NZZ: "Zwei Geschlechter, drei — oder gar keines? Wie Helvetia nonbinär werden könnte"
NZZ: "Zwei Geschlechter, drei — oder gar keines? Wie Helvetia nonbinär werden könnte"

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Jaddy
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NZZ: "Zwei Geschlechter, drei — oder gar keines? Wie Helvetia nonbinär werden könnte"

Post 1 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Die sonst ja in Sachen Geschlechter meist ziemlich reaktionäre NZZ hat einen überraschend entspannten Artikel über staatliche / rechtliche Geschlechtserfassung.
Zwei Geschlechter, drei — oder gar keines? Wie Helvetia nonbinär werden könnte.
Nach Nemos Triumph diskutiert die Schweiz über die Einführung eines dritten Geschlechts. Doch was, wenn der Staat stattdessen ganz auf die Erfassung der Geschlechter verzichten würde? Eine Annäherung an eine Option, die weniger radikal ist, als sie zuerst scheinen mag.
(https://www.nzz.ch/schweiz/nach-nemos-t ... ld.1830933 - https://archive.is/oQSkX)

Wohlgemerkt: Es geht darum, die staatliche Erfassung aufzugeben; nicht Geschlecht bzw Identität an sich: "Und je mehr sich die rechtliche Bedeutung des Geschlechts relativiert, umso mehr stellt sich die Frage: Wieso muss der Staat das Geschlecht überhaupt noch erfassen? Können wir nicht im Privaten alle Frauen, Männer, Nichtbinäre, Intersexuelle oder Transmenschen sein — vor dem Gesetz aber einfach Bürger mit denselben Rechten und Pflichten?"

Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Schweiz seit 1.1.2022 schon ein sehr schlankes und deutlich einfacheres Selbstbestimmungsgesetz hat. Aber eben eine Pflicht zu einem Eintrag und nur zwei Optionen.

Angesprochen wird auch die Art, Gesetze etc zu formulieren. Dies hier finde ich erhellend: "... werden zwar in Verfassung und Gesetz Mann und Frau häufig genannt, oft aber schlicht im Sinne der ganzen Bevölkerung, und auch nicht in allen Landessprachen. Wo die Verfassung etwa auf Deutsch den -«Schweizerinnen und Schweizern-» das Recht auf freie Niederlassung gibt, begnügt sich die italienische Fassung mit: -«jede Person-»."

"In anderen Fällen lassen sich die Regeln an eine Rolle, Funktion oder biologische Eigenschaft knüpfen, auch ganz ohne Geschlechtseintrag. Dies gilt etwa für den Mutterschutz, den man allen angedeihen lässt, die ein Kind gebären. Viele rechtliche Unterscheidungs-, aber auch Diskriminierungskriterien liessen sich so mit entsprechenden Formulierungen problemlos berücksichtigen und erhalten, sagt Thomas Geiser. Ja, sogar das Gleichstellungsgesetz könnte man gefahrlos auf alle Personen ausdehnen."
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