Apotheke darf "Pille danach" nicht verweigern
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Jaddy
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Apotheke darf "Pille danach" nicht verweigern

Post 1 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Apotheken haben eine Versorgungspflicht mit apothekenpflichtigen Medikamenten und dürfen deshalb die Abgabe (zB) der "Pille danach" nicht verweigern, hat das Oberverwaltungsgericht Ber-­lin-Bran-­den-­burg entschieden.

Ein Berliner Apotheker hatte sich auf seine Gewissensentscheidung berufen. Er wolle sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen.

Das Urteil hat für ihn angeblich keine Konsequenzen (also im Sinne von Strafe).

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ach-abgabe
(Urteil liegt noch nicht schriftlich vor)
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