Vater sein zu dürfen
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Anne-Mette
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Vater sein zu dürfen

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Das ist nicht so einfach, wenn Mann einen transsexuellen Hintergrund / eine transsexuelle Vergangenheit hat.
Es sollte keine Rolle spielen, denke ich; denn wenn ein Paar, Mann und Frau verheiratet ist, dann ist es, wenn es zu einer Schwangerschaft und Geburt kommt, so,
dass derjenige der Vater ist, der mit der Frau verheiratet ist - oder ein anderer Mann(?) die Vaterschaft anerkennt.
Das sah das Standesamt nicht ein und wollte es nicht in diesem Sinne in der Geburtsurkunde eintragen.

"Es muss aber" war meine Antwort.

Das Amtsgericht Flensburg beschließt, dass das Standesamt die Vaterschaft von Oliver Fröhlich anerkennen muss.

Und tatsächlich legt das Standesamt Flensburg Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes ein. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht mit dem Vorgang befassen.

Quelle: shz (Bezahl-Artikel): https://www.shz.de/lokales/flensburg/ar ... n-46731466

Ich kann nicht verstehen, dass sich das Standesamt so anstellt und zum Nachteil der Eheleute und des Kindes entschieden hat und auch noch nach dem Urlteil des Amtsgerichtes weiter macht.
Wüssten sie nichts von einer Transsexuallität in der Vergangenheit des Vaters, wäre es anders!

Was das auch wieder für ein Geld kostet - und die Menschen in Nöte bringt. :((a
Jaddy
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Ohne €: https://archive.is/g5SPa

Also in dem Fall ist es wirklich noch mal speziell unverständlich. Die ganze Elternschaft ist bei trans Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren hoffnungslos verkorkst, aber das hier ist rechtlich eine Hetero-Ehe, und meines Wissens bezieht sich "der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist" bei Elternschaft auf den Personenstand. Hoffentlich wird das bald auch so abschliessend entschieden.
Anne-Mette
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Es gibt keinen Geschlechtseintrag "transsexuell".
Der Eintrag "Mann" gilt ohne Einschränkungen.
Hätte das Standesamt nichts von einer zurückliegenden Transsexualität gewusst, dann hätten sie ohne Frage den Eintrag vorgenommen.
Jaddy
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 4 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Anne-Mette hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 17:56 Es gibt keinen Geschlechtseintrag "transsexuell".
Der Eintrag "Mann" gilt ohne Einschränkungen.
Hätte das Standesamt nichts von einer zurückliegenden Transsexualität gewusst, dann hätten sie ohne Frage den Eintrag vorgenommen.
Ja, so ist das vermutlich, weil es eigentlich um die automatische Anerkennung der Vaterschaft in der Ehe geht, nicht um biologische Abstammung. Einem befreundeten (cis-hetero) Ehepaar ist das mal auf die Füsse gefallen, weil getrennt, nicht geschieden und der Ehemann plötzlich statt des neuen Partners seiner Frau der rechtliche Vater war.

Aber bei manchen anderen Elternschaftsdingen wird ja auf die biologische Funktion abgestellt, so wie sich trans Männer nach einer Geburt nicht als Vater eintragen lassen können und trans Frauen nicht als Mutter, was ein Skandal mit üblen Folgen ist.
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 5 im Thema

Beitrag von Paula »

Jaddy hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 19:25 Einem befreundeten (cis-hetero) Ehepaar ist das mal auf die Füsse gefallen, weil getrennt, nicht geschieden und der Ehemann plötzlich statt des neuen Partners seiner Frau der rechtliche Vater war.
So ähnlich ist bei Bekannten auch schon passiert. Sie hatte einen Neuen, war wegen des Karenzjahres zum Zeitpunkt der Geburt aber noch nicht offiziell geschieden und der biologische Vater musste die Vaterschaft vor Gericht einklagen, damit nicht automatisch der Ex als Vater eingetragen wurde, der ja offiziell im Trennungsjahr war und somit "keinen Zugriff" auf die Frau haben sollte...
Anne-Mette
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 6 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Anne-Mette
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 7 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

in der zuerst genannten Sache in Flensburg hat es ein "gutes Ende" genommen (fwe3)

Das habe ich eben erfahren und mich sehr gefreut (super) (flow)

Vater werden ist manchmal schwer - Vater sein hoffentlich nicht so sehr )))(:
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 8 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Nun ist ein Artikel in der Zeitung erschienen
shz-IMG_8386.jpg
Artikel nur mit Abo abrufbar: https://www.shz.de/lokales/flensburg/ar ... n-47413262
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Vater sein zu dürfen

Post 9 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Jaddy hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 19:25 Einem befreundeten (cis-hetero) Ehepaar ist das mal auf die Füsse gefallen, weil getrennt, nicht geschieden und der Ehemann plötzlich statt des neuen Partners seiner Frau der rechtliche Vater war.
Oha, das wäre mir um ein Haar auch passiert, obwohl der biologische Vater die Vaterschaft auf dem Jugendamt anerkannt hat. Gerade 5 Tage vor der Geburt wurden meine erste Frau und ich geschieden. Sonst hätte sein Kind meinen Namen und ich die Zahlung der Alimente am Hals gehabt ...
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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