die Genitalverstümmelung der Tochter veranlasst, um nur ein Beispiel zu nennen.
Und früher war es auch eine Straftat, ins Ausland einen Schwangerschaftsabbruch machen zu lassen. Zumindest für deutsche Staatsbürgerinnen. Dafür war, soweit ich mich erinnere kein weiteres Gesetz nötig und das gleiche Prinzip würde sicherlich auch hier greifen. Zumindest so lange es sich um Bundesbürger handelt.
Aber wie willst du ein Gesetz formulieren, das verhindert, dass ein ausländischer Staatsbürger mit samt Familie in sein Herkunftsland etwas dort mit seinem Kind macht, was da legal ist? Und zwar ein Gesetz, das nicht so wage ist, dass es ein All-Zweck-Gummiparagraph ist, mit dem man sich in jegliche andere Sachen einmischen kann. Z.B. irgendwelche Sanktionen einleiten, weil jemand in einem Nachbarland gekifft hat. Oder wegen Verbreitung von Informationen über Kliniken in Thailand verbreiten, die GAOP ausführen ohne Rücksicht auf die befindlichkeiten deutscher Behörden.
Ich sage dir nämlich gleich: Es gibt genügend Leute, die liebend gerne - egal was der ursprüngliche Zweck mit so einem Gesetz ist - einen All-Zweck-Gummiparagraphen haben wollen, damit die sich möglischst viel Macht über ihre Mitmenschen ausüben können, sei es im in- oder Ausland.
-
exuser-23-02-2013
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Du unterliegst einem Irrtum: Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist eben nicht per se selber eine Straftat, sofern dies nicht ausdrücklich strafbewehrt ist, wie es der -§ 138 StGB tut.
Und so ein Gesetz wäre auch relativ leicht zu formulieren, ohne dass man dazu einen Gummiparagraphen braucht.
Wer eine Genitalverstümmerlung ausführt oder veranlasst wird mit ... bestraft. Dies gilt auch, soweit die Tat außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erfolgt.
Wer von einer geplanten Genitalverstümmelung Kenntnis hat oder erhält und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit ... bestraft.
Ist da irgendwo Gummi? Und das hat auch nichts mit Machtausübung zu tun.
Und so ein Gesetz wäre auch relativ leicht zu formulieren, ohne dass man dazu einen Gummiparagraphen braucht.
Wer eine Genitalverstümmerlung ausführt oder veranlasst wird mit ... bestraft. Dies gilt auch, soweit die Tat außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erfolgt.
Wer von einer geplanten Genitalverstümmelung Kenntnis hat oder erhält und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit ... bestraft.
Ist da irgendwo Gummi? Und das hat auch nichts mit Machtausübung zu tun.
-
ExuserIn-2022-05-28
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 668
- Registriert: Sa 1. Mai 2010, 18:43
- Geschlecht: Frau
- Pronomen: Sie
- Wohnort (Name): Iserlohn
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Du kannst beliebig viele Gesetze formulieren, die gewisse Taten im Ausland bei uns unter Strafe stellen, nur wirst Du sie niemals durchsetzen können, solange diese Taten in den einzelnen Ländern erlaubt sind. Die Amerikaner haben lange versucht Weltpolizei zu spielen und sind dabei kläglich gescheitert, im Gegenteil durch diese Eingriffe in das Recht dritter Staaten haben wir jetzt mehr Terroranschlage als vorher.
Stell Dir mal vor jeder Staat würde sich auf diese Art einmischen. Indien würde das Schlachten von Kühen verbieten, die Arabischen Staaten das Essen von Schweinen, der Vatikan Sex vor der Ehe usw. Jeder Staat würde dann veruschen seine Gesetze durchzusetzen . Fazit Dritter Weltkrieg!
Auch ist es keine Lösung Saktionen dann nur im eigenen Land durchzuseten, etwa bei Einwanderung oder Besuch.
