Es sollte keine Rolle spielen, denke ich; denn wenn ein Paar, Mann und Frau verheiratet ist, dann ist es, wenn es zu einer Schwangerschaft und Geburt kommt, so,
dass derjenige der Vater ist, der mit der Frau verheiratet ist - oder ein anderer Mann(?) die Vaterschaft anerkennt.
Das sah das Standesamt nicht ein und wollte es nicht in diesem Sinne in der Geburtsurkunde eintragen.
"Es muss aber" war meine Antwort.
Das Amtsgericht Flensburg beschließt, dass das Standesamt die Vaterschaft von Oliver Fröhlich anerkennen muss.
Und tatsächlich legt das Standesamt Flensburg Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes ein. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht mit dem Vorgang befassen.
Quelle: shz (Bezahl-Artikel): https://www.shz.de/lokales/flensburg/ar ... n-46731466
Ich kann nicht verstehen, dass sich das Standesamt so anstellt und zum Nachteil der Eheleute und des Kindes entschieden hat und auch noch nach dem Urlteil des Amtsgerichtes weiter macht.
Wüssten sie nichts von einer Transsexuallität in der Vergangenheit des Vaters, wäre es anders!
Was das auch wieder für ein Geld kostet - und die Menschen in Nöte bringt.