Bundessozialgericht erleichtert Kinderwunsch für Transsexuelle
Bundessozialgericht erleichtert Kinderwunsch für Transsexuelle

Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27027
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 183 Mal
Danksagung erhalten: 2022 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Bundessozialgericht erleichtert Kinderwunsch für Transsexuelle

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

evangelisch.de

Kassel (epd). Transsexuelle Versicherte können nach einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau in Zukunft auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Zuvor muss allerdings noch der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die hierfür nötige Richtlinie erstellen, in der die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme festgelegt werden, urteilte am Mittwoch das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall aus Niedersachsen (AZ: B 1 KR 28/23 R).


https://www.evangelisch.de/inhalte/2333 ... nssexuelle

Die Ärztezeitung wählte diese Überschrift:
Bundessozialgericht
Leidensdruck Transsexueller kann Krankheitswert haben

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 52300.html
Antworten

Zurück zu „Rechtliches“