Es gibt z.B. in einzelnen Staaten Amerikas ein Gesetz, wonach z.B. die Stellung 69 mit Knast belegt ist. Wie würde es Dir gefallen, wenn Du die mal New York ansehen willst und wirst dort mit Hinweis auf dortige Gesetze für 3 Jahr in den Bau gesteckt, weil Du in Deutschland mit Deiner Frau mal 69 probiert hast?
In einigen arabischen Staaten gibt es Gesetze wonach Frauen nach einem Ehebruch gesteinigt werden dürfen. Wie würde es Dir gefallen, wenn Deine Frau, mit der Du Dich längst ausgesöhnt hast dort bei einem Urlaub gesteinigt wird?
Alle diese Gesetze sind aus der Sicht des einzelnen Landes richtig. Wer entscheidet bei zwei konträren Gesetzen was Richtig ist und was nicht? Der der eine größere konventionelle Armee hat, oder der mit mehr Wasserstoffbomben oder wer?
Der einzige Weg, der ja schon von einigen Organisationen gegangen wird, ist der, vor Ort ein Umdenken zu bewirken. Nur die Leute vor Ort können bewirken, dass bestimmte Taten vor Ort strafbar werden oder nicht.
Solange wir keine Weltregierung haben geht es nicht anders.
LG Chrissie
Stell Dir mal vor jeder Staat würde sich auf diese Art einmischen. Indien würde das Schlachten von Kühen verbieten, die Arabischen Staaten das Essen von Schweinen, der Vatikan Sex vor der Ehe usw. Jeder Staat würde dann veruschen seine Gesetze durchzusetzen . Fazit Dritter Weltkrieg!
Auch ist es keine Lösung Saktionen dann nur im eigenen Land durchzuseten, etwa bei Einwanderung oder Besuch.
Es gibt z.B. in einzelnen Staaten Amerikas ein Gesetz, wonach z.B. die Stellung 69 mit Knast belegt ist. Wie würde es Dir gefallen, wenn Du die mal New York ansehen willst und wirst dort mit Hinweis auf dortige Gesetze für 3 Jahr in den Bau gesteckt, weil Du in Deutschland mit Deiner Frau mal 69 probiert hast?
In einigen arabischen Staaten gibt es Gesetze wonach Frauen nach einem Ehebruch gesteinigt werden dürfen. Wie würde es Dir gefallen, wenn Deine Frau, mit der Du Dich längst ausgesöhnt hast dort bei einem Urlaub gesteinigt wird?
Alle diese Gesetze sind aus der Sicht des einzelnen Landes richtig. Wer entscheidet bei zwei konträren Gesetzen was Richtig ist und was nicht? Der der eine größere konventionelle Armee hat, oder der mit mehr Wasserstoffbomben oder wer?
Der einzige Weg, der ja schon von einigen Organisationen gegangen wird, ist der, vor Ort ein Umdenken zu bewirken. Nur die Leute vor Ort können bewirken, dass bestimmte Taten vor Ort strafbar werden oder nicht.
Solange wir keine Weltregierung haben geht es nicht anders.
LG Chrissie
Das Leben ist zu kurz um sich zu verleugnen.
-
exuser-23-02-2013
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Deine Sicht ist einerseits richtig, andererseits aber sehr gefährlich.
Ist es nicht so, dass gewisse Grundprinzipien weltweite Geltung haben (sollten)? Mit welchem Recht prangern wir sonst Menschenrechtsverstöße in Drittstaaten an, gibt es einen Internationalen Strafgerichtshof etc. Wenn jedes Land seine Rechtsordnung vollumfänglich selbst gestalten kann, müssten wir auch akzeptieren, dass es wieder Sklaverei geben könnte usw. Wärst Du bereit, so weit zu gehen? Wohl kaum - oder?
