https://www.humanresourcesmanager.de/ar ... er-werden/
Bezieht sich auf den Fall René_ Rain Hornstein gegen die Bahn wg binärer Anrede-Zwangsauswahl.
Hinweis von mir: Die Anrede stellt keine Auswahl des Geschlechts dar und hat mit dem amtlichen Eintrag nichts zu tun. Das ist im Artikel ein bisschen missverständlich. Das Gericht hat das aber so festgestellt: Wir können (aus rechtlicher Sicht) jederzeit und willkürlich jede Anrede angeben, die wir wollen.Auch wenn der vorliegende Fall im allgemeinen Zivilrecht spielt, ist die Situation weitgehend auf das Arbeitsrecht übertragbar, schreibt doch das Benachteiligungsverbot des Paragraf 19 AGG das Benachteiligungsverbot aus Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 1 AGG fort. Es ist also ohne weiteres denkbar, dass Mitarbeitende die Argumentation des Oberlandesgerichts Frankfurt nutzen und — gerade in einem konfliktträchtigen Arbeitsverhältnis — den Arbeitgeber in Haftung nehmen. Die Anwendungsfälle sind vielfältig: Bewerberportale, Intranetprofile, Reise- und Abrechnungsportale — sie alle enthalten möglicherweise Eingabemasken, bei denen Anredeformen vorgegeben sind und keine Möglichkeit besteht, dieses Feld schlicht leer zu lassen.
Es ist daher jedem Unternehmen anzuraten, die Anredeformen in seinen Portalen zu kontrollieren. Hier ist es inzwischen nicht mehr nur zeitgemäß, die Auswahl zu erweitern, sondern es ist — wie das Urteil zeigt — auch rechtlich geboten. Mehr noch: Unternehmen sollten den Blick weiten und im Rahmen eines funktionierenden Diversity Managements sicherstellen, dass die Kommunikation im Unternehmen die Vielfalt der Belegschaft abbildet.
Und so rein praktisch hat die Anrede keinen wirklichen Zweck. Es wäre einfacher für alle, sie an möglichst vielen Stellen wegzulassen oder generell optional zu machen. Amazon, Ikea, Ebay, Otto und andere machen das schon so.
Letzter Hinweis: "Divers" ist keine Anrede... (hatte ich schon ein paar Mal)