Namensrecht und SBGG
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Lana
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Namensrecht und SBGG

Post 1 im Thema

Beitrag von Lana »

Hallo zusammen,

bisher ist die Führung von Vornamen in Deutschland reglementiert, und zwar in dem Sinne, dass der Vorname einer Person eindeutig eine geschlechtliche Zuordnung ermöglichen muss. Ausnahmen gibt es, z. B. althergebrachte Doppelnamen wie Karl-Maria, und wohl noch ein paar andere. Grundsätzlich soll aber das Geschlecht einer Person am Vornamen eindeutig erkennbar sein.

Spätestens mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann es zu Konflikten kommen, aber auch jetzt schon bei Änderungen nach altem Recht. Was gilt denn nun, wenn beim Geschlechtseintrag ein D oder ein X steht? Welche Vornamen sind erlaubt, oder ist alles möglich?

Und was passiert, wenn jemand seinen Vornamen nach SBGG ändert, sagen wir von Doris zu Günther, den Geschlechtseintrag aber bei F belässt? Oder geht das gar nicht? Liegt es womöglich im Ermessen der Standesbeamtin, ob der neue Vorname akzeptiert wird?

Weiß jemand bescheid, ob es dazu neue Regeln beim Namensrecht gibt, und wie diese lauten?

LGL
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Jaddy
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Re: Namensrecht und SBGG

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Vornamen sind verzwickt. Es gab eine Vorschrift für Standesbeamtete, dass Vornamen geschlechts-eindeutig sein müssen. Die wurde irgendwie relativiert bzw inaktiviert, weil es richtig viele Urteile gegen Standesämter dazu gibt. Die meisten wegen "ausländischer" Namen, die für die Amtsperson nicht eindeutig genug klangen. So ganz klar ist die Lage aber meines WIssens nicht.

Im SBGG steht, -§2(3): "Mit der Erklärung nach Absatz 1 sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen." Das ist genauso unscharf wie bisher, spätestens für die beiden nichtbinären Optionen. D.h. ja, die Person im Standesamt kann Vornamen ablehnen. Dagegen ist dann Widerspruch und Klage möglich.

Vornamen können nur mit Änderung des Geschlechtseintrag bestimmt werden, nicht ohne. Um nur die Vornamen zu ändern, ist das Namensrecht zuständig.
Lana
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Re: Namensrecht und SBGG

Post 3 im Thema

Beitrag von Lana »

Danke Jaddy. Hatte sowas befürchtet. Man bleibt also dem guten Willen der zuständigen Person ausgeliefert und kann dann gnädigerweise noch den Rechtsweg beschreiten.

Irgendwie bin ich schon enttäuscht, dass neben den bekannten Kritikpunkten auch handwerklich und fachlich ein minderwertiges Gesetz beschlossen wurde. Es war doch wahrlich genug Zeit, um solide Regelungen zu finden.

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