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit zählt zu den wesentlichen Grundrechten, die überall Geltung haben. Im übrigen ist die Genitalverstümmelung auch in den Staaten, in denen sie noch vorkommt, nach dem reinen Buchstaben des Gesetzes regelmäßig nicht gestattet. Das es ein Vollzugsdefizit geben kann und wird, hatte ich schon von Anbeginn an postuliert (deklaratorischer Charakter), andererseits weigere ich mich zu akzeptieren, dass womöglich auch nur ein Mädchen, das in Deutschland wohnt, einen "Urlaub" im Land X macht, dort "beschnitten" wird, wieder nach Deutschland kommt und die Täter, die womöglich mitgereist sind, straffrei bleiben.
Ist es nicht so, dass gewisse Grundprinzipien weltweite Geltung haben (sollten)? Mit welchem Recht prangern wir sonst Menschenrechtsverstöße in Drittstaaten an, gibt es einen Internationalen Strafgerichtshof etc. Wenn jedes Land seine Rechtsordnung vollumfänglich selbst gestalten kann, müssten wir auch akzeptieren, dass es wieder Sklaverei geben könnte usw. Wärst Du bereit, so weit zu gehen? Wohl kaum - oder?
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit zählt zu den wesentlichen Grundrechten, die überall Geltung haben. Im übrigen ist die Genitalverstümmelung auch in den Staaten, in denen sie noch vorkommt, nach dem reinen Buchstaben des Gesetzes regelmäßig nicht gestattet. Das es ein Vollzugsdefizit geben kann und wird, hatte ich schon von Anbeginn an postuliert (deklaratorischer Charakter), andererseits weigere ich mich zu akzeptieren, dass womöglich auch nur ein Mädchen, das in Deutschland wohnt, einen "Urlaub" im Land X macht, dort "beschnitten" wird, wieder nach Deutschland kommt und die Täter, die womöglich mitgereist sind, straffrei bleiben.
-
ExuserIn-2022-05-28
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 668
- Registriert: Sa 1. Mai 2010, 18:43
- Geschlecht: Frau
- Pronomen: Sie
- Wohnort (Name): Iserlohn
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Hi, die Menschenrechte, die angesprochen wurden sind ja auch von fast allen Staaten anerkannt worden. Dennoch kann es bei Rechtsverstössen oder Handlungen, die nach unserem Verständniss Unrecht sind, nicht angehen, dass wir diese Rechtsverstösse, die noch dazu nicht in Deutschland durchgeführt wurden und zum Großteil auch noch von nicht Deutschen dennoch nach einer Zeit X hier ahnden, wenn diese Personen dann sei es als Gäste oder als Asylbewerber o.ä. bei uns im Land sind. Stattdessen muss politisch Einfluss auf die anderen Länder ausgeübt werden, dass dort solche Gesetze eingeführt und auch durchgesetzt werden.
Das ist der einzig gangbare Weg um bestimmten Terror-Gruppen nicht zusätzliche Munition und damit auch Anhänger zu geben.
LG Chrissie
Das ist der einzig gangbare Weg um bestimmten Terror-Gruppen nicht zusätzliche Munition und damit auch Anhänger zu geben.
LG Chrissie
Das Leben ist zu kurz um sich zu verleugnen.
-
Lina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4382
- Registriert: Di 25. Jan 2011, 00:34
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 56 Mal
- Danksagung erhalten: 197 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Kein gesetzgeb. Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung
Ich wäre auch eher dafür, dass man versucht, religiöse Organisationen und Staten, die grausame Praktiken ausüben, zu beeinflussen.
Da muss die Initative auch nicht direkt vom Staat ergriffen werden - das können auch private Organisationen oder gar Einzelpersonen sein. Wie z.B. der Survival-Experte, Rüdiger Nehberg, der mit der Organisation, Target, mindestens einen Imam in Afrika überzeugt hat.
Da muss die Initative auch nicht direkt vom Staat ergriffen werden - das können auch private Organisationen oder gar Einzelpersonen sein. Wie z.B. der Survival-Experte, Rüdiger Nehberg, der mit der Organisation, Target, mindestens einen Imam in Afrika überzeugt hat.