ERINNERUNG Neufassung des Präventionsgesetzes — Handlungsfeld sexuelle und reproduktive Gesundheit gesetzlich verankern
ERINNERUNG Neufassung des Präventionsgesetzes — Handlungsfeld sexuelle und reproduktive Gesundheit gesetzlich verankern

Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27676
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 217 Mal
Danksagung erhalten: 2529 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

ERINNERUNG Neufassung des Präventionsgesetzes — Handlungsfeld sexuelle und reproduktive Gesundheit gesetzlich verankern

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz — PrävG) vom 17. Juli 2015 sieht die finanzielle Förderung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten vor.
Lebenswelten im Sinne des Gesetzes sind für die Gesundheit bedeutsame,
abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports.
Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen.

Die Weichen für ein gesundes Leben werden im Kindes- und Jugendalter gestellt. Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Erkrankungen soll schon bei den Kleinsten beginnen und in allen Altersgruppen gestärkt werden. Der G BA hat durch das Präventionsgesetz die Möglichkeit, Kinder- und Jugenduntersuchungen und Beratungen in diesem Sinne weiterzuentwickeln und darüber zu entscheiden, welche auch im Schul- und Jugendalter sinnvoll und notwendig sind und zu welchen Aspekten die Eltern beraten werden sollen. In jeder Entwicklungsphase des Kindes sollen wichtige Erkrankungen und Entwicklungsstörungen wie auch auftretende Belastungen im Heranwachsen und gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Heranwachsenden und ihren Familien Strategien zur gesünderen Lebensweise zu entwickeln.
Das Präventionsgesetz muss hinsichtlich sexueller und reproduktiver Gesundheit unbedingt nachgebessert werden!
Das sehr wichtige Handlungsfeld sexuelle und reproduktive Gesundheit fehlt bisher im Gesetz komplett - und das, obwohl Prävention gerade hier von außerordentlicher Bedeutung zur Prävention von u.a. STI, Verhütung und Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften ist. Wird die sexuelle und reproduktive Gesundheit auch bei der Neufassung des PrävG nicht berücksichtigt, so haben etliche Präventionsprojekte aus diesem Bereich keine Chance auf finanzielle Förderung.
Dabei ist der Bedarf an kompetenter fachspezifischer und ärztlicher Aufklärung und Prävention in diesem Bereich bei Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen riesig.
Sexuelle Aufklärung, Gesundheitsunterricht , Impfkampagnen in Schulen, Informationen zur Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen fehlen und scheitern in vielen Bundesländern am Kompetenzgerangel der Gesundheitsministerien mit den Bildungsministerien.
Mit finanzieller Unterstützung durch das Präventionsgesetz könnten derartige Kampagnen in den Schulen kompetent umgesetzt werden. Und unsere Arbeit als Frauenärztinnen und Frauenärzte wird auf diese Weise unterstützt.
Dafür muss das Gesetz nachgebessert werden, und jede Unterschrift wird gebraucht !

Die ÄGGF hat daher zusammen mit weiteren 20 Organisationen wie dem BVF eine Online-Petition zur Nachbesserung des Präventionsgesetzes gestartet.

Machen Sie mit, setzen Sie ein Zeichen als Absender*in der Petition und nutzen Sie Ihre Kommunikationskanäle und Netzwerke, um sie bekannt zu machen!
Unterstützen Sie die Petition zum Präventionsgesetz - 50 000 Unterschriften werden gebraucht.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:


https://www.openpetition.de/!zympf

(Genehmigung zur Veröffentlichung liegt vor)
Antworten

Zurück zu „Politik - Initiativen - Forderungen“